IHK24
Die IHK Köln fordert deshalb, Lösungen für die gesetzliche Rentenversicherung dort zu suchen, wo die Probleme liegen, etwa:
Resolution: „Sozialversicherungsfreiheit für Selbstständige erhalten!“
Das umlagefinanzierte Alterssicherungssystem in Deutschland befindet sich in einer dramatischen Schieflage. Als ein Lösungsbeitrag wird die Einbindung der Selbstständigen in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme diskutiert, um die Einnahmeseite zu verbreitern und damit kurzfristig die massiven Lücken in den Kassen der Sozialversicherungssysteme zu verkleinern.
Dies lehnt die IHK Köln ab. Eine solche Einbeziehung der Selbstständigen wäre ein massiver Eingriff in persönliche Freiheitsrechte und Wahlentscheidungen. Vor allem: Der Einbezug der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung trägt nachweislich nicht zur Lösung der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung bei, würde aber die bestehende eigenständige Vorsorge von Selbstständigen gefährden.
Die IHK Köln steht für unternehmerische Freiheit und Eigenverantwortung als Kernelemente unserer sozialen Marktwirtschaft – und damit für den gesellschaftlichen Wohlstand in Deutschland. Wer ein Unternehmen führt, geht mit Investitionen in Betriebe, Arbeitsplätze und Innovationen immer auch ein unternehmerisches Risiko ein, schafft Arbeitsplätze für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und erwirtschaftet deren Sozialversicherungsbeiträge.
Zur Selbstständigkeit gehört auch Eigenverantwortung
Zur unternehmerischen Freiheit, zur Entscheidung für die Selbstständigkeit, gehört auch die Eigenverantwortung für die Vorsorge im Alter, gegen Krankheit oder zur Absicherung der persönlichen Existenz, wenn der Erfolg ausbleibt. Selbstständige entscheiden sich bewusst gegen eine staatliche Absicherung und sorgen selbst vor. Dabei entscheiden sie für sich über Zeitpunkt, Höhe und Art ihrer Altersvorsorge, die neben Versicherungen beispielsweise auch aus dem Unternehmenswert und daraus resultierenden künftigen Erträgen bestehen kann.
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung stehen also im logischen Widerspruch zu einer Einbindung in ein staatliches Alterssicherungssystem für abhängig Beschäftigte, für die sichere Einkommen und eine staatlich geregelte Vorsorge für das Alter wesentliche Faktoren sind.
Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen für mehr unternehmerische Verantwortung und weniger staatliche Regulierung sprechen folgende Punkte klar gegen eine verpflichtende Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung:
- Weniger Gründungen und Soloselbstständige
Eine Beitragspflicht würde den Beginn einer Selbstständigkeit oder die Gründung eines Unternehmens erschweren und weniger attraktiv machen. Der Start würde mit zusätzlichen Kosten belastet, die am Anfang häufig nicht erwirtschaftet werden können. Bei schwankenden Erträgen bilden Pflichtbeiträge ein Insolvenzrisiko. - Der Staat unterbindet die Bildung von Kapital für die Altersvorsorge
Die Eigenvorsorge von Selbstständigen erfolgt in der Regel kapitalgedeckt. Mit der Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, würden auch sie in das Umlagesystem gezwungen – das ist genau das Gegenteil dessen, was bezogen auf die abhängig Beschäftigten staatlich gefördert wird. - Kein spürbarer Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Modellrechnungen zeigen, dass eine Einbeziehung von Selbstständigen keinen maßgeblichen Beitrag (Effekt < 0,5 Prozentpunkte) zur langfristigen Stabilisierung von Beitragssätzen und Sicherungsniveau leistet. - Dem Beitragszuwachs stehen Ansprüche und Ausgaben gegenüber
Versicherte zahlen nicht nur Beiträge, sie erwerben auch Ansprüche aus der Versicherung. Am strukturellen Missverhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenempfangenden würde die Versicherungspflicht für Selbstständige nichts ändern. - Vertrauensschutz müsste gewährleistet werden
Bereits heute Selbstständige dürfen nicht in ein gesetzliches System gezwungen werden, das sie womöglich zur Aufgabe bestehender privater Vorsorge zwingt (bspw. Kündigung von Versicherungsverträgen). Das heißt, eine Einbindung der Selbstständigen hilft nicht bei der Lösung der kurzfristigen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung. - Kein höheres Armutsrisiko
Selbstständige sorgen in der Regel für ihre Alterssicherung. Ein höheres Armutsrisiko gegenüber abhängig Erwerbstätigen ist laut wissenschaftlichen Untersuchungen nicht erkennbar. Zwar gibt es Beispiele, in denen insbesondere weibliche Selbstständige aufgrund unterbrochener Erwerbsbiografien oder Teilzeitbeschäftigungen ein erhöhtes Risiko für geringere Alterseinkommen haben. Diese Risiken sind jedoch nicht ursächlich in der Selbstständigkeit begründet, sondern betreffen genauso auch abhängig Beschäftigte.
Ein gesellschaftliches Klima, das Unternehmertum wertschätzt, wandelt Risiken in Chancen um, stärkt dadurch die gesellschaftliche Resilienz gegenüber Krisen und sichert die Zukunftsfähigkeit des gesamten Wirtschaftsstandortes. Zusätzliche verpflichtende Abgaben für Selbstständige sind systemwidrig und gefährden diese.
Die IHK Köln fordert deshalb, Lösungen für die gesetzliche Rentenversicherung dort zu suchen, wo die Probleme liegen, etwa:
- Kopplung des Renteneintrittsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung, das heißt dynamische Anpassung des Renteneintrittsalters,
- Reaktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors (Entkopplung des Rentenniveaus von der Entwicklung der Löhne),
- Abschaffung von Incentivierungs-Programmen für den vorgezogenen Renteneintritt,
- stärkere Anreize für die Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus.