Stornogebühren für Unterrichtungen bei Rücktritt nach Anmeldung
Änderung des Gebührentarifs
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Köln hat in ihrer Sitzung vom 5. Juli 2016 gemäß § 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Art. 254 der zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBI. I, S. 1474), folgende Änderung des Gebührentarifs beschlossen:
IV. 10.1 Stornogebühren für Unterrichtungen bei Rücktritt nach Anmeldung
- 14 Tage vor Beginn der Unterrichtung bis einschließlich 8. Tag 30 % der Gebühr
- Innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Unterrichtung 50 % der Gebühr
Die Änderung des Gebührentarifs wurde mit Schreiben vom 8. August 2016 durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 107/IA1-24-12/12) genehmigt.
Im Auftrag
Christian Siebert
Christian Siebert
Der vorstehende Beschluss über die Änderung des Gebührentarifs wird hiermit ausgefertigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Köln, den 15. August 2016
Dr. Werner Görg
Präsident
Präsident
Ulf C. Reichardt
Hauptgeschäftsführer
Hauptgeschäftsführer