Sachkundige für Abwasserleitungen

Informationen für Sachkundige und Grundstückseigentümer
In Nordrhein-Westfalen müssen Grundstückseigentümer die auf ihrem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen in bestimmten Fällen durch einen anerkannten Sachkundigen auf Zustand und Funktionsfähigkeit überprüfen lassen (§ 59 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW). Die näheren Einzelheiten der Zustands- und Funktionsprüfung werden in der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw) geregelt.

Sachkundige für die Zustands- und Funktionsprüfung (ehem. Dichtheitsprüfung) von privaten Abwasserleitungen:

Sofern Sie Mitgliedsunternehmer, -unternehmerin, Angestellte oder Angestellter eines Mitgliedsunternehmens der IHK Köln sind, können Sie bei uns einen Antrag auf Anerkennung der Sachkunde für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen stellen. Hier finden Sie den Antrag auf Anerkennung der Sachkunde (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB).
Eine Auflistung anerkannter Schulungsinstitutionen, die Seminare zur Erlangung der besonderen Kenntnisse für die Durchführung von Prüfungen des Zustands und der Funktionsfähigkeit anbieten, finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

Informationen für Grundstückseigentümer:

Auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) finden Sie die landesweite Liste der anerkannten Sachkundigen sowie weitere Informationen zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen.