IHK24

Der Weg zum Entsorgungsfachbetrieb

Sie führen bereits einen Betrieb, der gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit diesen handelt oder makelt und möchten diesen als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, dann sind die Vorschriften der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) zu beachten.
Die Einhaltung dieser Vorschriften können durch ein Zertifikat nachgewiesen werden und steigern das Vertrauen Ihrer Kundschaft in ihre Dienstleistung. Eine Zertifizierung zu einem Entsorgungsfachbetrieb ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, bringt aber zusätzlich zur Vertrauenssteigerung verfahrensrechtliche Anreize mit sich. In der Verordnung werden die Mindeststandards für die Betriebe, die Zertifizierungsorganisationen und die beauftragten Sachverständigen sowie die Regelungen zur Überwachung und Zertifizierung geregelt. Diese dienen dazu, die Qualität des Gütezeichens "Entsorgungsfachbetrieb" aufrechtzuerhalten.

Voraussetzung für Zertifizierung

Eine Zertifizierung darf nur Erhalten wer die Gewähr dafür bietet, die in der Entsorgungsfachbetriebe- Verordnung festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Hierbei geht es um folgenden Anforderungen:
  • Betriebsorganisation nach §3 Absatz 1 EfbV
  • Durchführungen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit nach § 7 Absatz 1 Satz 2 EfbV
  • Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person nach § 8 Absatz 1 und 2 EfbV
  • Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person nach § 9 Absatz 1 und 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 EfbV.
  • Sachkunde des sonstigen Personals § 10 EfbV

Zertifizierungswege

Nach § 56 Absatz 2 Satz 2 gibt es zwei Wege um ein Zertifikat zu erhalten. Ein Betrieb darf das Überwachungszeichen nur führen, solange dieser als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist.
  • Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation (TÜO)
Ein TÜO ist ein Zusammenschluss von mind. 2 Sachverständigen, deren Tätigkeit auf dauernde Zusammenarbeit angelegt ist. Die Erteilung des Zertifikats und die Verwendung des Überwachungszeichens wird durch einen Überwachungsvertrag geregelt.
  • Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
Eine Entsorgergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Entsorgungsfachbetrieben. Diese bilden einen Ausschuss über die Überwachung, Entzug und Erteilung von Zertifikaten. Nach positiver Überprüfung des Entsorgungsbetriebes bei 1 oder 2 wird das Zertifikat zum „Entsorgungsfachbetrieb“ erteilt bzw. verlängert nach jährlicher Überwachung. Der Überwachungsvertrag/ die Mitgliedschaft bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde. In beiden Fällen erfolgt eine Vorprüfung in der die Voraussetzungen für eine Zertifizierung geprüft werden.

Betriebstagebuch

Nach § 5 Absatz 1 EfbV müssen Entsorgungsfachbetriebe zum Nachweis einer fach- und sachgerechten Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten für jeden zu zertifizierenden Standort ein Betriebstagebuch führen. Außerdem dient das Tagebuch zur Eigenkontrolle. Das Betriebstagebuch kann in Papierform oder elektronisch geführt werden.

Versicherungsschutz

Nach § 6 EfbV muss der Entsorgungsfachbetrieb über einen für seine abfallwirtschaftliche Tätigkeit ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Art und Umfang des erforderlichen Schutzes sind auf der Grundlage einer betrieblichen Risikoabschätzung zu bestimmen.

Anforderungen an die jährliche Überprüfung

Erhält man das Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb muss dieses jährlich in einem Entsorgungsfachbetriebsaudit erneut geprüft und bestätigt werden. Audits können auch unangekündigt durchgeführt werden.

Fach- und Sachkunde

Die Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person besteht aus drei Komponenten: der einschlägigen Berufsausbildung und -erfahrung sowie dem Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs. Einen passenden Lehrgang können Sie z.B. auf dieser Seite finden. Das sonstige Personal muss ebenfalls zuverlässig und sachkundig sein. Die erforderliche Sachkunde ist gegeben, wenn die betroffenen Personen auf Grundlage eines Einarbeitungsplanes in die jeweilige Tätigkeit eingearbeitet werden.

Vorteile der Zertifizierung

  • anerkannter Nachweis über die sachgerechte und transparente Entsorgung von Abfällen
  • Einhaltung verbindlicher Regeln für rechtssicheres Wirtschaften im Zusammenhang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • genehmigungspflichtige Privilegien gegenüber der Behörde, z. B. bei der Beförderungserlaubnispflicht (alt: Transportgenehmigung) oder im Entsorgungsnachweisverfahren
  • hohes Maß an Vertrauen und Loyalität bei allen interessierten Parteien