Umsatzsteuer

Innergemeinschaftliche Leistungen: Rechnungshinweis in Landessprachen

Leistungen über die Grenze: Die meisten Dienstleistungen an einen in der Europäischen Union an­sässigen Leistungsempfänger sind in dem Land (umsatz)steuerbar, in dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Das bedeutet, dass die Versteuerung in dem betreffenden EU-Land erfolgt. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben verlagert sich in diesen Fällen die Steuerschuld durch das sogenannte „reverse-charge-Verfahren“ auf den Leistungsempfänger. Hierauf hat der Rechnungssteller hinzuwei­sen. Die entsprechenden Rechnungshinweise in den Amtssprachen der Europäischen Union finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Weitere Details zur beschriebenen Regelung sowie zu Ausnahmen finden Sie auf unserer Internetseite zur Umsatzsteuer.
Deutsch
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Bulgarisch
обратно начисляване
Dänisch
omvendt betalingspligt
Englisch
Reverse Charge
Estnisch
pöördmaksustamine
Finnisch
käännetty verovelvollisuus
Französisch
Autoliquidation
Griechisch
Αντίστροφη επιβάρυνση
Italienisch
inversione contabile
Kroatisch
porezna obveza performansa prijemnika
Lettisch
nodokļa apgrieztā maksā–ana
Litauisch
Atvirk–tinis apmokestinimas
Maltesisch
Inverżjoni tal-ħlas
Niederländisch
Btw verlegd
Polnisch
odwrotne obciążenie
Portugiesisch
Rumänisch
Autoliquidação
taxare inversă
Schwedisch
Omvänd betalningsskyldighet
Slowakisch
prenesenie daňovej povinnosti
Slowenisch
Reverse Charge
Spanisch
inversión del sujeto pasivo
Tschechisch
daň odvede zákazník
Ungarisch
fordított adózás
Hinweis: Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK Köln - nur erste Hinweise geben und erhebt kei­nen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Mitgliedsunternehmen der IHK Köln und solche Personen, die in der Region Köln die Gründung eines Unternehmens planen, erhalten weitere Informationen.