Umwelt

Das Chemikalienrecht

In vielfältiger Form haben Unternehmen mit chemischen Stoffen und Gemischen zu tun. Gleichgültig, ob Chemikalien produziert, Farben gemischt oder Druckerpatronen aus dem EU-Ausland importiert werden – die chemikalienrechtlichen Vorschriften sind stets einzuhalten.
Das Chemikalienrecht basiert überwiegend auf europäischem Recht. Zentral sind dabei die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung. Es bestehen außerdem weitere Regelungen für spezielle Anwendungsbereiche (z. B. Kosmetikprodukte, Biozide, Pflanzenschutzmittel).  Deutsche Regelungen finden sich im Chemikaliengesetz und einigen Rechtsverordnungen, z. B. in der Chemikalienverbotsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung.
Wenn Unternehmen Stoffe und Gemische herstellen, verwenden, importieren oder damit handeln, sind sie an die Vorschriften und Anforderungen des Chemikalienrechts gebunden.
Auf der Seite Chemikalienrecht in 10 Minuten gibt es einen ersten Eindruck über die wesentlichen Regelungen im Chemikalienrecht.
Merkblätter zur CLP-Verordnung können auf der Seite der ECHA heruntergeladen werden. Diese Merkblätter befassen sich mit der Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien in der Europäischen Union.
Hilfestellungen und Informationen zum Thema REACH erhalten Sie auf der Seite des REACH Helpdesk und auf der IHK Seite REACH-Verordnung für Chemikalien.