Recht

Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Unterrichtungsverfahren

Für besondere Bewachungstätigkeiten, Spielgeräteaufsteller und Gaststättengewerbe gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Unterrichtung für besondere Bewachungstätigkeiten, Spielgeräteaufsteller und Gaststättengewerbe durchzuführen.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10 – 26
50667 Köln
Tel. 0049 221 1640-3500
Fax 0049 221 1640-3580
E-Mail: compliance@koeln.ihk.de

Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Herr Jan Wildemann
IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211 3 6702 - 50
E-Mail: datenschutz@ibp-ihk.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Unterrichtungen sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO i.V. mit §§ 1 – 5, 17 BewachV (für das Bewachungsgewerbe), in Verbindung mit § 33c Absatz 3 Satz 4 i.V.m. Absatz 2 Nummer 2 der Gewerbeordnung (GewO) i.V. mit §§ 10a-10d Spielverordnung (SpielV) (für die Spielgeräteaufsteller) und für die Gaststättegewerbe in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

Welche Daten verarbeitet die IHK?

Folgende Daten werden erhoben:

  • Ggf. Titel, Name, Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsland
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Kommunikationsdaten
  • Ggf. abweichender Rechnungsempfänger
  • Daten aus dem Prüfungszeugnis (zwecks Freistellung)

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:

  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Abwicklung und Durchführung befasste Mitarbeiter/innen innerhalb der IHK
  • den Dozenten/in, der/die die Unterrichtung durchführt.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept. Nach Abschluss der Unterrichtung wird das Nachweisblatt 10 Jahre aufbewahrt (Gaststätte und Spielgeräteaufsteller), bei den Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe seit Einführung des Bewacherregisters unbegrenzt. 

Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Unterrichtung angemeldet, haben wir Ihre Daten von ihm erhalten.

Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Die für die IHK Köln zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO i.V. mit §§ 1 – 5, 17 BewachV (für die Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe) bzw. aus § 33c Absatz 3 Satz 4 i.V.m. Absatz 2 Nummer 2 der Gewerbeordnung (GewO) i.V. mit §§ 10a -10d Spielverordnung (SpielV) (für die Unterrichtungen der Spielgeräteaufsteller) bzw.  aus § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz i.V.m. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (für die Unterrichtungen im Gaststättengewerbe).
Die IHK Köln benötigt Ihre Daten, um Ihre Teilnahme an der Unterrichtung zu bearbeiten.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.