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Resolution: „Sondervermögen: Neuordnung der Kommunalfinanzen statt Tropfen auf den heißen Stein“

Die Entwicklungen bei den Gemeindefinanzen belegen so deutlich wie noch nie, dass der Reformbedarf immer dringlicher und mittlerweile sogar dramatisch geworden ist. Sparappelle reichen nicht mehr aus, um den Gemeinden aus ihrer Finanzkrise herauszuhelfen. Die Hebesätze der Realsteuern sind in den meisten nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden seit Langem deutlich zu hoch.

Investitionsrückstand der Kommunen

Den aktuellen Daten des KfW-Kommunalpanels 2025 zufolge beläuft sich der für Deutschland hochgerechnete Investitionsrückstand der Kommunen auf 215,7 Mrd. Euro. Die größten Posten sind Schulgebäude mit 67,8 Mrd. Euro und die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit 53,4 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Investitionsrückstand damit um rund 29,6 Mrd. Euro gestiegen. 20 bis 25 Prozent davon entfallen auf Nordrhein-Westfalen. Der Sanierungsstau allein in den nordrhein-westfälischen Kommunen ist im Jahr 2025 also um etwa 6 Mrd. Euro gewachsen.
Mit dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sollen 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes über einen Zeitraum von 12 Jahren an Länder und Kommunen fließen. Ziel ist es, Infrastrukturlücken in der Aufgabenverantwortung von Ländern und Kommunen durch über die laufenden Haushalte hinausgehende zusätzliche Investitionen abzubauen und eine funktionsfähige, moderne öffentliche Infrastruktur zu schaffen.
Die Bundesregierung wollte damit eine Investitionsoffensive auf den Weg bringen, um Investitionen in die Modernisierung und Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu ermöglichen.
Der NRW-Anteil aus dem LuKIFG von insgesamt 100 Mrd. Euro beträgt rund 21,1 Mrd. Euro. Davon sollen die Städte und Gemeinden in NRW nur 60 Prozent erhalten – obwohl die Kommunen einen Anteil von 78 Prozent an den aktuellen Investitionen in NRW tätigen.
Über den „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ (NRW-Plan) werden an die Kommunen in den 12 Jahren rund 12,7 Mrd. Euro ausgezahlt, davon 10 Mrd. Euro als pauschale Zuweisungen und 2,7 Mrd. Euro über neue oder aufgestockte Förderprogramme. Pro Jahr ist das ca. 1 Mrd. Euro für alle Kommunen im Land NRW. Wie viel davon bei den einzelnen Kommunen in unserem IHK-Bezirk ankommt, haben wir in der anliegenden Tabelle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB)aufgeführt.

Mittel werden nicht immer zusätzlich eingesetzt

Angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler Kommunen ist schon jetzt zu erkennen, dass die Mittel im Wesentlichen nicht zusätzlich eingesetzt, sondern für bereits in den Haushalten eingeplante Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden. Dadurch können sich zwar die Kreditaufnahmen verringern, der Investitionsstau wird aber nicht abgebaut, sondern allenfalls langsamer wachsen. In einigen Kommunen sind die Mittel geringer als die gestiegenen Zinsen.
Die IHK Köln fordert deshalb, die Verteilung von Aufgaben und Ausgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen grundsätzlich neu zu ordnen, um finanzielle Freiräume für Investitionen auf kommunaler Ebene zu schaffen. Nur geringfügige zusätzliche Sondermittel lösen den Investitionsstau in den Kommunen nicht im Ansatz. Die kommunalen Anteile aus dem Sondervermögen verpuffen also in der allgemeinen Haushaltsmisere.