Frankreich – Meldepflichten im Transportgewerbe

Frankreichs Regierung hat die geltenden EU-Entsendevorschriften für Transportunternehmen und Speditionen in französisches Recht umgesetzt. Dadurch werden die Meldepflichten für grenzüberschreitende Beförderungen im Binnenmarkt vereinfacht.

Einheitliches EU-Meldeportal für Transportunternehmen

Seit Anfang 2022 müssen Entsendemeldungen für Transportdienstleistungen zwischen EU-Staaten über „IMI” registriert werden – dem Binnenmarkt-Informationssystem der Europäischen Union.
Meldepflichtig sind Fahrende von Kraftfahrzeugen (> 3,5 Tonnen oder mehr als neun Sitzplätze), die
  • Kabotage-Beförderungen durchführen. Das bedeutet, die Waren oder Personen werden innerhalb eines Landes transportiert, in dem das entsendende Unternehmen keinen Geschäftssitz hat.
  • Nicht-bilaterale grenzüberschreitende Beförderungen durchführen. Das heißt, es werden Waren oder Personen über eine Grenze transportiert, aber weder der Start- noch der Zielpunkt der Fahrt liegen im Heimatland des Unternehmens.
Nicht über das IMI meldepflichtig sind:
  • grenzüberschreitende Beförderungen im Transit, d. h. Kraftfahrende durchqueren das Hoheitsgebiet Frankreich ohne Waren zu beladen oder zu entladen.
  • bilaterale Beförderungen. Das bedeutet, dass Fahrende eines LKW eine Fahrt nach Frankreich zum Be- oder Entladen von Gütern durchführen und anschließend zurück nach Deutschland fahren (oder umgekehrt).
Wichtig: Grundsätzlich müssen Unternehmen, deren Tätigkeiten unter die oben genannten Ausnahmen fallen, weder bei IMI noch über „SIPSI“ – dem nationalen Meldeportal für grenzüberschreitende Dienste – eine Meldung vornehmen. Unternehmen stehen dabei jedoch in der Pflicht dies nachzuweisen.
Ausnahmsweise – und unabhängig der Art des Beförderungsvertrages - kann es jedoch sein das Unternehmen weiterhin eine Entsendemeldung über das nationale SIPSI-System einreichen müssen. Darunter fallen folgende Fallkonstellationen:
  • Beförderungsdienstleistungen, die mit einem Leichtfahrzeug (< 3,5 Tonnen und < 9 Sitzplätze) durchgeführt werden.
  • Transportunternehmen aus Nicht-EU-Ländern – mit Ausnahme Großbritanniens.
  • Fahrende, die von einem im Ausland ansässigen Zeitarbeitsunternehmen einem in Frankreich ansässigen Entleihunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
  • Fahrende von Schwerlast- oder Leichtkraftfahrzeugen, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Unternehmen desselben Konzerns entsandt werden.

Mitarbeiterentsendung im Transportwesen: Welche Dokumente sind mitzuführen?

Bei Entsendungen im Transportwesen sind im Fahrzeug folgende Dokumente mitzuführen:
  • Kopie der Entsendeerklärung (über das IMI-Portal)
  • Fahrtenschreiberaufzeichnungen
  • elektronischer Frachtbrief oder alternativ, Belege die in Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 aufgeführt sind
  • A1-Bescheinigung zum Nachweis der Sozialversicherung
Weitere Dokumente wie Arbeitsvertrag, frachtbezogene Unterlagen oder Gehaltsabrechnungen können über das IMI-Portal von Ihnen angefordert werden. Diese sind auf Anfrage der zuständigen Behörden innerhalb einer Frist von acht Wochen zu übermitteln.
Weiterhin sind Entsendeformalitäten wie Mindestlöhne, Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenregelungen zu beachten.

Mindestlohn (SMIC)

Seit dem 1. November 2024 beläuft sich der Brutto-Mindestlohn auf 11,88 Euro pro Stunde unter Zugrundelegung der 35-Stunden-Woche. Der monatliche Mindestlohn erhöht sich auf 1.801,80 Euro brutto.
Davon abweichend sind höhere Mindestlöhne verpflichtend, wenn diese in allgemeinverbindlichen französischen Tarifverträgen entsprechend festgelegt werden. Die französische Regierung informiert unter der Rubrik „Deutsch” zum Stundenlohn sowie zu Arbeits- und Ruhezeitregelungen für Arbeitnehmende im Straßentransport.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Bei Nichteinhaltung der Entsendevorschriften drohen sowohl Arbeitgebenden als auch Auftraggebenden Bußgelder in Höhe von 2.000 Euro pro entsendeter Arbeitskraft, 4.000 Euro im Wiederholungsfall, bei einem Höchstbetrag von 500.000 Euro.

Weitere Informationen

Die Europäische Kommission beantwortet häufig gestellte Fragen (FAQ) und informiert zur Registrierung in IMI-Portal. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den EU-Entsendevorschriften im Transportsektor.
Die französische Regierung informiert zu den Meldeformalitäten und zur Branchenvereinbarung Gütertransport (letzteres ausschließlich in französischer Sprache).