Aktuelle Informationen aus dem Bereich Nachhaltigkeit
- EU-Kommission schlägt Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Lieferkette vor
- Nachwuchspreis MehrWert NRW 2025: Innovative Ideen zur Ressourcenschonung
- KSK-Nachhaltigkeitspreis 2025 für Betriebe – Bewerbungen ab sofort möglich!
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Lieferketten-Gesetz: BAFA veröffentlicht neue Handreichungen zur Umsetzung des LksG
- Neue Überlegungen zum freiwilligen KMU-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME)
- EU-Kommission hat CSRD-FAQ für Unternehmen veröffentlicht
- In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD: Handlungshilfe für Unternehmen
EU-Kommission schlägt Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Lieferkette vor
Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 einen sog. Omnibus-Entwurf (I) zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorgelegt. Ebenfalls umfasst ist eine Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 zum Grenzausgleichsmechanimus (CBAM). In einem sog. Omnibus-Entwurf II werden Änderungen u. a. der Invest EU-Verordnung 2021/523 vorgeschlagen. Die Vorschläge werden an Rat und EU-Parlament übermittelt und sollen dort zeitnah beraten werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten der DIHK.
Nachwuchspreis MehrWert NRW 2025: Innovative Ideen zur Ressourcenschonung
Die IHK Köln möchte auf den Nachwuchspreis MehrWert NRW aufmerksam machen, der innovative Ideen auszeichnet, die Verbraucher dabei unterstützen, Ressourcen effizient zu nutzen. Der Preis richtet sich an Studierende (oder Absolventen) von Hochschulen, Auszubildenden von Berufsschulen, (Jung-)Meistern bzw. junge Beschäftigte (bis 35 Jahre) aus Nordrhein-Westfalen.
KSK-Nachhaltigkeitspreis 2025 für Betriebe – Bewerbungen ab sofort möglich!
Der Betriebspreis richtet sich explizit an Unternehmen aus dem Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Köln aller Größen und Branchen, die ein Klimaschutz-Projekt zur CO2-Einsparung vorstellen möchten. Ob effektivere Ressourcennutzung, nachhaltigere Fahrzeugflotte oder energieeffiziente Produktion: Der Nachhaltigkeitspreis soll den Betrieben in unserer Region eine Plattform bieten. Zudem richtet sich der Jurywettbewerb bewusst an alle Branchen und Unternehmensgrößen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU hat im November 2024 ein neues FAQ zur CSRD mit Hinweisen und Schaubildern für die berichtspflichtigen Unternehmen veröffentlicht.
Lieferketten-Gesetz: BAFA veröffentlicht neue Handreichungen zur Umsetzung des LksG
Drei Dokumente sollen Unternehmen Orientierung in Bezug auf die Auswahl und Nutzung von Standard, Audits und Zertifizierungen als Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach LkSG geben.
Neue Überlegungen zum freiwilligen KMU-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME)
Nach der Konsultation des Entwurfs eines Voluntary SME-Standard (VSME englisch/inoffizielle Übersetzung der Datenpunkte) sind Überlegungen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur Überarbeitung des Standardentwurfs zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMUs bekannt geworden.
Der VSME-Entwurf soll dem „Trickle-down-Effekt" auf nicht der gesetzlichen Berichtspflicht unterliegende kleine und mittlere nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen begegnen, die Lieferanten berichtspflichtiger Unternehmen sind. EFRAG wurde von der EU-Kommission aufgefordert einen freiwilligen Standard zu entwickeln. Es wird erwartet, dass die EFRAG den VSME bis Dezember verabschiedet und der EU-Kommission kurz vor Weihnachten übergibt.
EU-Kommission hat CSRD-FAQ für Unternehmen veröffentlicht
Mit den am 13. November 2024 veröffentlichten FAQs zur Nachhaltigkeitsberichterstattung möchte die EU-Kommission den Unternehmen die kosteneffiziente Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und sicherstellen, dass die gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen nützlich und vergleichbar sind.
In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD: Handlungshilfe für Unternehmen
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU sind künftig deutlich mehr Unternehmen als bisher verpflichtet, im Lagebericht über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten. Die Inhalte dieser Berichte werden zudem durch verbindliche EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichte vereinheitlicht. In dem neuen Leitfaden des „Unternehmensnetzwerks Klimaschutz“ können Unternehmen Schritt für Schritt erfahren, wie sie ihr Ziel erreichen.