Aktuelle Informationen aus dem Bereich Umwelt

Weitere Informationen finden Sie in unserem Newsletter- und Veranstaltungsangebot.

Umweltmanagement-Preis: Bewerbungsfrist verlängert

Die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Umweltmanagement-Preis wurde bis zum 13. Juni 2025 verlängert. Nutzen Sie die Chance und bewerben sich noch heute für die Jubiläumsedition des Umweltmanagement-Preises anlässlich 30 Jahre EMAS.

IW-Studie zeigt: Circular Economy auch für KMU lohnenswert

Die Studie „Ressourceneffizienzpotenziale durch digital gestützte zirkuläre Maßnahmen“ analysiert vor diesem Hintergrund die Zusammenhänge zwischen digital gestützten kreislauforientierten Maßnahmen, den dafür eingesetzten Ressourcen und dem Beitrag dieser Maßnahmen zur Erreichung von Zirkularität. Diese Zusammenhänge werden praxisorientiert für KMU, in Form eines Leitfadens zur Messung der Effizienz zirkulärer Maßnahmen, aufbereitet.

UBA mit aktualisiertem FAQ zur F-Gase-Verordnung

Vor Kurzem hat das Umweltbundesamt (UBA) ein aktualisiertes FAQ zur F-Gase-Verordnung veröffentlicht.

Kurzbericht des IW zeigt: Digitaler Produktpass (DPP) braucht praxistaugliche Umsetzung

Die EU setzt auf eine zirkuläre Wirtschaft, um den Ressourcenbedarf, Abfälle und Emissionen zu reduzieren. Digitale Produktpässe (DPP) sollen hierfür produktrelevante Daten transparent für alle beteiligten Akteure bereitstellen.
Doch ist das Konzept des DPP noch häufig unbekannt und digitale Produktdaten werden bislang nur selten standardisiert geteilt. Damit der DPP gelingen kann, ist eine für alle Unternehmen praktikable Lösung wichtig.

Aarhus-Konvention: BMUV konsultiert nationalen Umsetzungsbericht für Deutschland

Die Aarhus-Konvention verpflichtet Vertragsparteien, ihren Bürgern Zugang zu Gerichten und Umweltinformationen zu gewähren und an Entscheidungen zu beteiligen. Nach Artikel 10 müssen die Staaten alle vier Jahre einen Bericht zur Umsetzung der Konvention einreichen. Dieser Bericht soll die anderen Vertragsparteien über den Stand der Umsetzung in Deutschland informieren und gute Praxisbeispiele aufzeigen.

Neues DIHK-Merkblatt zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Das Merkblatt soll über die neue europäische Verpackungsverordnung informieren und die zentralen Änderungen sowie deren Auswirkungen aufzeigen. Das DIHK-Merkblatt zur EU-Verpackungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 158 KB) dient zur Orientierung, wie sich Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Förderbekanntmachung Klimaanpassung.Unternehmen.NRW – Land fördert KMU bei Klimaanpassung

Es werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und auf Liegenschaften kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gefördert, die einen Beitrag zum Erhalt und/oder einer klimaresilienten Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten vor dem Hintergrund klimawandelbedingter Veränderungen leisten. Eine Antragstellung ist bis zum 31. März 2026 möglich.

DIHK aktualisiert Leitfaden „Umgang mit Verpackungen in Europa"

Die wichtigsten Regelungen für 27 Länder auf einen Blick - Bagatellgrenzen, Meldepflichten, Recyclingquoten: Wie die EU-Mitgliedstaaten die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer in einer jüngst überarbeiteten Veröffentlichung.

Neues NRW-Förderprogramm für KMU: „Kooperationszusammenschlüsse für eine Circular Economy“

Gefördert werden Investitionen in fachliche und organisatorische Unterstützungsleistungen für Kooperationszusammenschlüsse im Bereich der Kreislaufwirtschaft von mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die maximale Förderquote beträgt 80 Prozent.
Die Bewilligung der Vorhaben erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Mit der fachlichen Bewertung ist die Effizienz-Agentur NRW (efa) beauftragt.

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vom Bundeskabinett beschlossen – Zentrale Informationsstelle eingerichtet

Die neue Webseite bündelt alle Informationen rund um die NKWS. Sie soll eine zentrale Informationsstelle rund um die Kreislaufwirtschaftsstrategie sowie die damit verbundene Transformation zu einer umfassenden zirkulären Wirtschaft und Gesellschaft sein – d. h. bestehende Informationen zusammenfassen, strukturieren, Akteurinnen und Akteure miteinander vernetzen und die Nutzerinnen und Nutzer an interessante Informationsangebote weiterleiten.

Einwegkunststofffonds - Handbücher zur Registrierung/Accounterstellung für Hersteller und Anspruchsberechtigte ab sofort verfügbar

Die Dokumente befinden sich auf der Website des Umweltbundesamtes und können dort abgerufen werden. Zum Hintergrund: Der Einwegkunststofffonds soll dazu beitragen, die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern sowie die Vermüllung der Umwelt mit Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren.

NRW-Landesregierung veröffentlicht neue Klimaanpassungsstrategie

Um die Vorgaben des Bundesgesetzes zur Klimaanpassung und des Klimaanpassungsgesetzes NRW zu erfüllen, hat das Land NRW die Klimaanpassungsstrategie 2024-2029 veröffentlicht. Aus Sicht der IHK Köln sind die darin aufgelisteten Maßnahmen allerdings zu unkonkret und zu unverbindlich. Unternehmen können aus dieser Strategie keine langfristige Planungssicherheit gewinnen.

Kommission beschränkt Verwendungen von PFHxA

Die EU-Kommission hat am 19. September 2024 die Beschränkung von Unecafluorhexansäure („PFHxA“) und verwandten Stoffen in bestimmten Produkten beschlossen. Die Stoffe sind eine Untergruppe von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).
Die beschlossene Verordnung erweitert den Anhang VII der REACH-Verordnung. Damit werden der Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Textilien, Gemischen, Lebensmittelverpackungen sowie Kosmetika für die breite Öffentlichkeit verboten.
Die PFHxA-Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich in Kraft. Sie wird je nach Verwendung nach Übergangszeiträumen zwischen 18 Monaten und 5 Jahren wirksam.

Umweltbundesamt veröffentlich FAQ zur F-Gase-Verordnung

Der mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) abgestimmte FAQ klärt Fragen zu den neuen Bestimmungen der im Februar 2024 in Kraft getretenen F-Gase-Verordnung. Darunter werden viele Fragen zum Inverkehrbringen und der Ausfuhr von F-Gase beantwortet.

EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur verkündet

Im Juli 2024 wurde die „Verordnung (EU) 2024/1991 vom 24.06.2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869“ im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist am 18. August 2024 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Ziel des neuen Rechtsakts ist es, die Natur und die Ökosysteme Europas in einen guten Zustand zurückzuversetzen und die biologische Vielfalt zu erhalten. Jeder EU-Mitgliedstaat muss Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur ergreifen und dazu binnen zwei Jahren einen nationalen Wiederherstellungsplan vorlegen, der die dringendsten Probleme und dazugehörige Lösungen aufzeigt, u. a. zu:
  • Beseitigung nicht heimischer Pflanzen auf Wiesen, in Feuchtgebieten und Wäldern;
  • Wiederbefeuchtung trockengelegter Moorgebiete;
  • Verbesserung der Vernetzung von Lebensräumen;
  • Verringerung oder Einstellung des Einsatzes von chemischen Pestiziden und Düngemitteln;
  • Förderung der Erhaltung der Wildnis.
Bis 2050 soll der Zustand aller sanierungsbedürftigen Ökosysteme verbessert werden. Zu diesem Zweck legt das Gesetz bestimmte EU-weite Ziele fest, darunter die Wiederherstellung der Natur von 20 Prozent der Land- und Meeresflächen bis 2030. Weitere Ziele sind:

Wiederherstellung von:

  • mindestens 30 Prozent der Land-, Küsten-, Meeres- und Süßwasserlebensräume in schlechtem Zustand bis 2030
  • 60 Prozent der Lebensräume in schlechtem Zustand bis 2040 und 90 Prozent bis 2050.
Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt. Ausnahmen gibt es für Projekte von übergeordnetem öffentlichem Interesse (z. B. Erneuerbare Energien, Stromnetz und Stromspeicheranlagen)
Des Weiteren muss die Gesamtfläche der städtischen Ökosysteme erfasst werden mit dem Ziel, ab 2031 deren Flächenanteil zu erhöhen. Dies wird u. a. Auswirkungen auf die Ausweisung von Gewerbeflächen haben.
Generell ist zu erwarten, dass es an personellen und finanziellen Kapazitäten fehlen wird, um die überaus ambitionierten Ziele auch nur annähernd zu erreichen. Dies betrifft sowohl die Datenerhebungen als auch die Folgemaßnahmen wie Vertragsnaturschutz, Ausweitung von Flächen, Renaturierung, usw. Denn die aktuell bestehenden Ausweisungen von FFH-Gebieten/Vogelschutzgebieten/Natura-2000-Gebieten reichen künftig bei Weitem nicht aus.
Der Verordnungstext ist im EU-Amtsblatt zu finden.
(DIHK, ergänzt)

Aktueller Zeitplan für PFAS-Beschränkungsverfahren

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) haben bis Ende 2024 die folgenden Sektoren diskutiert und bewertet:
  • Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche (TULAC)
  • Lebensmittelkontaktmaterialien und Verpackungen
  • Erdöl und Bergbau
  • Anwendungen in fluorierter Gase
  • Transport
  • Bauprodukte

Strengere Vorgaben für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten

Verkäufer von Holzschutzmitteln, Insektiziden und vielen weiteren Produkten, die Biozide enthalten, benötigen ab Januar 2025 eine spezielle Sachkunde und müssen in bestimmten Fällen so genannte Abgabegespräche mit ihren Kunden führen.
Dies schreibt die Biozidrechts-Durchführungs-Verordnung vor, deren Paragraphen 10 bis 13 ab 1. Januar 2025 anzuwenden sind. In § 11 Abs. 2 werden die Themen des „Abgabegesprächs“ aufgelistet, das sich offenbar nicht beim Kassenvorgang „so nebenher“ erledigen lässt, sondern etwas mehr Zeit benötigt (Anwendung, Alternativen, Gefahren, Maßnahmen, Lagern, Entsorgen, Verhalten bei Unfällen…).