Recht
Schiedsgerichtsverfahren
Alternative zu staatlichen Gerichten
Juristische Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten sind zwar die Ausnahme. Doch manchmal lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden, der Gang zu Gericht wird unumgänglich. Es muss allerdings nicht zwingend ein staatliches Gericht sein, das einen Streit zwischen Kaufleuten entscheidet oder durch einen Vergleich beilegt. Gerade für die Kaufmannschaft bietet sich die Möglichkeit eines nicht öffentlichen Gerichtsverfahrens an, bei dem beide Parteien die Richter selbst benennen können, die über die spezifischen juristischen Kenntnisse, Branchenerfahrung und eventuell erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen.
Schiedsgerichtsordnung
Die Industrie- und Handelskammer ist Mitglied der nationalen Schiedsgerichtsorganisation „Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS)“, einem Zusammenschluss von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaftlern und Praktikern der Schiedsgerichtsbarkeit. Diese Organisation stellt ein eigenes Schiedsgericht zur Verfügung. Die IHK Köln informiert ihre Mitglieder über die verschiedenen Schiedsgerichtsinstitutionen im In- und Ausland und über die Möglichkeit, ein individuell vereinbartes Schiedsgericht zu nutzen (ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit).
Durch die eigene Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer zu Köln sollen die Fälle aufgefangen werden, in denen Parteien eines Rechtsstreites in ihren Verträgen auf die Schiedsgerichtsordnung der IHK Köln Bezug genommen haben. Solche Vereinbarungen gingen ohne diese Regelung ins Leere, so dass die Parteien im ungünstigsten Fall auf den Weg zu staatlichen Gerichten verwiesen würden. Da die DIS eine praxisgerechte Schiedsgerichtsordnung ausgearbeitet hat, die allen Wirtschaftszweigen überregional und branchenübergreifend zur Verfügung steht, beschränkt sich die
Schiedsgerichtsordnung (PDF-Datei · 19 KB) der IHK Köln auf einige ergänzende Regelungen und eine Bezugnahme auf die DIS-Regeln.
Unsere Belehrung
enthält Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Schiedsgerichtsverfahren.
Die DIS handelt nach ihrer
Datenschutzrichtlinie für Schiedsgerichtsverfahren.
Benennung von Schiedsrichtern
Sofern eine Schiedsvereinbarung nicht auf die Schiedsordnung der IHK Köln verweist, jedoch eine Benennung des Schiedsrichters durch die IHK Köln vorsieht, bieten wir dies ebenfalls an - vorausgesetzt, es ist mindestens ein Mitglied der IHK Köln beteiligt. In solchen Fällen benötigen wir eine Kopie der Schiedsvereinbarung, die Kontaktdaten aller Parteien und eine kurze Sachverhaltsschilderung (Was ist der Kern der Streitigkeit?).
Unsere
Belehrung (PDF-Datei · 26 KB)
enthält Informationen im Zusammenhang mit einer Benennung von Schlichtern, Mediatoren oder Schiedsrichtern durch die IHK Köln.