Wahlvorschläge – Musterformulare

Wahlvorschläge können in der Zeit vom 14. Mai bis 3. Juni 2024 schriftlich, per Fax oder per E-Mail mittels eingescanntem Dokument beim Wahlausschuss eingereicht werden.
Wählbar für die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Köln sind sich bewerbende Personen, die volljährig sowie zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt und entweder
  • selbst Mitglied der IHK Köln sind oder
  • für ein Mitglied der IHK Köln vertretungsberechtigt sind oder
  • im Handelsregister eingetragene Prokuristinnen oder Prokuristen sind oder
  • besonders bestellte Bevollmächtigte sind.
Für jedes IHK-Mitglied kann sich allerdings nur eine Person zur Wahl stellen. Ist eine Person in verschiedenen Wahlgruppen wählbar, kann sie dennoch nur einmal kandidieren.
Jede sich bewerbende Person muss zusätzlich zum Wahlvorschlag (Musterformulare Selbstvorschlag oder Fremdvorschlag) eine Erklärung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 WahlO abgeben (Muster Wahlannahmeerklärung) und drei Unterstützungsunterschriften einreichen (Musterformular Unterstützungsunterschrift).
Die besondere Bevollmächtigung zur Kandidatur stellvertretend für ein IHK-zugehöriges Unternehmen muss von einer vertretungsberechtigten Person auf dem Formular „Besondere Bevollmächtigung“ erklärt werden. Darüber hinaus müssen dem Wahlausschuss die weitgehenden Vertretungsrechte der Person für das Unternehmen nachgewiesen werden.
Die Formulare sind schriftlich, per Fax oder als eingescannte E-Mail einzureichen:
IHK Köln Wahlausschuss, 50606 Köln
Fax: 0221 1640-3090,
E-Mail: wahlteam@koeln.ihk.de
Frist für die Einreichung Ihrer Kandidatur ist der 3. Juni 2024.