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Umweltbundesamt veröffentlicht Studie zur Höhe der Plastikabgabe

Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, wie To-Go-Lebensmittelbehältnissen, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebechern und -behältern, leichten Tragetaschen, Feuchttüchern, Luftballons und Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern werden ab dem Jahr 2025 eine Abgabe zahlen müssen. Diese Produkte verursachten laut Studie jährlich rund 434 Millionen Euro an Kosten für die Entsorgung in öffentlichen Papierkörben oder dem Straßenland. Heruntergebrochen auf die einzelnen Produktarten schlagen die Autoren Abgabesätze von bspw. 1,23 Euro je Kilogramm Getränkebecher oder 4,34 Euro je Kilogramm Luftballons vor. Die Abgabe soll an einen Fonds fließen, mit dem die Reinigungs- und Entsorgungskosten der Kommunen finanziert werden. Das Gesetz zur Einführung der Abgabe ist noch nicht in Kraft. 
Das Gesetz soll bis zu 56.000 Hersteller betreffen. Beim Umweltbundesamt sollen Verwaltungskosten in Höhe von etwa 3 Millionen Euro entstehen. Weiter Informationen finden Sie unter: ewkf | Umweltbundesamt.
Quelle: DIHK