Aktuelle Informationen aus dem Bereich Nachhaltigkeit

EU vereinfacht CO₂-Grenzausgleichssystem - Entlastung für Unternehmen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Rat der Europäischen Union die CBAM-Vereinfachung angenommen. Die Maßnahme ist Teil des Gesetzgebungspakets "Omnibus I", das auf die Forderungen nach einem intelligenteren und unternehmensfreundlicheren Regulierungsrahmen reagiert. Zentrales Element der Reform ist die Einführung eines neuen De-minimis-Schwellenwerts: Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Einführer und Jahr sind künftig von den CBAM-Vorschriften ausgenommen. Damit fallen rund 90Prozent der betroffenen Unternehmen – vor allem KMU – aus dem Anwendungsbereich.

Sofortige Entlastung für Unternehmen – BMWE weist BAFA zu Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz an

Um Unternehmen zu entlasten, hat das BMWE im Einvernehmen mit dem BMAS das für die Umsetzung des LkSG zuständige BAFA angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab jetzt einzustellen.

Lieferketten-Gesetz: BAFA veröffentlicht neue Handreichungen zur Umsetzung des LksG

Drei Dokumente sollen Unternehmen Orientierung in Bezug auf die Auswahl und Nutzung von Standard, Audits und Zertifizierungen als Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach LkSG geben.

EU-Kommission hat CSRD-FAQ für Unternehmen veröffentlicht

Mit den veröffentlichten FAQs zur Nachhaltigkeitsberichterstattung möchte die EU-Kommission den Unternehmen die kosteneffiziente Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und sicherstellen, dass die gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen nützlich und vergleichbar sind.

In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD: Handlungshilfe für Unternehmen

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU sind künftig deutlich mehr Unternehmen als bisher verpflichtet, im Lagebericht über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten. Die Inhalte dieser Berichte werden zudem durch verbindliche EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichte vereinheitlicht. In dem neuen Leitfaden des „Unternehmensnetzwerks Klimaschutz“ können Unternehmen Schritt für Schritt erfahren, wie sie ihr Ziel erreichen.