VV-Resolution, 13. Juni 2023

Resolution „Mobiles Arbeiten im Ausland“

Der Ausschuss für Rechts- und Steuerpolitik der IHK Köln hat sich auf seiner konstituierenden Sitzung mit der Frage des mobilen Arbeitens im Ausland beschäftigt. Hintergrund sind die zunehmenden Nachfragen von Beschäftigten, die sich aus der Coronakrise ergebenden erweiterten Möglichkeiten des mobilen Arbeitens auch aus dem Ausland heraus zu nutzen.
Der Ausschuss stellt fest, dass weder die europäischen noch die nationalen Rechtsvorschriften entgegen von Bekundungen aus der Politik – zuletzt im Koalitionsvertrag der Bundesregierung – mit der Erwartungshaltung der Beschäftigten und sich fortentwickelnden Möglichkeiten des mobilen Arbeitens Schritt gehalten haben und es nach wie vor nicht unerhebliche Rechtsrisiken bei der Ermöglichung derartiger Arbeitsmodelle – auch im Hinblick auf sog. Workation-Angebote – gibt. 
Diese betreffen insbesondere die Steuerrisiken im Hinblick auf eine mögliche Betriebstättenbegründung, Fragen der Betriebstättengewinnzuordnung, sich ergebende Lohnsteuerverpflichtungen des Arbeitgebers sowie persönliche Deklarationspflichten des Mitarbeitenden sowie zusätzlich arbeits-, sozialversicherungs-, krankenversicherungs- und datenschutzrechtliche Probleme.
Folge daraus sind insbesondere im Bereich von international agierenden Unternehmen entwickelte Individuallösungen im Wettbewerb um erfolgreiche Arbeitnehmergewinnung, die sich in einer Grauzone nationalen und europäischen Rechts bewegen.
Die IHK Köln sieht daher den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, einerseits auf europäischer Ebene auf eine Vereinfachung des mobilen Arbeitens im Ausland hinzuwirken und andererseits auch die nationalen Voraussetzungen für zeitlich befristete entsprechende Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Dies muss einhergehen mit einer Entschlackung der damit verbundenen rechtlichen Rahmenvorgaben.
Die IHK Köln bittet die DIHK mit den betroffenen Branchen- und Arbeitgeberverbänden gemeinsam konkrete Lösungsvorschläge in den einzelnen Rechtsbereichen zu entwickeln und auf die Bundesregierung zuzugehen.
Köln, 13. Juni 2023