Fortbildungsprüfung

Bachelor Professional in IT

Bachelor Professionals in IT koordinieren IT-Projekte und optimieren Prozesse mit IT-Bezug in unterschiedlichen Geschäftsbereichen. Sie können beispielsweise in den Bereichen Systemintegration und Vernetzung, Informationssicherheit, Softwareentwicklung, Datenanalyse oder IT-Beratung tätig werden.

Wichtiger Hinweis

Im ersten Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung werden folgende Qualifikationsbereiche/ Prüfungsbereiche unterschieden:
  1. Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“ nach § 8
  2. Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“ nach § 9
  3. Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“ nach § 10
  4. Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“ nach § 11 und
  5. Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“ nach § 12.

Zulassungsvoraussetzung

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Fachinformatiker ) beziehungsweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber zum Nachweis der geforderten Berufserfahrung im IT-Bereich, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

(1) wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  2. eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  3. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 bis 5 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.

Hinweise zur Prüfung

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
  1. Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung (1. und 2. Situationsaufgabe)
  2. Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder (1. Situationsaufgabe und 2. Situationsaufgabe)
  3. Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ (1. und 2. Situationsaufgabe)
  4. Prüfungsteil „IT-Projekt"
  • Der Prüfungsteil „Fachliche Qualifikation“ muss als 1. Prüfungsteil abgelegt und bestanden sein, um mit den Prüfungsteilen 2 – 4 beginnen zu können.
  • Die Prüfungsteile 1, 3 und 4 werden schriftlich und mündlich durchgeführt.
  • Mündliche Ergänzungsprüfungen der schriftlichen Prüfungsleistungen sind in den Prüfungsteilen 1, 2 und 3 gemäß den Vorgaben der Verordnung möglich.
  • Ihre individuellen schriftlichen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Eine detaillierte Terminübersicht zum 3. Prüfungsteil Projektarbeit/Machbarkeitsstudie erhalten Sie mit der Einladung zum virtuellen Genehmigungsgespräch.
  • Hinweise zum IT-Projekt/ Machbarkeitsstudie:
    Zum virtuellen Genehmigungsgespräch reichen Sie ein Thema zur Erstellung der Projektarbeit über Ihren Onlineaccount ein. Weitere detaillierte Informationen dazu erhalten Sie nach der Anmeldung zum 4. Prüfungsteil.
  • Der Abgabetermin für die Projektarbeiten umfasst einen Zeitraum von einem halben Jahr. Auf Antrag kann das Projekt um ein halbes Jahr verlängert werden.

Anmeldung zur Prüfung

  • Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Schriftliche Prüfungstermine

Prüfung Fachliche
Spezialisierung
IT-spezifische
Handlungsfelder
Mitarbeitendenführung
und Personal-
management:
Mündliche
Prüfung
Frühjahr 2026 18.03.2026
Herbst 2026 09.11.2026
Frühjahr 2027 13.05.2027
Herbst 2027 folgt
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für den Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ /Berufsspezialist 474,00 EUR für Erstableister und Vollwiederholer, für Teilwiederholer 237,00 Euro.
Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ und Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung u. PM“ jeweils 243,50 EUR für Erstableister und Vollwiederholer, für Teilwiederholer 121,75 EUR.
Prüfungsteil „IT-Projekt“ 250,00 EUR für Erstableister und Wiederholer.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat per E-Mail zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung

  • Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
  • Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
  • Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln. Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
  • Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
  • Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.

Deutscher Qualifikationsrahmen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Bachelor Professional in IT und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.