Gabelstaplerschulungen

Nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ darf ein Gabelstapler nur von Personen geführt werden, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Unternehmer schriftlich mit dem Führen des Flurförderzeugs beauftragt wurden (§ 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68).
Nachstehend finden Sie für den IHK-Bezirk Köln einige Veranstalter, die in eigener Verantwortung Gabelstaplerschulungen anbieten.
Die Liste stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Anbieter, die im IHK Bezirk Köln ansässig sind, können bei Interesse ebenfalls in die Liste aufgenommen werden.
Die IHK Köln führt keine Lehrgänge durch.

Anbieter für Gabelstaplerschulungen

Nachweise über die körperliche und geistige Eignung

Zusätzlich ist die körperliche und geistige Eignung nachzuweisen. Die entsprechende Untersuchung wird von Ärztinnen und Ärzten oder arbeitsmedizinischen Einrichtungen durchgeführt, die zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen berechtigt sind. Eine Übersicht geeigneter Untersuchungsstellen kann beispielsweise bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingeholt werden.
In Köln wird eine arbeitsmedizinische Untersuchung (Sehtest sowie körperliche Untersuchung) zum Beispiel durchgeführt beim:
Kölner Zentrum für Arbeitsmedizin e. V.
Venloer Str. 474, 50825 Köln
Tel. +49 (0)221 47320-0
E-Mail: info@arbeitsmedizin-koeln.de
Internet: www.arbeitsmedizin-koeln.de