VV-Resolution, 1. Oktober 2019

Resolution zur Kommunalfinanzierung

Die deutschen Städte, Gemeinden und Kreise haben 2018 im siebten Jahr in Folge Überschüsse in ihren Haushalten erzielt. Steuereinnahmen und Rücklagen erreichten immer neue Rekordwerte. Dank zusätzlicher hoher Zuweisungen des Bundes und der Länder können die Kommunen noch bis zum Jahr 2022 mit Überschüssen rechnen.
Doch hinter den guten bundesdeutschen Gesamtzahlen verbergen sich regionale Unterschiede. Während die Kommunen und Kreise vor allem in Bayern und Baden-Württemberg überdurchschnittlich gut dastehen, gibt die wirtschaftliche Lage vieler Kommunen in Nordrhein-Westfalen Anlass zur Sorge.
Viele Städte in Nordrhein-Westfalen sind schwer durch Altschulden belastet und brauchen dringend Hilfe von Land und Bund. 23 Milliarden Euro Kassenkredite belasten die kommunalen Haushalte in NRW, das ist etwa die Hälfte der Summe bundesweit. Die finanziellen Altlasten verhindern in den betroffenen Städten und Gemeinden wichtige Investitionen und erschweren es ihnen, ihre Infrastruktur zu erhalten und auszubauen. Wirtschaft und Bürger sind hiervon gleichermaßen betroffen.

Eine auskömmliche Finanzausstattung sicherstellen

Durch eine Vielzahl von gravierenden Veränderungen bei den Rahmenbedingungen kommunalen Handelns drängt sich die Frage auf, ob die kommunale Finanzausstattung in der bisherigen Form noch sinnvoll ist. Dies betrifft insbesondere die Großstädte, da diese in der überörtlichen Aufgabenwahrnehmung Belastungen, zum Beispiel im kulturellen Bereich, für die Umlandgemeinden mit übernehmen. Allerdings sind alle Kommunen gefordert, eine funktionierende kommunale Infrastruktur für wirtschaftliches Handeln bereitzustellen und zu sichern. Dies betrifft nicht nur die Bereitstellung von Gewerbe- und Erweiterungsflächen mit entsprechender digitalen Infrastruktur, sondern auch die Verkehrsanbindung oder die Schaffung ausreichender Angebote im Bildungs- und Betreuungsbereich.
Attraktive Realsteuerhebesätze ermöglichen Neuansiedlungen investitionsbereiter Gewerbetreibender und führen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Kommunalhaushalte. Damit schaffen die Städte und Gemeinden die Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und erhöhen die Chance auf zusätzliche Steuereinnahmen. Allerdings dürfen diese Hebesatzgestaltungen nicht dazu führen, dass die Gewerbesteuerbasis in der Region und insbesondere in der benachbarten Großstadt erodiert wird. Denn Großstädte schaffen erst die Vorteile einer ganzen Region. Eine verantwortliche Fiskal- und Steuerpolitik sollte daher den Versuch eines Ausgleichs schaffen.
  1. Wir fordern die Landesregierung NRW auf, die zusätzlichen Belastungen der Großstädte, insbesondere der Stadt Köln, im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs stärker zu berücksichtigen. Dies könnte zum Beispiel durch eine stärkere Gewichtung der Einwohner in der Hauptansatzstaffel erfolgen.
  2. Wir fordern die Landesregierung NRW auf, über den Bundesrat eine Reform der Gewerbesteuer anzustoßen. Die Gewerbesteuer sollte durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer mit eigenem Hebesatzrecht ersetzt werden, die nicht nur die gewerblichen, sondern alle in der Kommune wirtschaftlich Tätigen einbezieht. Dies schafft stabile wirtschaftskraftbezogene Einnahmen für die Gemeinden und stärkt zudem das traditionell starke Band zwischen Wirtschaft und Kommunen.
  3. Wir fordern die Landesregierung NRW auf, sich über den Bundesrat für eine stärkere Entlastung der Städte und Gemeinden einzusetzen. Dies gilt insbesondere bei den Sozialkosten, wie zum Beispiel die Übernahme der Kosten für die geduldeten Flüchtlinge.
  4. Wir fordern die Landesregierung auf, sich gemeinsam mit dem Bund für eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse einzusetzen. Zugleich muss die Altschuldenproblematik der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen durch einen substantiellen Beitrag gelöst werden.