IHK24

Resolution: EU-Emissionshandel und CO2-Bepreisung realistisch ausgestalten!

ETS 1 wettbewerbstauglich ausgestalten

Das EU-Emissionshandelssystem (ETS) gilt bereits seit 2005 für große Energieverbraucher und für Kraftwerke (ETS 1). Das Prinzip des ETS ist: Für CO2-Emissionen wird eine begrenzte Gesamtmenge an Zertifikaten ausgegeben, die gehandelt werden können. Die Zahl der ausgegebenen CO2-Zertifikate wird fortlaufend reduziert, um die Klimaziele zu erreichen.
Bisher haben aber weniger Länder als ursprünglich geplant eine CO2-Bepreisung eingeführt, darunter auch große Emittenten wie die USA. Außerdem werden fossile Brennstoffe länger als geplant für die Stromerzeugung, für Wärme und Prozessenergie benötigt. Das liegt in Deutschland u. a. daran, dass der Kohleausstieg 2030 nicht umsetzbar ist und grüner Wasserstoff in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen wird.
Es werden also in den nächsten Jahren mehr CO2-Zertifikate gebraucht als vorgesehen. Sollte die Zahl an Zertifikaten nicht wesentlich erhöht werden, werden die Preise massiv steigen. Wenn keine Änderungen vorgenommen werden, gehen Prognosen von einer Steigerung der CO2-Preise um den Faktor 4 oder 5 in den nächsten 10 Jahren aus. Das heißt: Eine Tonne CO2 wird dann anstelle von 50–70 Euro bis zu 350 Euro kosten. Für einen Chemiekonzern, der 5 Millionen Tonnen CO2 ausstößt, kann das pro Jahr eine Milliarde Euro höhere Kosten bedeuten.
Das System muss also geändert werden, damit die Unternehmen aus der EU im internationalen Wettbewerb bestehen können.

Benachteiligung mittelständischer Unternehmen beenden

Seit 2021 müssen in Deutschland auch kleine Unternehmen und Endverbraucher auf Gas, Mineralöl und andere fossile Brennstoffe jährlich steigende CO2-Abgaben bezahlen. Das ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. 2025 mussten für eine Tonne CO2, beispielsweise mit der Gasrechnung oder an der Tankstelle, 55 Euro bezahlt werden. Für 2026 ist eine Preisspanne von 55–65 Euro vorgesehen. Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden damit stärker belastet als in vielen anderen EU-Staaten.
Die deutsche Regelung sollte 2027 in das europäische Emissionshandelssystem als „ETS 2“ integriert werden. Wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage hat die EU-Kommission die Einführung von ETS 2 aber von 2027 auf 2028 verschoben. Denn auch die CO2-Preise im ETS2-System wären sehr schnell auf 100 Euro je Tonne gestiegen. Sie hätten sich also in etwa verdoppelt. Für ein mittelständisches Industrieunternehmen mit 10.000 Tonnen CO2 pro Jahr wären die Kosten dann von 550.000 Euro schnell auf eine Mio. Euro gestiegen. Deshalb ist die Verschiebung und die geplante Überarbeitung richtig. Dann muss aber auch die deutsche Regelung (BEHG) solange ausgesetzt werden. Denn sonst werden die kleineren deutschen Unternehmen im Verhältnis zu Wettbewerbern aus anderen EU-Staaten benachteiligt.

Grenzausgleichsmechanismus überarbeiten

Damit europäische Unternehmen gegenüber Nicht-EU-Unternehmen nicht benachteiligt werden, wurde 2023 der europäische Grenzausgleichsmechanismus eingeführt, engl.: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM); wer Waren in die EU aus einem Land ohne CO2-Bepreisung einführt, muss eine Ausgleichszahlung leisten. Dieser Mechanismus ist aber hochkompliziert und bürokratisch aufwendig – er funktioniert deshalb nicht.
Zuständig für Änderungen des europäischen Emissionshandelssystems und den europäischen Grenzausgleichsmechanismus ist die EU-Kommission. Sie prüft derzeit, ob aus den angeführten Gründen die Zahl der Zertifikate angepasst werden soll und ab welchem Jahr mit Blick auf das Ziel einer CO2-Neutralität im Jahr 2050 keine CO2-Zertifikate mehr ausgegeben werden sollen. Bislang soll bereits ab 2039 damit Schluss sein. Die EU-Kommission entscheidet auch über die Einführung eines überarbeiteten ETS2-Systems.

Forderungen der IHK Köln

• Die Menge der im ETS-System bereitgestellten CO2-Zertifikate muss erhöht und flexibel an die veränderten Voraussetzungen angepasst werden. Die jährliche Ausgabe von neuen Zertifikaten darf nicht so schnell reduziert werden wie bisher geplant, da sonst die Preise zu stark steigen, die Wettbewerbsfähigkeit vor allem der Industrieunternehmen weiter sinkt und die Deindustrialisierung weiter fortschreitet.
• Das für das Jahr 2039 geplante Ende der Ausgabe von neuen CO2-Zertifikaten muss verschoben werden. Denn bis zu diesem Zeitpunkt werden industrielle Prozesse noch nicht vollständig ohne CO2-Emissionen ablaufen können.
• Einseitige nationale CO2-Abgaben wie das deutsche BEHG müssen so lange ausgesetzt werden, bis das europäische Handelssystem ETS 2 ebenfalls angepasst wurde und in Kraft tritt. Die Benachteiligung deutscher Unternehmen im europäischen Wettbewerb muss beendet werden.
• Der europäische Grenzausgleichsmechanismus, der den Nachteil europäischer Unternehmen aus der CO2-Bepreisung ausgleichen soll, funktioniert nicht. Das System muss daher grundlegend überarbeitet werden.
• Alternativ müsste man das ETS-System zum Schutz der Industrie in der EU wieder abschaffen.