Wasserstraßen- und Luftverkehr

Container-Beladung

Kein Container darf ohne verifizierte Angabe der Bruttomasse auf ein Seeschiff verladen werden.
Dies gilt weltweit für alle Container unabhängig vom geladenen Gut und unabhängig vom Rechtsetzungsstand oder der Haltung einzelner IMO-Mitgliedsstaaten. Hintergrund ist eine Änderung der Solas-Convention (Safety of Life at Sea), die das Maritime Safety Committee (MSC) der UN-Seeschifffahrtskommission IMO zugestimmt hat.
In deutschen Häfen wird die BG Verkehr die Einhaltung der neuen Richtlinie überprüfen. Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass die Bruttomasse falsch angegeben wurden, wird die BG Verkehr ein Verladeverbot aussprechen, das solange gilt, bis die verifizierte Bruttomasse vorliegt. Wenn Kontrollverwiegungen ohne Beanstandung durchgeführt wurden, trägt die Kosten die Behörde. Ansonsten werden die Kosten in Rechnung gestellt.
Eine rechtlich normierte Karenzzeit ist nicht vorgesehen. Tatsächlich wird aber dem Umstand Rechnung getragen, dass in Deutschland relativ wenig Zeit zur Vorbereitung für die Unternehmen verblieben ist. Daher wird es nach Aussage der BG Verkehr in den ersten drei Monaten keine Kontrollen geben.
Zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse eines beladenen Containers werden in den SOLAS-Regeln zwei Methoden aufgeführt. Grundsätzlich obliegt die Auswahl der Methode dem Befrachter. Die bestätigte Bruttomasse muss in einem Beförderungspapier angegeben werden. Für die Ermittlung des Gewichts sowie für die rechtzeitige Übermittlung der Angaben vor dem Beladen des Schiffes an die Reederei ist der Befrachter verantwortlich.
Weitere Informationen:
FAQ Sicherheit auf See
Thomas Crerar
BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit
Telefon: +49 40 361 37 744 , Fax: +49 40 361 37 204
E-Mail: thomas.crerar@bg-verkehr.de
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