EU-Verpackungsverordnung

Verpackungsverordnung PPWR: Was Unternehmen jetzt tun sollten

Mit der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) gelten ab dem 12. August 2026 die ersten unmittelbar anwendbaren Vorschriften für Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen. Auch wenn viele Anforderungen erst schrittweise bis 2030 in Kraft treten, besteht bereits jetzt Handlungsbedarf. Wir haben die wichtigsten Punkte für Unternehmen zusammengestellt.

Was gilt ab dem 12. August 2026?

Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen insbesondere die unmittelbar geltenden Anforderungen der PPWR beachten:
  • Neue Stoffbeschränkungen: Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten künftig Grenzwerte für PFAS. Verpackungen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese Grenzwerte eingehalten werden. Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Das sind künstlich hergestellte Chemikalien, die Verpackungen und Papier fett-, wasser- und schmutzabweisend machen. Sie werden auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, da sie sich in der Umwelt kaum abbauen.
  • Konformitätsbewertung: Unternehmen, die nach der PPWR als Erzeuger gelten, müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen die geltenden Anforderungen erfüllen. Dazu gehören eine Konformitätserklärung sowie eine technische Dokumentation.

Erste Hilfe: Das sollten Unternehmen jetzt tun

Die IHK empfiehlt, bereits heute die Weichen für eine rechtssichere Umsetzung zu stellen:
  • Prüfen Sie, welche Rolle Ihr Unternehmen nach der PPWR einnimmt (z. B. Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Händler). Je nachdem ordnet die PPWR die Verantwortlichkeiten gegenüber bestehenden Regelungen aus der Verpackungsverordnung neu.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über die eingesetzten Verpackungen und deren Materialzusammensetzung.
  • Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihren Lieferanten über erforderliche Informationen und Nachweise ab.
  • Beginnen Sie mit dem Aufbau einer technischen Dokumentation und der Vorbereitung der Konformitätsbewertung.
  • Verlangen Sie von Lieferanten nur die Informationen, die für Ihre Pflichten tatsächlich erforderlich sind. Die IHK empfiehlt, unnötige Datenabfragen und umfangreiche Fragebögen zu vermeiden.

Ausblick

Viele weitere Anforderungen – etwa zur Recyclingfähigkeit, zu Mindestrezyklatanteilen, Kennzeichnungspflichten oder Verpackungsreduzierung – werden erst in den kommenden Jahren schrittweise wirksam. Unternehmen sollten die Übergangszeit nutzen, um Verpackungen und Prozesse frühzeitig anzupassen und ihre Lieferketten auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: