Aus- und Weiterbildung

Strategische Professionals - Hinweise zur Fallstudie

Dazu zählen die
  • Geprüften Wirtschaftsinformatiker und
  • Geprüften Informatiker
Hinweise zur Erstellung der Fallstudie im Rahmen der IT Fortbildungsverordnung der Geprüften Wirtschaftsinformatiker und der Geprüften Informatiker vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)

Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Strategische Prozesse"

(1)    Im Prüfungsteil "Strategische Prozesse" soll die Prüfungsteilnehmer eine Fallstudie (Business-Case) gemäß den Anforderungen in § 28 oder § 30 schriftlich bearbeiten.
Prüfungsausschuss und die Prüfungsteilnehmer entwickeln in einem Beratungsgespräch unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Prüfungsteilnehmer und ihrer beruflichen Hintergründe die Themenstellung der Fallstudie.
Der Prüfungsausschuss legt auf der Grundlage des Beratungsgesprächs die Themenstellung der Fallstudie fest und teilt diese den Prüfungsteilnehmern schriftlich mit. Der Prüfungsausschuss kann den zeitlichen Umfang der Ausarbeitung begrenzen. Der Bearbeitungsaufwand soll zehn Arbeitstagen entsprechen. Der Zeitraum zwischen der Mitteilung der Themenstellung und dem Abgabetermin der Ausarbeitung soll 90 Tage nicht überschreiten. Der Ausarbeitung ist eine Zusammenfassung (Abstract) voranzustellen.
(2)    Entspricht die Ausarbeitung den Anforderungen, wird ein Fachgespräch durchgeführt, in dessen Rahmen die Prüfungsteilnehmer die Ergebnisse der Ausarbeitung präsentieren und darüber eine Aussprache geführt wird. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zusammen mindestens 90 Minuten und höchstens 120 Minuten dauern.
Beratungsgespräch Fallstudie
Die rechtliche Grundlage für Ihre Fallstudie sowie inhaltliche Hinweise ergeben sich insbesondere aus den §§ 24, 28, 30 der gelten Rechtsverordnung für die IT-Fortbildung.
Im Prüfungsteil "Strategische Prozesse" ist eine Fallstudie (Business-Case) gemäß den Anforderungen in § 28 oder § 30 schriftlich zu bearbeiten. Der Prüfungsausschuss entwickelt dazu mit Ihnen in einem Beratungsgespräch unter Berücksichtigung Ihres Themenvorschlages die Themenstellung der Fallstudie. Die IHK Köln teilt Ihnen diese anschließend schriftlich mit. Der Prüfungsausschuss kann den zeitlichen Umfang der Ausarbeitung begrenzen. Der Bearbeitungsaufwand soll zehn Arbeitstagen entsprechen. Der Zeitraum zwischen der Mitteilung der Themenstellung und dem Abgabetermin der Ausarbeitung soll 90 Tage nicht überschreiten. Der Ausarbeitung ist eine Zusammenfassung (Abstract) voranzustellen.
Bestandteil des Themenvorschlages ist wie angefordert eine Gliederung der Fallstudie mit den Inhalten:
  • Ausgangssituation
  • Zeitliche und inhaltliche Gliederung
  • Zielsetzung
  • Umsetzung
  • Controlling
  • Umfang
Die Prüfungsteilnehmer legen hierzu ihren Themenvorschlag, in doppelter Ausfertigung mit einer kurzen Beschreibung in Form eines Exposés, zum Beratungsgespräch dem Prüfungsausschuss der IHK Köln vor.
Das Exposé sollte ausformuliert sein und muss nachfolgende Angaben beinhalten:
  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Prüfungs-Nummer
  • Thema der Fallstudie
  • kurze Beschreibung des Themenvorschlags (Ausgangssituation, Zielsetzung, Umsetzung, Controlling)
  • zeitliche und inhaltliche Gliederung
  • Umfang der Dokumentation (circa 20 Seiten)
  • Datum, Unterschrift
Die Auswahl des Themas für die Dokumentation erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespräches zwischen den Prüfungsteilnehmern und dem Prüfungsausschuss, bei dem das Thema unter Berücksichtigung des Themenvorschlages festgelegt wird. Über die durchzuführenden Arbeiten, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin wird eine Vereinbarung getroffen wird. Der Prüfungsausschuss kann besondere Schwerpunkte zur Bearbeitung vorgeben und zeitliche Vorgaben machen.
Die Abgabe des Themenvorschlages und der Fallstudie erfolgt über das Onlineportal Fortbildung. Die Zugänge erhalten die Prüfungsteilnehmer rechtzeitig vor Abgabe Ihres Themenvorschlages (circa vier bis sechs Wochen vorher).

Aufbau der Fallstudie

Auf der Grundlage des genehmigten Themenvorschlags und dessen Exposé wird die Fallstudie erstellt.
Eine Fallstudie besteht aus:
  • Deckblatt
  • Protokoll Beratungsgespräch
  • Inhaltsverzeichnis (Gliederung), eventuell Abkürzungsverzeichnis/Glossar
  • Text, mit Anlage beziehungsweise mit Anhang
  • Eventuell Literaturverzeichnis/Quellenverzeichnis
  • Erklärung (elektronische Abfrage)
Mit der Erklärung versichern die Prüfungsteilnehmern, dass sie die Projektarbeit selbstständig angefertigt haben. Die Erklärung wird bei der Onlineabwicklung elektronisch vom System abgefragt.
Inhaltsverzeichnis
Beim Inhaltsverzeichnis sollen die nachfolgenden Überschriften jeweils eingerückt werden, wobei die Nummerierung in folgender Weise wahlweise erfolgen kann:
Numerisch:
Beispiel:
1.
…..
1.1
…..
1.1.1
…..
1.1.1.1
…..
1.1.1.2
…...
oder:
2..
…..
2.1
…..
2.1.1
…..
2.1.1.1
…..
 b)    Alphanumerisch    
Beispiel:
A.
…..
I.
…..
II.
…..
B.
…..
I.
…..
1.
…..
2.
…..
a.
…..
b.
…..

Textteil
Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren würden, sollen diese in der Anlage dem Text beigefügt werden.
Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangabe zu versehen: Quelle: Autor (Vor- und Zuname): Titel (komplett), Auflage, Verlag, Ort (zum Beispiel Wuppertal), Erscheinungsjahr.
Bei Zitaten aus Zeitungen/Zeitschriften: 1. Schmitz, Claudius (1992): Müssen Kunden um Beratung betteln? in: Absatzwirtschaft, Jg. 356, Nr. 3, S. 13 - 27.
Die Gliederungsvorschriften sollen bereits zum Ausdruck bringen, welcher konkrete Inhalt im Folgenden behandelt wird, nichtssagende Überschriften sind zu vermeiden.

Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen.

In der Fußnote werden Quellen angegeben. Es können aber auch Gedankengänge fortgeführt werden, die im Hinblick auf den Text zwar wichtig sind, den Lesefluss in der entsprechenden Textpassage aber stören.
Fußnoten sind am Ende der Seite anzubringen; diese sind fortlaufend durch zu nummerieren.
Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und von 1 bis ... durchnummerierte Auflistung der Autoren beziehungsweise Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen beziehungsweise die im Text wörtlich zitiert wurden. Anzugeben sind: Name, Vorname, Titel, Erscheinungsort(e), Erscheinungsjahr, Auflage.

Beispiel bei Zitaten aus Büchern:
9. Müller, Rainer: Erfolgreiches Verhandeln, Wiesbaden 1991
Zitate sollen kurz sein und nur wenn wirklich notwendig, verwendet werden. Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht. Nach dem Zitat wird mit einer Zahl auf die Nummer im Literaturverzeichnis sowie auf die Seite (n) hingewiesen, wo das Zitat steht. Beispiel: Ein zitierter Text endet wie folgt:... eingegangen werden.“ (1; Seite 165)
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