Neues Jahr, neue Regeln

2022 neigt sich dem Ende zu. Das neue Jahr 2023 wird für Unternehmen und Selbstständige eine ganze Reihe von Änderungen mit sich bringen.
Ob elektronische AU-Bescheinigung, Pflicht zur Mehrwegalternative oder Lieferkettengesetz – die IHK Köln hat unter www.ihk.de/koeln/2023 zusammengefasst, was ab 1. Januar gilt. IHK-Mitglieder, die Fragen zu den einzelnen Regelungen haben, können sich gerne via Mail an service@koeln.ihk.de bei der IHK melden.