Gründung

Firmengründung durch ausländische Antragsteller

Die Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Geprüft wird das Geschäftskonzept bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftlichkeit anhand der folgenden Kriterien:
  • Es besteht ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis,
  • die Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten und
  • die Finanzierung der Umsetzung ist durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.
Folgende Nachweise sind hierfür bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen:

1. Businessplan in deutscher Sprache

  • Darstellung der geplanten Geschäftstätigkeit einschließlich der
    1. bestehenden Kundenkontakte in Deutschland/Europa
    2. Anzahl der Mitarbeiter und deren Aufgabe
    3. unternehmerische Erfahrung des Antragstellers
  • Investitionsplan
  • Ertragsvorschau
  • Kapitalbedarfsplan
  • Liquiditätsplan
Muster finden Sie auf der Seite IHK Köln - Das Finanztool.

2. Kapitalnachweis

  • Kontoauszug oder Kreditzusage der Bank

3. Lebenslauf einschließlich

  • Schul-/Hochschulzeugnisse
  • Ausbildungsnachweise
  • beruflicher Werdegang inklusive der Arbeitsbescheinigungen/Zeugnisse

4. Sprachkenntnisse (Nachweise)

  • Deutsch
  • Englisch

5. Gesellschaftsvertrag, gegebenenfalls im Entwurf
6. Handelsregisterauszug
7. Gewerbeanmeldung, soweit vorhanden
8. Geschäftsführervertrag
9. Nachweise über den Mutterkonzern

  • Geschäftslizenz (übersetzt und beglaubigt) 
  • Bescheinigung einer Auslandshandelskammer oder vergleichbarer Institutionen (übersetzt und beglaubigt) 

10. Bei Eintritt in eine bestehende Gesellschaft beziehungsweise bei Firmenübernahme zusätzlich 

  • Handelsregisterauszug
  • Kaufvertrag und Inventarbewertung zum Stichtag 
  • Bilanzen/Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre 
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des Steuerberaters 

11. Gründung einer Repräsentanz/unselbstständigen Niederlassung 

  • Ein „Letter of Appointment“ (Vollmacht der Muttergesellschaft, übersetzt und beglaubigt), die den Antragsteller berechtigt, ein Büro zu eröffnen.