Arbeitsrecht

Freistellung von Reservisten für Wehrübungen

Werden Beschäftigte als Reservisten zu Wehrübungen einberufen, ruht das Arbeitsverhältnis während des Dienstes. Das ist im Arbeitsplatzschutzgesetz geregelt. Beschäftigte müssen den Einberufungsbescheid unverzüglich dem Arbeitgeber vorlegen. Derzeit erfolgt die Teilnahme grundsätzlich freiwillig im Einvernehmen mit den Unternehmen.
Da das Arbeitsverhältnis ruht, muss für diese Zeit kein Gehalt gezahlt werden, die Vergütung erfolgt über die Bundeswehr. Daher gibt es auch keine Entschädigung. Wegen des Wegfalls der Arbeitskraft gibt es aber finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die Kosten einer Ersatzkraft. Informationen zu Umfang und Verfahren sowie Formulare gibt es auf der Seite der Bundeswehr: Leistungen an Arbeitgeber (bundeswehr.de)
Von der Zustellung des Einberufungsbescheids an sowie während einer Wehrübung besteht Kündigungsschutz, eine Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Bei freiwilligen Wehrübungen besteht der Schutz aber nur für eine Gesamtdauer von nicht mehr als sechs Wochen im Kalenderjahr.
Urlaub kann für jeden vollen Monat, den Beschäftigte im Jahr Wehrdienst leisten, um ein Zwölftel gekürzt werden. Die Zeiten einer Wehrübung zählen bei Berufs- und Betriebszugehörigkeit mit, allerdings nicht bei Probe- und Ausbildungszeiten. Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich durch die Teilnahme an einer Wehrübung nicht.
Bei Wehrübungen auf Grund freiwilliger Verpflichtungen gelten die Regelungen des Arbeitsplatzschutzgesetz nur, soweit eine Wehrübung allein oder zusammen mit anderen freiwilligen Wehrübungen im Kalenderjahr nicht länger als sechs Wochen dauert.
Hinweis: Verschaffen Sie sich einen Überblick, wer in Ihrem Unternehmen Reservist ist - auch in anderen Staaten - und ob hieraus Verpflichtungen entstehen. Ob sich aus der derzeitigen sicherheitspolitischen Lage ein Fragerecht ergibt, ist allerdings noch nicht geklärt.
Mitgliedsunternehmen der IHK Köln und Personen, die in der Region Köln die Gründung eines Unternehmens planen, erhalten gerne weitere Informationen.