Warnung vor Betrugsfällen im China-Geschäft

Seit Jahren gibt es immer wieder Fälle von Betrügereien. An dieser Stelle möchten wir vor den gängigsten Maschen warnen. Opfer sind immer häufiger auch Unternehmen mit langjährigen Geschäftserfahrungen in und mit China.

Häufige Betrugsformen

Die Deutsche Auslandshandelskammer China hat auf ihrer Internetseite Informationen zu verschiedenen Formen des Betrugs veröffentlicht.

Überraschende Geschäftsanfragen aus China?

Immer wieder erhalten deutsche Unternehmen unaufgefordert Anfragen aus China. In diesen Anfragen wird regelmäßig eine konkrete Bestellung größeren Umfangs in Aussicht gestellt. Die Bestellung erfolgt in der Regel prompt nach Kontaktaufnahme und ohne nennenswerte Nachfragen oder Verhandlungen. In manchen Fällen kam es auch zu einem Abschluss von Kaufverträgen, bis sich nach der getätigten Lieferung der Ware nach China herausstellte, dass die chinesische Partnerfirma gar nicht existierte, nie gewillt war die Kosten für die gelieferte Ware zu übernehmen bzw. die im Vorhinein vereinbarten Zahlungen nie erfolgten.
Für die Besprechung und den als wahrscheinlich dargestellten Abschluss eines entsprechenden Vertrages werden die deutschen Empfängerfirmen auch oftmals gebeten, kurzfristig nach China zu reisen. Beispielsweise folgte in einem Fall ein deutsches Unternehmen dieser Aufforderung, woraufhin es dann auch zu einem Vertragsabschluss kam.
Unmittelbar danach wurde dem deutschen Unternehmen von der chinesischen Seite nahegelegt, zur Feier der Vereinbarung in ein von der chinesischen Seite ausgesuchtes Restaurant zum Essen einzuladen. Die dabei angefallene und von der deutschen Seite beglichene Restaurantrechnung belief sich schließlich auf ca. 2.000 Euro, was den tatsächlichen Wert des Essens bei weitem überstiegen haben dürfte. Nach dem Essen gelang es dem deutschen Unternehmen nicht mehr, mit dem vermeintlichen chinesischen Unternehmen in Kontakt zu treten. Der Vertrag kam nicht zustande. Dem deutschen Unternehmer entstand durch die Reise ein Schaden von mehreren tausend Euro.
In einem anderen Fall forderte das chinesische Unternehmen vom deutschen Unternehmen, nachdem auch dieses der Einladung nach China gefolgt war, eine Kommissionszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Auch hier brach der Kontakt nach Zahlung des Betrages ab.
Glücklicher verlief ein anderer Fall, bei dem das deutsche Unternehmen bereits vor der Reise aufgefordert wurde, 5.000 Euro für die zu erwartende Restaurantrechnung mitzubringen, woraufhin das deutsche Unternehmen von der Reise Abstand genommen hat.
Es wird von weiteren Fällen berichtet, in denen nicht Kommissionszahlungen oder Restaurantrechnungen bezahlt werden sollten, stattdessen aber teure Gastgeschenke von den deutschen Unternehmen angefordert wurden.
Auch wenn natürlich die meisten Geschäftsanfragen aus China seriös sind, ist zu befürchten, dass professionell agierende Gruppen versuchen, ausländische Unternehmen zu betrügen.

Diese Fragen sollten Sie sich stellen

Da sich die Vorgehensweisen häufig ähneln, soll der folgende Fragenkatalog helfen, entsprechenden Anfragen mit der gebotenen Vorsicht zu begegnen.
  • Handelt es sich um einen Geschäftsabschluss mit hohem Auftragsvolumen auch im Verhältnis zu Ihrem Jahresumsatz?
  • Ist die chinesische Firma unaufgefordert auf die deutsche zugekommen, ohne dass die deutsche Firma jemals Kontakte nach China hatte?
  • Wurde Ihr Angebot sehr schnell und ohne nennenswerte Nachverhandlungen oder Forderungen nach Preisnachlass akzeptiert?
  • Ist der Vertrag für die deutsche Seite sehr vorteilhaft gestaltet?
  • Sind die Zahlungsbedingungen sehr günstig für Sie? (Vorauszahlung, frühe L/C Eröffnung)
  • Benutzen die chinesischen Ansprechpartner E-Mail-Adressen von "Yahoo", "Hotmail", "163.com", "sohu.com" oder anderen kostenfreien Anbietern?
  • Wird auf eine schnelle Vertragsunterzeichnung in China gedrängt?
  • Erhielten Sie genaue Daten über die Bankverbindung des Geschäftskontaktes?
  • Verläuft die Kommunikation mit dem chinesischen Unternehmen im wesentlichen über E-Mail, Fax und Mobiltelefonnummern (13...)?
  • Ist es Ihnen bisher gelungen, unter der von der chinesischen Seite angegebenen Festnetznummer jemanden zu erreichen?
  • Wird eine konkrete Anschrift genannt?
  • Existiert das chinesische Unternehmen tatsächlich? Verfügt das Unternehmen über einen eigenen Internetauftritt? Wenn ja, sind dort ähnliche Produkte aufgeführt wie solche, die die chinesische Firma in Deutschland ordert?
  • Ist der Internetauftritt auch in englischer Sprache verfügbar?
  • Wurden technische Details / Spezifikationen besprochen?
  • Haben Sie Informationen zum genauen Verwendungszweck oder dem Endkunden für Ihre Produkte erhalten? Hat die chinesische Seite Wissen zu einschlägigen technischen Details?
Sollten Sie den Verdacht haben, dass es sich um eine Anfrage in betrügerischer Absicht handelt, ist es ratsam, die Existenz des betreffenden Unternehmens überprüfen zu lassen. Dies ist generell bei neuen Geschäftskontakten mit noch nicht persönlich bekannten chinesischen Unternehmen zu empfehlen und kann Sie vor erheblichem Schaden bewahren.

Vorsicht bei Anfragen zur Domain-Registrierung in China

Vor einer Betrugsmasche im Zusammenhang mit der Registrierung von Domain-Namen in China warnt das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft (German Industry & Commerce, GIC) in Shanghai. Eine Vielzahl deutscher Unternehmen werde unaufgefordert von chinesischen Registrierungsfirmen angeschrieben, berichtet GIC.
In diesen E-Mails werde darauf hingewiesen, dass entweder der Domain-Name oder ein für das deutsche Unternehmen interessantes Schlüsselwort durch eine chinesische Firma beantragt worden sei.
Keine unerhebliche Information, wenn man bedenkt, dass China 1,4 Milliarden Einwohner hat und damit zu rechnen ist, dass das Länderkürzel ".cn" mittelfristig zu einer der meistverbreiteten Domain-Endungen der Welt werden wird.
Nach Angaben des Delegiertenbüros handelt es sich bei diesen Schreiben jedoch meist um „Akquisitionsversuche". Der Registrierungsversuch sei oft nur vorgetäuscht, zudem seien die Absenderinnen und Absender oft gar nicht berechtigt, chinesische Domainnamen zu registrieren. Die Zahl der von der nationalen Registrierungsbehörde CNNIC autorisierten Anbieter sei begrenzt.
Bei Domainstreitigkeiten besteht laut GIC neben dem Rechtsweg die Möglichkeit, sich an die chinesische Schlichtungsstelle CIETAC in Peking (für .cn-Registrierungen) oder an das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) in Peking oder Hongkong (für .com-, .org- und ähnliche Registrierungen) zu wenden. Der Beschwerdeführende muss jedoch nachweisen, dass im Gegensatz zum gegenwärtigen Domain-Inhabenden ein rechtliches Interesse an der Eintragung und Nutzung des umstrittenen Namens besteht.
Weil dies in der Praxis für deutsche Unternehmen in China zeitaufwändig und teuer werden kann, empfiehlt GIC den Domain-Namen in solchen Fällen lieber zu kaufen. Mit Hilfe des Delegiertenbüros in Shanghai ist dies deutlich günstiger als im Direktkontakt mit betrügerischen Firmen.
Zuerst wird untersucht, ob ein Versuch zur Registrierung des fraglichen Domain-Namens tatsächlich stattgefunden hat, und - falls ja - wer dahinter steht. Danach können Verhandlungen mit der chinesischen Registrierungsfirma eingeleitet werden.
Bei weiteren Fragen zum Thema Domain-Registrierung in China steht das Team von German Industry & Commerce zur Verfügung.

Vorsicht bei Geldüberweisungen nach China

Immer wieder erhalten die AHK-Büros in China Anfragen deutscher Unternehmen bezüglich falscher Kontoinformationen von Lieferfirmen. Es scheint sich dabei um Hackerangriffe zu handeln, die per E-Mail gestellte Zahlungsanforderungen des chinesischen Unternehmens abfangen und diese dann abgeändert mit gefälschten Kontoinformationen an das deutsche Unternehmen weiterleiten.

Was ist zu beachten?

  1. Stammt die Zahlungsforderung von derselben E-Mail-Adresse, mit der auch vorher bereits Kontakt bestand?
  2. Selbst wenn dies der Fall ist, sollte besondere Vorsicht geboten sein, falls der Kontakt ohne SSL-Mail-Verschlüsselung läuft, was häufig bei kostenlosen E-Mail-Anbietern (z.B. Yahoo, Hotmail, 163.com, Sohu.com) der Fall ist.
  3. Stimmt der Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und der Ort des Bankkontos mit den ursprünglich übermittelten Kontakt- und Kontodaten des liefernden Unternehmens überein? Es sollten niemals Überweisungen an Privatkonten erfolgen.
  4. Ist der Schreibstil der E-Mail auffällig anders?
  5. Deckt sich die (Proforma)-Rechnung mit der von der Firma verwandten Schriftart, dem Stil und der Kontaktadresse?
  6. Im Zweifelsfall sollte unbedingt der Eingang der Rechnung und Details der Rechnung vom liefernden Unternehmen telefonisch noch einmal bestätigt werden.
Wenn Sie bereits eine Zahlung an ein falsches Konto getätigt haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen. Sofern die Überweisung noch nicht auf der Gegenseite gebucht wurde, lässt sich die Transaktion möglicherweise noch abbrechen. Die Bank in China oder Hongkong kann leider selten in solchen Fällen helfen. Falls es für einen Abbruch der Transaktion schon zu spät sein sollte, kann eventuell nur noch über eine Strafanzeige bei den örtlichen Behörden etwas erreicht werden.
Quelle: AHK Hongkong

Betrugsfälle durch chinesische Unternehmen

In letzter Zeit erreichen die AHK Hongkong vermehrt Anfragen von Unternehmen aus Deutschland bzgl. der Nichtleistung von ausstehenden Lieferungen durch vermeintliche Vertragspartner in Hongkong oder Festlandchina. Bei der wiederkehrenden Betrugsmasche bestellen deutsche Unternehmen über eine Website elektronische Bauteile („electronic components“). Oft handelt es sich hierbei um Bauteile, die weltweit nur schwer oder gar nicht zu liefern sind, auf der entsprechenden Website aber zum Kauf angeboten werden und vermeintlich vorrätig sind. Nach einer Bestellung liefern die Händler die bezahlte Ware nicht und sind nicht erreichbar. Eine Rechtsverfolgung ist angesichts der Auftragshöhe und der ggf. anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten wirtschaftlich in der Regel nicht sinnvoll.

Seriöse Außendarstellung

Die Händler verfügen über äußerst seriös wirkende und detailliert gestaltete Internetauftritte. So ist es u.a. auch möglich, eine deutsche Spracheinstellung der jeweiligen Internetseite aufzurufen und eine Vielzahl der gängigsten Geschäftssprachen auszuwählen. Auch die deutsche Übersetzung des Internetauftritts lässt auf den ersten Blick nicht unmittelbar den Schluss zu, dass es sich um ein betrügerisches Unternehmen handelt, denn auch die entsprechenden Fachtermini der Elektroteile sind weitgehend korrekt übersetzt. Dadurch entsteht der Gesamteindruck eines authentischen Unternehmens.

Vergebliche Kontaktaufnahme

Nach der Bestellung stellt der Onlineshopbetreiber seine Zahlungsdaten zur Verfügung. Einige Händler senden dem Besteller eine Proformarechnung. Eine Zahlung hat dann über Vorkasse zu erfolgen. Nachdem die Rechnungssumme durch den Besteller beglichen wurde, erfolgt keine Auslieferung der bestellen Artikel und der Onlineshopbetreiber ist auf keinem Weg erreichbar. Versuche von Kontaktaufnahmen verlaufen ergebnislos; Telefon- bzw. Faxnummern sind nicht angeschlossen. Die Webseiten geben keinen Aufschluss über verbundene Rechtspersonen und auch die Herkunftsdaten der Domänen führen nicht zu den Betreibern der Onlineshops. Aus diesem Grund gibt es auch keine Möglichkeit weitere Recherchen im Handelsregister anzustellen. Ob es ein operatives Geschäft gibt, bleibt unklar. Ebenso bleibt unklar, ob die Täter von Hongkong oder von Festlandchina aus handeln.

Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen

Haben Sie noch keine Bestellung getätigt oder etwas bestellt, aber noch nicht bezahlt, überprüfen Sie die Angaben des Onlinehändlers. Diese finden Sie unter den Reitern Impressum/Über uns/About us bzw. bei den Kontaktdaten:
  1. Gibt der Händler nur die Homepage und/oder E-Mail-Adresse und keine Person mit Namen als Ansprechpartner an?
  2. Stehen als Kontaktmöglichkeit nur E-Mail-Adressen mit allgemeinen Bezeichnungen, etwa info/service/accounting/support@... zur Verfügung oder werden konkrete Personen mit Namen als Ansprechpartner angegeben?
  3. Existieren Angaben zu anderen Kontaktmöglichkeiten per Telefon, Fax oder eine nachvollziehbare Postanschrift?
Folgendes sollte im Weiteren Kontakt mit einem Händler beachtet / geprüft werden:
  1. Stammt die Zahlungsforderung von derselben E-Mail-Adresse, mit der auch vorher bereits Kontakt bestand?
  2. Selbst wenn dies der Fall ist, sollte besonders Vorsicht geboten sein, falls der Kontakt ohne SSL-E-Mail-Verschlüsselung läuft, was häufig bei kostenlosen E-Mail-Anbietern wie „Yahoo“, „Hotmail“, „163.com“ oder „Sohu.com“ der Fall ist.
  3. Stimmt der Name des Kontoinhabers und der Ort des Bankkontos mit den ursprünglich übermittelten Kontakt- und Kontodaten des Lieferanten überein? Unter keinen Umständen sollten Überweisungen an Privatkonten getätigt werden.
  4. Ist der Schreibstil der E-Mail auffällig und/oder mit Rechtschreibfehlern behaftet?
  5. Deckt sich die (Proforma-)Rechnung mit der von der Firma verwendeten Schriftart, dem Stil und der Kontaktadresse?
  6. Im Zweifelsfall sollten Rechnungseingang und -details unbedingt telefonisch vom Lieferanten bestätigt werden.
Wenn Sie bereits eine Zahlung an ein falsches Konto getätigt haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen. Sofern die Überweisung noch nicht auf der Gegenseite gebucht wurde, lässt sich die Transaktion noch abbrechen. Die Bank in China oder Hongkong kann in solchen Fällen leider selten helfen. Falls es für einen Abbruch der Transaktion schon zu spät sein sollte, kann ggf. eine Strafanzeige bei den örtlichen Behörden hilfreich sein.

Unterstützung durch die Deutsche Auslandshandelskammer China

Das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammer in China unterstützt Sie gerne.