Gesellschaftsrecht
KMU-Fonds 2026: EU-Förderung für Marken- und Designanmeldungen
Der Schutz von Marken, Designs und anderen gewerblichen Schutzrechten ist für Unternehmen ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hierbei gezielt zu unterstützen, setzt die Europäische Union auch im Jahr 2026 das Förderprogramm „Ideas Powered for Business SME Fund“ fort.
Der KMU-Fonds 2026 bietet finanzielle Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen im Bereich des geistigen Eigentums, insbesondere für Marken- und Designanmeldungen. Die Förderung wird von der Europäischen Kommission bereitgestellt und durch das EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt.
Förderzeitraum und Verfügbarkeit
Der KMU-Fonds 2026 startet voraussichtlich am 2. Februar 2026 und läuft bis zum 4. Dezember 2026, beziehungsweise bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel.
Die Fördermittel sind haushaltsrechtlich begrenzt. Nach der Unionsmarkenverordnung dürfen EUIPO-bezogene Finanzhilfen maximal 15 Prozent der jährlichen Einnahmen des EUIPO betragen (Art. 152 Verordnung (EU) 2017/1001). Dies erklärt die in den Vorjahren beobachtete schnelle Ausschöpfung des Fördertopfs und unterstreicht die Empfehlung einer rechtzeitigen Antragstellung.
Wo und wie wird der Förderantrag gestellt?
Dort finden Unternehmen:
- das Online-Antragsformular,
- ausführliche Leitfäden und FAQs,
- Informationen zu Fristen, förderfähigen Gebühren und Nachweisen.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor der jeweiligen Marken- oder Designanmeldung gestellt und bewilligt werden. Kosten, die vor der Bewilligung entstehen, sind regelmäßig nicht förderfähig.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Der KMU-Fonds unterstützt Unternehmen bei verschiedenen Schritten zum Schutz ihres geistigen Eigentums.
Gefördert werden insbesondere:
- Markenanmeldungen
- nationale Marken (z. B. beim DPMA),
- Unionsmarken (EU-weit),
- internationale Markenanmeldungen
- Designanmeldungen (national, EU-weit und international)
- IP-Scans
(strukturierte Analyse der bestehenden Schutzrechte und der IP-Strategie eines Unternehmens) - In begrenztem Umfang auch Patente sowie Pflanzensortenrechte
Bei internationalen Designanmeldungen ist insbesondere die Haager Musterregistrierung (Genfer Akte) relevant. Die Möglichkeit der Benennung der Europäischen Union und die hierfür anfallenden individuellen Benennungsgebühren sind in der Geschmacksmusterverordnung geregelt (Art. 106 Verordnung (EG) Nr. 6/2002). Ob und in welchem Umfang solche Gebühren förderfähig sind, richtet sich jedoch ausschließlich nach den Programmbedingungen des EUIPO, nicht nach den materiellen Schutzrechtsvorschriften selbst.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt über Gutscheine (Vouchers), mit denen ein Teil der amtlichen Gebühren erstattet wird. In der Programmdarstellung werden regelmäßig folgende Höchstsätze genannt:
- Bis zu 75 Prozent Erstattung der Gebühren für Marken- und Designanmeldungen innerhalb der EU
- Bis zu 50 Prozent Erstattung für internationale Marken- und Designanmeldungen
Dabei handelt es sich um programmatische Höchstsätze. Die konkrete Erstattung hängt von den jeweils förderfähigen („eligible“) Gebühren sowie den im Amtsblatt des EUIPO und in den Programmbedingungen veröffentlichten Konditionen ab.
Materielle Schutzrechtsverordnungen selbst regeln keine Kostenerstattungen, sondern ausschließlich Gebühren und Verfahrensfragen. So ist etwa bei Geschmacksmustern ausdrücklich vorgesehen, dass Gebühren im Falle der Nichteintragung nicht erstattet werden (vgl. Erwägungsgrund 2 der Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 zur Durchführung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung).
Nicht förderfähig sind in der Regel Anwalts- oder Vertretungskosten, sofern diese nicht ausdrücklich als förderfähige Kosten ausgewiesen sind.
IP-Scans und Beratungsleistungen
IP-Scans und bestimmte Beratungsleistungen können im Rahmen des KMU-Fonds förderfähig sein. Als beihilferechtlicher Referenzrahmen dienen dabei häufig die allgemeinen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die für Beratungsleistungen regelmäßig Förderquoten von bis zu 50 Prozent vorsieht. Auch wenn der KMU-Fonds ein eigenständiges Förderprogramm darstellt, orientieren sich die Förderbedingungen in der Praxis häufig an diesen beihilferechtlichen Leitplanken.
Wer kann den KMU-Fonds nutzen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union. Maßgeblich sind die EU-KMU-Kriterien, insbesondere:
- weniger als 250 Beschäftigte,
- ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder
- eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Warum ist der KMU-Fonds für Unternehmen relevant?
Marken und Designs sichern Investitionen in Innovation und Gestaltung. Sie:
- schützen Unternehmenskennzeichen und Produktauftritte,
- stärken die Marktposition,
- erhöhen den wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens und
- schaffen Rechtssicherheit im Wettbewerb.
Der KMU-Fonds 2026 bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen einen finanziellen Anreiz, sich frühzeitig und strategisch mit dem Schutz ihres geistigen Eigentums auseinanderzusetzen.