Pressemeldung, 28. Dezember 2022

Neues Jahr, neue Regeln

2022 neigt sich dem Ende zu. Das neue Jahr 2023 wird für Unternehmen und Selbstständige eine ganze Reihe von Änderungen mit sich bringen.
Ob elektronische AU-Bescheinigung, Pflicht zur Mehrwegalternative oder Lieferkettengesetz – die IHK Köln hat unter www.ihk.de/koeln/2023 zusammengefasst, was ab 1. Januar gilt. IHK-Mitglieder, die Fragen zu den einzelnen Regelungen haben, können sich gerne via Mail an service@koeln.ihk.de bei der IHK melden.