Stärkere Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Geschäft: Weniger Hürden, mehr Tempo

Der internationale Handel hat für die Region Köln eine enorm große Bedeutung. (Der Exportanteil der Industrie im IHK-Bezirk liegt bei 55 Prozent und in NRW bei 45 Prozent.)
Globale Krisenfaktoren wie die veränderte geopolitische Lage mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine, die Konflikte im Gazastreifen und im Iran, handelspolitische Spannungen zwischen den USA, Europa und China oder eine Aushöhlung des regelbasierten Welthandels wirken sich deutlich auf den Handel aus. Die import- und exportorientierte deutsche Wirtschaft sieht sich mit erheblicher Unsicherheit konfrontiert und passt ihre Lieferketten und internationalen Warenströme entsprechend an. Angesichts dieser Unsicherheiten verstärkt sich die Bedeutung des EU-Binnenmarktes.
Die Unternehmen der Region Köln richten deshalb die folgenden sieben Forderungen an die EU und an die Bundesregierung.

1. Schnellere Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen für Mitarbeitende und Geschäftsleute etablieren

Für das internationale Geschäft, Projekte, Kooperationen und Investitionen ist die schnelle Einreise von Mitarbeitenden und Geschäftsleuten aus dem Ausland entscheidend. Lange Bearbeitungszeiten für Geschäfts- und Arbeitsvisa führen zu Verzögerungen, verhindern Marktchancen und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Forderung:

Bearbeitungszeit für Geschäfts- und Arbeitsvisa aus Nicht-EU-Ländern reduzieren (Geschäftsvisa: max. vier Wochen).

Begründung:

Lange Wartezeiten bremsen Projekte, verzögern Geschäftsabschlüsse, gefährden Investitionen und kurzfristig notwendige Aufenthalte.

Umsetzung:

Mehr Personal in Botschaften, digitale Antragssysteme, priorisierte Verfahren für wirtschaftlich relevante Visa.

2. Mitarbeitenden-Entsendung effizient und rechtssicher gestalten

Die temporäre Entsendung von Mitarbeitenden in EU- und EWR-Staaten ist für international tätige deutsche Unternehmen ein wichtiger Bestandteil grenzüberschreitender Geschäftsaktivitäten. Aktuell erschweren jedoch unterschiedliche nationale Meldeportale, komplexe Anforderungen und steuerliche Unsicherheiten den Prozess erheblich. Um Wettbewerbsfähigkeit, Planungssicherheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sind praxistaugliche und einheitliche Lösungen erforderlich.

Forderung:

  1. EU-/EWR-weite inhaltliche Abstimmung oder Einführung eines einheitlichen, mehrsprachigen EU-weiten Meldeportals für temporäre Mitarbeitenden-Entsendungen und
  2. Klarstellung sowie weitreichendere Harmonisierung der Voraussetzungen zur Begründung einer ertragssteuerlichen Betriebsstätte bei Entsendungen.

Begründung:

Unterschiedliche Meldeportale, Sprachanforderungen und Fristen führen zu hohem Verwaltungsaufwand und Verzögerungen.
Viele Doppelbesteuerungsabkommen basieren auf dem OECD-Musterabkommen – dies schafft grundsätzlich eine harmonisierte Grundlage, ist jedoch faktisch ein Modellabkommen und kein verbindliches Gesetz. Die Auslegungspraxis variiert stark zwischen den Ländern. Das führt zu hohem Verwaltungsaufwand, Rechtsunsicherheit und finanziellen Risiken für Unternehmen.

Umsetzung:

  1. Überstaatliche Abstimmung der Meldeinhalte oder zentrales, digital integriertes Portal, das nationale Meldepflichten bündelt und mit Unternehmenssystemen kompatibel ist.
  2. Entwicklung gemeinsamer Leitlinien auf EU-/EWR-Ebene zur Beurteilung ertragssteuerlicher Betriebsstätten, idealerweise mit starkem Bezug auf die Leitlinien der OECD zur Förderung einer stärkeren Harmonisierung (ggf. Einbindung steuerlicher Aspekte in Entsendeportale).

3. Überarbeitung komplexer EU-Vorgaben

Unternehmen, die im Auslandsgeschäft tätig sind, stehen oft vor zusätzlichen Belastungen durch komplexe EU-Vorgaben (u. a. CBAM, EU-Entwaldungsverordnung, Verpackungsrichtlinie, nachhaltige Lieferketten). Zudem werden durch Trickle-Down-Effekte komplexer Regelungen und Berichtspflichten auch kleine und mittlere Unternehmen getroffen.

Forderung:

Regelwerke praxistauglich, verhältnismäßig und rechtssicher gestalten, kein Gold-Plating!

Begründung:

Unternehmen benötigen einen einfachen und verständlichen Rechtsrahmen.

Umsetzung:

One-In-One-Out-Prinzip und angemessene Folgenabschätzung.

4. Ausbau digitaler Zollprozesse vorantreiben

Viele Abfertigungsprozesse sind noch immer durch komplexe Verfahren geprägt. Gerade bei der Einfuhr können automatisierte Verfahren Ressourcen auf Seiten der Wirtschaft und Verwaltung schonen.

Forderung:

Nationaler Reformansatz „Zoll 2030“ wird konsequent und praxisnah umgesetzt.

Begründung:

Automatisierte Prozesse sparen Unternehmen Zeit und Kosten.

Umsetzung:

Vollumfängliche, praxistaugliche Digitalisierung und IT-technische Verknüpfung aller Zollprozesse.

5. Bürokratieabbau durch vereinfachte Genehmigungs- und Meldepflichten realisieren

Übermäßig komplexe Genehmigungs- und Meldeverfahren belasten exportorientierte Unternehmen und führen zu unnötigen Verzögerungen. Vereinfachte Abläufe schaffen Freiräume für Wachstum und beschleunigen den internationalen Warenverkehr.

Forderung:

Vereinheitlichung und Reduzierung der Formulare, Nachweispflichten und Genehmigungsverfahren im Außenwirtschaftsrecht, insbesondere bei wiederkehrenden Exporten gleichartiger Güter.

Begründung:

Viele Unternehmen müssen für identische oder regelmäßig wiederkehrende Ausfuhren immer wieder vollständige Genehmigungs- und Meldeverfahren durchlaufen. Dies bindet Ressourcen, verzögert Lieferungen und mindert die Wettbewerbsfähigkeit.

Umsetzung:

Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und Zollrichtlinien, Einführung von Mehrfach- oder Jahresgenehmigungen für gleichartige Exporte, Umsetzung binnen zwölf Monaten.

6. Dialog mit China intensivieren

China ist als Absatz-, Beschaffungs- und Innovationsmarkt von herausragender Bedeutung. Das Land ist ein zentraler Wirtschaftspartner Deutschlands und sollte es bleiben. Gleichzeitig sollte das Ziel sein, nationale Risiken zu minimieren und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Der Ansatz „Derisking“ statt „Decoupling“ sollte weiter gelten.

Forderung:

Professioneller, offener und kritischer Dialog der Politik mit China auf NRW- und Bundesebene in Abstimmung mit den EU-Positionen.

Begründung:

China ist ein schwieriger, wirtschaftlich und politisch aber bedeutender Player, daher sind Austausch und Kontaktpflege sehr wichtig.

Umsetzung:

Gespräche finden statt und tragen dazu bei, Reziprozität und faire Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen.

7. Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken, Binnenmarkt ausbauen

Für deutsche Unternehmen ist die EU der wichtigste Markt – mit weiter steigender Tendenz. Für die USA besonders wichtig im EU-Markt sind die Bereiche IT und Finanzdienstleistungen. Der Export chinesischer Waren nach Europa hat wegen der Spannungen zwischen USA und China enorm zugenommen. Hier gilt es seitens der EU und der Länder klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl Kooperation als auch Wettbewerb zum gegenseitigen Nutzen ermöglichen.

Forderung:

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, Ausbau des Binnenmarktes.

Begründung:

Der EU-Binnenmarkt bietet enorme Chancen für die deutsche Wirtschaft, viele Unternehmen treffen in der Praxis vor allem auf Hürden. Die internationale Wahrnehmung der EU als Verhandlungspartnerin muss gestärkt werden, um handelspolitische Gespräche zugunsten der europäischen/deutschen Wirtschaft beeinflussen zu können.

Umsetzung:

Abschaffung ineffizienter Prozesse und Abbau bürokratischer Hürden.