Gründung

Gründen mit Behinderung

Beratungs- und Unterstützungsangebote für Gründer und Gründerinnen mit Behinderung
Es gibt spezielle Förderungen und Beratungen für Menschen mit Behinderung, die ein Unternehmen aufbauen möchten, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen. Um diese zu erhalten, bildet ein gut durchdachter Businessplan die Basis.

Vorbereitung der Gründung

Eine detaillierte und strukturierte Darstellung des eigenen Vorhabens zeigt, wie aus einer Idee ein wirtschaftlich tragfähiges Unternehmen wird. Für Menschen mit Behinderung ist der Businessplan besonders wichtig. Denn die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist die Voraussetzung für viele staatliche Hilfen und Förderprogramme. Sie wird mittels des Businessplans geprüft. Darüber hinaus dient Ihnen der Businessplan als Fahrplan für den Weg in die Selbstständigkeit und für den zukünftigen Unternehmensaufbau. 
Neben der Unternehmenswerkstatt als Onlinetool zur Erstellung des Businessplans und dem IHK-Finanztool bietet die IHK Köln Gründerinnen und Gründern die Möglichkeit ein neutrales, kostenfreies Feedback zu ihrem Businessplan zu erhalten. Senden Sie uns dazu bitte Ihre Unterlagen an gruendung@koeln.ihk.de 

Finanzielle Unterstützung

Es gibt eine Reihe von Förderprogrammen, die Gründerinnen und Gründern den Start in die Selbstständigkeit erleichtern. Diese allgemeinen Gründungsförderungen können selbstverständlich auch von Gründenden mit Behinderung beantragt werden. Zusätzlich kommen für Sie noch Darlehen und Zuschüsse vom Integrationsamt sowie weitere Unterstützungsmöglichkeiten infrage.
Vom Inklusionsamt können Menschen mit Schwerbehinderung Unterstützung zur Gründung erhalten (nach § 21 SchwbAV). Die Art und Höhe der Förderung richten sich nach den individuellen Umständen. Jeder Förderantrag ist eine Einzelfallentscheidung und wird nach Ermessen bewilligt. 
Neben finanziellen Förderungen gibt es noch weitere Hilfen und Unterstützungsangeboten, die Menschen mit Behinderung die Aufnahme einer Selbstständigkeit ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise eine Arbeitsassistenz (Gebärdensprachendolmetscher, Schriftdolmetscher oder Vorlesekraft), welche unterstützende Aufgaben übernimmt, nicht jedoch die eigentlichen Aufgaben der Unternehmensgründung bzw. der späteren Selbstständigkeit.
Ergänzend dazu können technische Arbeitshilfen wie Mobiliar oder Transportmittel gewährt werden. Integrations- bzw. Inklusionsämter fördern Leistungen zur Erst- und Ersatzbeschaffung, Instandhaltung und Ausbildung zur Nutzung von technischen Arbeitshilfen.
Zudem sind Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (nach § 22 SchwbAV) förderfähig. Außerdem sind Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (nach § 24 SchwbAV) möglich.

Beratungsangebote und Netzwerke

Neben offiziellen Stellen gibt es eine Reihe von unabhängigen Organisationen, die Gründer und Gründerinnen bei dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen: 
  • Integrationsämter: Die Integrationsämter sind die erste Anlaufstelle. Sie können persönlich beraten und sind besonders für staatliche Hilfen und Förderungen wie Arbeitsassistenzen oder finanzielle Förderungen nach § 21 SchwbAV verantwortlich. 
  • Inklub: inKlub e.V. aus Köln unterstützt gründungsbegeisterte Menschen mit und ohne Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei dem Aufbau ihres eigenen inklusiven Startups. Das Startup-Programmen ermöglicht  angehenden Gründer und Gründerinnen eine barrierefreie Teilnahme.
  • found it: ist ein gemeinnütziger Verein aus Nordrhein-Westfalen, der Menschen mit Behinderung zum Thema Unternehmertum berät. Die Beratung kann sowohl deutschlandweit online als auch persönlich in NRW stattfinden und umfasst unter anderem Themen wie Geschäftsidee und Marktanalyse, Marketing und Kundengewinnung, formale Prozesse wie Gewerbeanmeldung und Steuern. Aber auch Beratungen über staatliche Hilfen werden angeboten.
  • Projekt „BESSER”: Das bundesweite Projekt „Barrierefrei Existenzgründen. Selbständig und erfolgreich im Erwerbsleben mit Behinderung (BESSER)“ unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Gründung einer tragfähigen Selbstständigkeit. Der Fokus liegt dabei auf Gründerinnen.
  • Enable me: Hinter dem Portal EnableMe Deutschland steht die gemeinnützige, operative und spendenfinanzierte Stiftung MyHandicap gGmbH. EnableMe bietet Informationen, Unterstützung und Austausch zu Behinderungen und chronischen Krankheiten.
Sie kennen noch weitere Netzwerke oder Anlaufstellen? Wir freuen uns über Ihre Hinweise!