Beschaffungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich

So finden Sie Ausschreibungen der Bundeswehr und diese Voraussetzungen muss Ihr Unternehmen erfüllen.
In Anbetracht der veränderten Sicherheitslage in Europa hat die Bundeswehr mit dem sogenannten Operationsplan Deutschland einen Plan zur nationalen Sicherheit entwickelt, der den zivil-militärischen Anteil der Gesamtverteidigung Deutschlands in enger Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen, Behörden sowie der Wirtschaft beschreibt. Bis 2029 sollen Bundeswehr, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und zivile Gesellschaft eine umfassende Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit erlangt haben. Die Verteidigungs- und Rüstungsausgaben wurden dementsprechend deutlich erhöht.
Um den erheblich gestiegenen Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr so schnell wie möglich decken zu können, sieht der Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergaben sowie den Abbau von Hürden bei Genehmigungsverfahren vor.

Beschaffungsprozess der Bundeswehr

Die Bundeswehr deckt ihren Bedarf an Gütern und Dienstleistungen durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Dabei geht es nicht nur um die Wehrausstattung: Auch Büromaterial, Reinigungsleistungen oder Bewachung gehören ebenso dazu wie Bauleistungen. Das macht den "Beschaffer Bundeswehr" attraktiv auch für Unternehmen, die nicht aus dem Verteidigungsbereich kommen.
Die Bundeswehr vergibt Leistungen auf der Grundlage eines konkreten Bedarfs und unter Berücksichtigung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften.
Der Bedarf der Bundeswehr an Material und Dienstleistungen wird von den dafür jeweils zuständigen Dienststellen auf Vergabeplattformen bekannt gegeben.
  • Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) stellt die Ausstattung der Bundeswehr mit leistungsfähiger und sicherer Wehrtechnik einschließlich Informationstechnik sicher. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung, Erprobung, Beschaffung und das Nutzungsmanagement von Wehrmaterial (Waffen- und IT-Systeme, Panzer, Flugzeuge, Schiffe, Bekleidung der Einsatzkräfte).
  • Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) ist in der Regel für die Beschaffung nichtmilitärischer Güter zuständig.
Die Broschüre „Auftraggeber Bundeswehr" informiert über die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Vergabe von Bundeswehraufträgen im zentralen und dezentralen Beschaffungsbereich.
In Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragsgegenstand und dem prognostizierten Auftragswert richtet sich die Auftragsvergabe nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der Vergabeverordnung (VgV) oder der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Diese kennen verschiedene Vergabeverfahren – mit und ohne vorhergehenden öffentlichen Teilnahmewettbewerb:

Vergabeverfahren

  • Öffentliche Ausschreibung: Für alle zugänglich.
  • Beschränkte Ausschreibung:
    Bei Teilnahmewettbewerb werden alle zur Einreichung von Teilnahmeanträgen aufgefordert, nur geeignete Unternehmen werden anschließend zur Angebotsabgabe zugelassen.
    Ohne Teilnahmewettbewerb richtet sich Aufforderung zur Angebotsabgabe direkt an ausgewählte Unternehmen; dies ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig.
  • Verhandlungsverfahren: Nur ausgewählte Unternehmen werden zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert, über die noch verhandelt werden kann.
  • Dynamisches Beschaffungssystem: Ermöglicht über bestimmten Zeitraum Aufnahme in einen Bieterpool und Einzelvergaben zur Beschaffung marktüblicher Leistungen innerhalb des Pools.
  • Direktvergabe: In Ausnahmefällen, z. B. bei Dringlichkeit; außerdem bei Vergaben unterhalb bestimmter Wertgrenzen.

Wo finde ich Ausschreibungen der Bundeswehr?

Die Bundeswehr teilt ihre Absicht, einen Auftrag zu vergeben in einer Auftragsbekanntmachung je nach Verfahrensart auf www.bund.de und/oder www.ted.europa.eu mit. Eine Übersicht aller Auftragsbekanntmachungen ist über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einsehbar. Hier besteht die Möglichkeit, sich automatische Benachrichtigungen einrichten zu lassen.

Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen?

  • Unternehmen, die sich bewerben möchten, müssen auf der e-Vergabe-Plattform registriert sein.
  • Sie müssen Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachweisen.
  • Je nach Auftragsgegenstand müssen sie Sicherheitsanforderungen erfüllen: Für Vergaben von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen können spezielle Vorgaben zur Wahrung von Vertraulichkeit und dem Schutz von Verschlusssachen nach §§ 6 und 7 der VSVgV gelten. Dabei handelt es sich regelmäßig um Eignungsanforderungen an das bietende Unternehmen. Öffentliche Auftraggeber müssen bereits in der Auftragsbekanntmachung Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen benennen, die erforderlich sind, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend des jeweiligen Geheimhaltungsgrades zu gewährleisten. Der Auftraggeber kann z.B. die Vorlage von Verpflichtungserklärungen über die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß den maßgeblichen Bestimmungen oder die Vorlage eines Sicherheitsbescheids (sog. Geheimschutzbetreuung) verlangen. Legt der Bieter die Unterlagen nicht zu dem maßgeblichen Zeitpunkt vor, ist er von dem Vergabeverfahren auszuschließen. Daher sollten Unternehmen diese speziellen Anforderungen besonders im Blick haben.
  • Technische Normen und die Qualitätsstandards der Bundeswehr müssen eingehalten werden.
  • Die Anforderungen, die im Einzelfall die zu erbringende Leistung zu erfüllen hat, ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
In der Broschüre „Auftraggeber Bundeswehr“ finden Sie Verlinkungen zu den üblichen Vertragsbedingungen. Je nach Auftrag kann eine Qualitätssicherung auf Grundlage der NATO-QS-Standards (AQAP) oder ergänzender gesetzlicher Grundlage erforderlich sein. Eine Zertifizierung durch das BAAINBw ist dafür nicht erforderlich, die Einhaltung der Anforderungen muss jedoch belegt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAAINBw.
Die Möglichkeit für eine Geheimschutzbetreuung des Unternehmens bzw. Sicherheitsüberprüfungen für die Mitarbeiter/innen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) besteht erst, wenn ein staatlicher Auftrag vorliegt, der dies erfordert. Informationen zum Geheimschutz finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Welche Anforderungen genau gelten, lässt sich nicht verallgemeinern, sondern hängt von dem jeweiligen Auftrag ab.

Was sind die ersten Schritte, wenn ich an Ausschreibungen teilnehmen möchte?

  • Informationsbeschaffung, zum Beispiel über die Broschüre Auftraggeber Bundeswehr
  • Registrierung auf Ausschreibungsportalen (e-Vergabe)
  • Netzwerken mit etablierten Zulieferern
  • Allgemeine Fragen an den Auftraggeber Bundeswehr sind über BAAINBwJ1@bundeswehr.org möglich. Fragen zu konkreten Vergaben müssen an die in der Ausschreibung genannte Kontaktmöglichkeit gerichtet werden.

Tipps für Unternehmen

  • Frühzeitige Marktbeobachtung und Teilnahme an Informationsveranstaltungen und branchenspezifischen Messen (Übersicht über Branchenverbände, z.B. BDSV oder BDLI).
  • Aufbau von Partnerschaften mit etablierten Rüstungsunternehmen, ggf. unter Nutzung der neuen Matchmaking-Plattform SVI-Connect. Sie soll Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie mit Industriepartnern gezielt vernetzen. Eine Registrierung ist bereits möglich, die Matchmaking-Funktion soll am 1. Januar 2026 starten.
  • Attraktive (Alleinstellungs-)Merkmale der eigenen Leistung verständlich machen
  • Grundsätzlich können innovative Ideen mit Bezug zur Bundeswehr auch von Externen ans Planungsamt der Bundeswehr - Industriekontakte/Innovationsmanagement - herangetragen werden:
    Telefon +49 30 6794 2206
    E-Mail: industriekontakt.planungsamt@bundeswehr.org
    E-Mail: innovation@bundeswehr.org
  • Nutzung von Rahmenverträgen und Unteraufträgen
  • Ein Engagement im Bereich der Verteidigungswirtschaft sollte als strategisches/langfristiges Ziel verstanden sein.

Aktuelle Entwicklungen

Ein neues Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) soll der Verfahrensbeschleunigung und dem Bürokratieabbau dienen. Vergabeverfahren sollen schneller durchführbar sein. Zudem werde laut Bundesregierung die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter gestärkt. Auch sollen Regelungen eingeführt werden, um die innovative Beschaffung zu stärken.
Das Gesetz wurde am 9. Oktober 2025 in erster Lesung im Bundestag beraten.
Auch das Sicherheitsüberprüfungsgesetz soll geändert werden. Der Bundestag hat die Änderungen am 4. Dezember 2025 beschlossen. Enthalten sind unter anderem neue Vorschriften zu Internetrecherchen über Personen.