Aktuelle Informationen aus dem Bereich Nachhaltigkeit

BAFA beendet Zugang zur Einreichung von LkSG-Berichten

Vor dem Hintergrund des am 3. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und einer untergesetzlichen Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das BAFA die Prüfung von Unternehmensberichten gemäß §§ 12 und 13 LkSG vollständig eingestellt. Mit der Weisung an das BAFA greift die Bundesregierung der Gesetzesnovelle vor, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich erst Anfang 2026 in Kraft treten wird. Der vom BAFA bereitgestellte Zugang zur Einreichung von Berichten wurde daher inzwischen gesperrt.

Qualifizierung Ressourceneffizienz und Zirkuläre Wirtschaft – Kurs für Beratende

Lehrgang mit VDI-Qualifizierungsnachweis: Kosten senken, Material und Energie einsparen sowie zirkuläre Geschäftsmodelle etablieren: Als Beratende können Sie qualifiziert dazu beitragen, Unternehmen in all diesen Bereichen zu begleiten und sie zukunftsfähig, zirkulär, ressourceneffizient und klimafreundlich zu gestalten. Vertiefen Sie Ihre Expertise mit theoretischem Wissen und der praktischen Anwendung von Methoden und Instrumenten zu betrieblicher Ressourceneffizienz und zirkulärer Wirtschaft. Der Kurs ist eine Blended-Learning-Lernreise mit Präsenzblöcken und einer Online-Selbstlernphase.

VSME Support – Finanzierung und Wettbewerbsvorteil sichern!

Das Programm der KölnBusiness richtet sich an Kölner Unternehmen, die bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht nach dem VSME-Standard erstellt haben und einen strukturierten Einstieg suchen.

EU vereinfacht CO₂-Grenzausgleichssystem - Entlastung für Unternehmen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Rat der Europäischen Union die CBAM-Vereinfachung angenommen. Die Maßnahme ist Teil des Gesetzgebungspakets "Omnibus I", das auf die Forderungen nach einem intelligenteren und unternehmensfreundlicheren Regulierungsrahmen reagiert. Zentrales Element der Reform ist die Einführung eines neuen De-minimis-Schwellenwerts: Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Einführer und Jahr sind künftig von den CBAM-Vorschriften ausgenommen. Damit fallen rund 90Prozent der betroffenen Unternehmen – vor allem KMU – aus dem Anwendungsbereich.

Sofortige Entlastung für Unternehmen – BMWE weist BAFA zu Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz an

Um Unternehmen zu entlasten, hat das BMWE im Einvernehmen mit dem BMAS das für die Umsetzung des LkSG zuständige BAFA angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab jetzt einzustellen.

Lieferketten-Gesetz: BAFA veröffentlicht neue Handreichungen zur Umsetzung des LksG

Drei Dokumente sollen Unternehmen Orientierung in Bezug auf die Auswahl und Nutzung von Standard, Audits und Zertifizierungen als Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach LkSG geben.

EU-Kommission hat CSRD-FAQ für Unternehmen veröffentlicht

Mit den veröffentlichten FAQs zur Nachhaltigkeitsberichterstattung möchte die EU-Kommission den Unternehmen die kosteneffiziente Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und sicherstellen, dass die gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen nützlich und vergleichbar sind.

In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD: Handlungshilfe für Unternehmen

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU sind künftig deutlich mehr Unternehmen als bisher verpflichtet, im Lagebericht über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten. Die Inhalte dieser Berichte werden zudem durch verbindliche EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichte vereinheitlicht. In dem neuen Leitfaden des „Unternehmensnetzwerks Klimaschutz“ können Unternehmen Schritt für Schritt erfahren, wie sie ihr Ziel erreichen.