Unternehmensservice

Verkauf von Arzneimitteln

Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Prüfung über die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.
Die Sachkenntnisprüfung für den Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel wird für unseren IHK-Bezirk von der Industrie und Handelskammer Mittlerer Niederrhein abgehalten. Informationen zu Prüfungsinhalten und -ablauf, Terminen und Gebühren finden Sie auf der dortigen Internetseite der IHK Mittlerer Niederrhein.
Wenn Sie in der Vergangenheit eine unternehmensinterne Prüfung abgelegt haben und nun eine Zweitschrift Ihres Sachkenntnisnachweises benötigen, wenden Sie sich bitte an die IHK Koblenz. Dort können Sie eine Ersatzbescheinigung online beantragen.