Recht

Formular für Reparaturinformationen kommt

Es wird eine Neuerung für Reparaturbetriebe geben: Das Europäische Formular für Reparaturinformationen. Es beruht auf der Empowering-Consumer-Richtlinie (EmpCo). Das deutsche Umsetzungsgesetz liegt bis jetzt nur im Entwurfsstadium vor. Der Entwurf sieht vor, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Ein genaues Datum ist daher noch nicht absehbar.

Worum geht es?

Reparaturbetriebe können für den Abschluss eines Reparaturvertrags mit einem Verbraucher (B2C) das Europäische Formular für Reparaturinformationen nutzen.

Was ist ein „Reparaturbetrieb“?

Reparaturbetrieb ist jeder Unternehmer, der eine Reparaturleistung erbringt – einschließlich des Herstellers und des Unternehmers, der die Ware verkauft hat.

Ist die Nutzung Pflicht?

Nein! Die Nutzung ist freiwillig.

Wie muss das Formular verwendet werden?

Das Formular ist dem Verbraucher
  • auf einem dauerhaften Datenträger,
  • innerhalb einer angemessenen Frist nach seiner Anfrage wegen der Reparatur der Ware,
  • bevor der Verbraucher den Reparaturvertrag abschließt und
  • kostenlos
zur Verfügung zu stellen.

Welche Wirkung hat das Reparaturformular?

Sofern das Europäische Reparaturformular die gesetzlich vorgesehenen Angaben enthält, ist es ein Antrag zur Schließung eines Reparaturvertrags mit dem im Formular angegebenen Inhalt.
An diesen Antrag ist der Reparaturbetrieb nach dem Zugang beim Verbraucher 30 Tage lang gebunden.
Wenn ein Reparaturbetrieb das Europäische Formular vollständig und korrekt verwendet, erfüllt er damit seine gesetzlichen Informationspflichten vor Vertragsschluss – bezogen auf die Inhalte des Formulars. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, müsste der Reparaturbetrieb nicht nachweisen, dass er diese gesetzlich vorgeschriebenen Informationen korrekt erteilt hat. Allerdings bleiben daneben noch viele weitere Informationspflichten zu erfüllen, die das Formular nicht abdeckt.