IHK24
Resolution: Arbeitszeitgesetz: Koalitionsvertrag jetzt umsetzen!
Das Thema Arbeitszeitflexibilisierung steht schon lange weit oben auf der Liste arbeitspolitischer Forderungen der Wirtschaft. Seit der Rechtsprechung des EuGH 2019 und des BAG im Arbeitsrecht am 13. September 2022 (Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung) ist der Handlungsbedarf noch akuter.
- Die Vollversammlung der IHK Köln fordert daher:
- 1. Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit einführen
- 2. Vertrauensarbeitszeit ermöglichen
- 3. Arbeitszeiterfassung unbürokratisch gestalten, Ausnahmeregelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen sowie kleine und mittlere Unternehmen auch ohne Tarifbindung schaffen
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten und international herausforderndem Umfeld benötigen Unternehmen wie auch Mitarbeitende moderne Rahmenbedingungen zur Gestaltung der Arbeitszeiten sowie Rechtssicherheit insbesondere im Umgang mit Vertrauensarbeitszeit. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD umgesetzt und rasch ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird, damit zeitnah ein praxistaugliches Arbeitszeitgesetz in Kraft treten kann.
Die Vollversammlung der IHK Köln fordert daher:
1. Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit einführen
Der bisherige 8-Stunden-Rahmen ist zu starr, um international wettbewerbsfähig zu sein. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie lässt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu. Ein Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist unbedingt notwendig.
2. Vertrauensarbeitszeit ermöglichen
Vertrauensarbeitszeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Arbeitszeitgestaltung. Dabei muss klar sein, wie Vertrauensarbeitszeit definiert wird und dass eine Arbeitszeiterfassung hierbei nicht erforderlich ist. Es muss eine flexible und rechtssichere Regelung zur Vertrauensarbeitszeit ohne Arbeitszeiterfassung geschaffen werden.
3. Arbeitszeiterfassung unbürokratisch gestalten, Ausnahmeregelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen sowie kleine und mittlere Unternehmen auch ohne Tarifbindung schaffen
Arbeitszeiterfassung muss in allen Betrieben unkompliziert möglich sein. Ausnahmen dürfen nicht von einer Tarifbindung abhängig sein. Eine elektronische Zeiterfassung ist nicht erforderlich. Erforderlich ist eine Erleichterung der Arbeitszeiterfassungspflicht durch Verzicht auf Bürokratie sowie durch Ausnahmeregelungen auch und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unabhängig von einer Tarifbindung.