Gründung
Gründung - was ich immer schon mal wissen wollte!
Unsere zehn häufigsten Fragen aus dem Gründungskompass
- 1. Brauche ich einen Businessplan, auch wenn ich keine Finanzierung suche?
- 2. Woher bekomme ich Daten für meinen Businessplan?
- 3. Kann ich meine Rechtsform wechseln?
- 4. Bin ich gewerblich oder freiberuflich tätig?
- 5. Was muss ich im Nebenerwerb beachten?
- 6. Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?
- 7. Wenn ich als Kleinunternehmer gründe, zahle ich keine Steuern?
- 8. Gibt es Förderungen, wenn ich ein Unternehmen gründe?
- 9. Kann ich verschiedene Förderungen miteinander kombinieren?
- 10. Muss ich in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ich selbstständig bin?
Der Gründungskompass ist ein erster Crashkurs durch die wichtigsten Themen einer Gründung.
Jeden zweiten Freitag im Monat stellen wir aktuelle Infos zu Gründung, Finanzen, Steuern, Rechtsform, Businessplan, Absicherung und Co. vor.
Im Folgenden haben wir
die 10 häufigsten Fragen unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesammelt.
Das wären auch eure Fragen gewesen? Dann meldet euch zum
nächsten Gründungskompass an!
1. Brauche ich einen Businessplan, auch wenn ich keine Finanzierung suche?
Wir empfehlen, einen Businessplan immer zu erstellen, selbst wenn keine Finanzierung durch eine Bank oder Investoren gesucht wird. Der Businessplan zeigt euch im Finanzteil auf, ob eure Gründung wirtschaftlich auch tragfähig ist: Welche Kosten fallen zukünftig für Mieten, Waren, Versicherungen, Krankenkassenbeiträge, Kontoführung usw. an? Reichen die Umsätze aus, damit ihr davon eure privaten Lebenshaltungskosten bedienen könnt?
Auch nach der Gründung sollte der Businessplan euch zur Kontrolle dienen. Sind die Planzahlen so eingetroffen? Was habt ihr anders umgesetzt als ursprünglich geplant?
Als Vorstufe zum Businessplan könnt ihr mit Hilfe des
Business Models Canvas zunächst stichpunktartig die wesentlichen Elemente euer Geschäftsidee darstellen.
2. Woher bekomme ich Daten für meinen Businessplan?
Ihr könnt über unseren
Rechercheservice Daten wie Kaufkraft, Firmenanzahl einer Branche oder deren Beschäftigtenzahl auf verschiedenen räumlichen Ebenen anfragen.
3. Kann ich meine Rechtsform wechseln?
Ja, ihr könnt die Rechtsform zu einem späteren Zeitpunkt wechseln. Dies ist aber mit Aufwand und Kosten verbunden. Daher nutzt die Gelegenheit und lasst euch vor der formalen Gründung durch die Kolleginnen und Kollegen beraten, welche Kriterien bei der Wahl der Rechtsform zu beachten sind. Es empfiehlt sich diesen Prozess durch eine Steuerberatung begleiten zu lassen, denn die Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in eine Kapitalgesellschaft oder umgekehrt ist mit erheblichen rechtlichen und steuerlichen Folgen verbunden.
4. Bin ich gewerblich oder freiberuflich tätig?
Die Entscheidung, ob eine Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine fachliche Qualifikation vorliegen muss, um in bestimmten Bereichen als Freiberufler eingestuft zu werden. Die Statusfeststellung beim Finanzamt ist nicht mit Kosten verbunden. Es gibt zudem einen Katalog freier Berufe, der euch eine erste Orientierung bietet. Siehe auch
Abgrenzung Freiberufler vs. Gewerbetreibende.
5. Was muss ich im Nebenerwerb beachten?
Nebenerwerb heißt, dass es neben eurer Selbstständigkeit noch eine andere Einkommensquelle gibt, wie ein Angestelltenverhältnis, den Bezug von Rente, Elterngeld oder Arbeitslosengeld, oder dass ihr noch einer anderen Tätigkeit wie einem Studium nachgeht. Grundsätzlich gelten für euch bei einer Gründung im Nebenerwerb die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer Gründung im Haupterwerb.
Aber es gibt zusätzlich einige Besonderheiten wie die Frage nach der Informationspflicht für euren Arbeitgeber oder die Kleinunternehmerregelung. Die wesentlichen Punkte findet ihr auf unserer Webseite unter
Gründen im Nebenerwerb.
6. Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?
Die Antwort auf diese Frage hängt von der Rechtsform ab: Gründet ihr ein Unternehmen oder eine Selbstständigkeit mit einer Eintragung in das Handelsregister (z.B. Kapitalgesellschaften, OHG, KG, eingetragene Kaufleute), so erfolgt zunächst die Eintragung im Handelsregister durch ein Notariat. Anschließend meldet ihr das Gewerbe auf den Namen an, der im Handelsregister eingetragen ist.
Bei nicht im Handelsregister einzutragenden Rechtsformen, besonders bei nicht eingetragenen Einzelunternehmen und GbRs, meldet ihr lediglich das Gewerbe auf euch persönlich an, sobald ihr eine dauerhafte gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnehmt. Wir empfehlen die Anmeldung so früh wie möglich online vorzunehmen. Siehe auch unser
Artikel zum Gewerberecht.
7. Wenn ich als Kleinunternehmer gründe, zahle ich keine Steuern?
Der Kleinunternehmer ist ein Begriff, der sich nur auf die Umsatzsteuer bezieht. Es wird keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausgewiesen und braucht auch nicht an das Finanzamt abgeführt zu werden. Dies berührt aber zunächst nicht andere Steuerarten, wie vor allem die Gewerbe- und die Einkommensteuer. Einen guten Überblick über die Steuerarten erhaltet ihr in unserer Information
Steuern für Existenzgründer.
8. Gibt es Förderungen, wenn ich ein Unternehmen gründe?
Zunächst gibt es viel Unterstützung in Form von kostenfreier Beratung und Information, wie z.B. unseren
Gründungskompass. Darüber hinaus existieren viele finanzielle Förderprogramme, auf die ihr zugreifen könnt. Das können Zuschüsse sein; in der Regel sind es aber eher zinsgünstige Darlehen. Zuschüsse beziehen sich immer auf einen bestimmten Anlass oder auf eure Person, zum Beispiel auf die Teilnahme an einer Messe, die Beauftragung einer Unternehmensberatung) oder die Gründung aus einer Arbeitslosigkeit. Einen Überblick der gängigsten Programme findet ihr in unserer
Broschüre (PDF-Datei · 2518 KB).
9. Kann ich verschiedene Förderungen miteinander kombinieren?
Grundsätzlich könnt ihr mehrere Förderungen parallel beantrage. Wichtig ist, dass nicht derselbe Zweck doppelt gefördert wird. Ein konkretes Beispiel: ein innovatives Gründerteam erhält das
Gründerstipendium.NRW , welches die privaten Lebenshaltungskosten fördert. Daneben kann es nicht zeitgleich auch den
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen, da dieser ebenfalls auf die Unterstützung der privaten Lebenshaltungskosten abzielt. Eine Förderung, die sich aber zum Beispiel auf die Teilnahme an einer Fachmesse oder die Anmeldung eines Patents bezieht, ist möglich.
10. Muss ich in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ich selbstständig bin?
Nein, das ist nicht notwendig, ihr könnt grundsätzlich weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, habt aber ein Wahlrecht. Ihr solltet daher unbedingt zu Beginn eurer Selbstständigkeit Angebote verschiedener Krankenkassen einholen und die Tarife vergleichen.
Neben den 10 wichtigsten Fragen gibt es in Köln noch
unsere Lieblingsfrage Nr. 11: Wo finde ich weitere Unterstützung?
In ganz NRW gibt es über 70 qualitativ zertifizierte Startercenter. Wir als IHK Köln bieten euch mit unseren vier Startercenter-Standorten gerne eine kostenfreie, neutrale Gründungsberatung an. Nutzt dazu einfach unseren Infocheck .
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