Recht und Steuern

Abgrenzung Handwerk/Industrie: Fassadenbau, - montage

Um an bestehenden Gebäuden neue Fassaden anzubringen oder an Neubauten Fassaden zu montieren, werden verschiedene technische Verfahren eingesetzt, die erst in den vergangenen Jahren entwickelt wurden. Die Frage, die sich darauf ergibt: Sind diese Tätigkeiten unabhängig von zulassungspflichtigen handwerklichen Berufen – wie zum Beispiel Maurer und Maurerinnen, Dachdeckerinnen und Dachdecker oder Metallbauer und -bauerinnen?
Zur Einordnung im Folgenden ein genauerer Blick auf die unterschiedlichen technischen Verfahren:

Nass-in-nass-Konstruktionen

Hierbei geht es um die typische Tätigkeit von Maurerinnen und Maurern, bei der die Bauelemente mit zum Beispiel Mörtel/Speis miteinander verbunden werden. Die Verbindung der einzelnen Elemente kann auch durch Verklebung erfolgen.

Verankerung der Fassaden oder Verblendungen durch Eingriffe ins Mauerwerk

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Fälle der Mörteltaschenverankerungen für schwere Natursteinfassaden. Hierfür sind entweder Maurer, Steinmetze oder Metallbauer zuständig.

Fassadenverkleidung

Früher wurden Hausfassaden mit Holzschindeln oder Eternitplatten verkleidet. Diese Tätigkeit wurde dem Dachdeckerhandwerk zugerechnet.

Konstruktiver Fassadenbau

Hier werden zum größten Teil industriell vorgefertigte Teile auf Unterkonstruktionen montiert, die ihrerseits mit der geschlossenen Rohbaufläche verbunden werden. Diese Unterkonstruktionen bestehen aus Metall. Hinzu kommt üblicherweise eine Wärmedämmung, die zwischen der geschlossenen Rohbaufläche und der Fassade angebracht wird. Die Material-/Stoffdicke beträgt bis ca. 30 mm.
Damit handelt es sich um eine sogenannte vorgehängte hinterbelüftete Außenwandbekleidung.

Der konstruktive Fassadenbau richtet sich nach DIN 18516. Aus dem konstruktiven Fassadenbau ergibt sich der (industrielle) Beruf des Fassadenmonteurs, bzw. der Fassadenmonteurin. Er umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
  • Kontrolle der Einbaubedingungen zur Vorbereitung der Montage
  • Ausbessern der Montageuntergründe
  • Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau und Behandlung der Oberflächen
  • Einbau von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen
  • Herstellen von Dämmschichten sowie Abdichtungs-, Schutz- und Trennschichten
  • Herstellen und Verankern von Unterkonstruktionen
  • Verbindung und Befestigung von Fassadenelementen und Einbauteilen
  • Durchführung von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten
Der Konstruktive Fassadenbau hat sich nicht aus dem Handwerk entwickelt (§ 1 Absatz 2 S. 2 Ziff. 3 HwO), sondern aus industriellen Arbeitsmethoden. Er ist mithin keinem Handwerk zuzuordnen.
Als Werkstoffe werden zum Beispiel Metall, Keramik, Glas, Schichtpressstoff, Kunststoff und Naturstein verwendet.
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