Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit: Zuschuss für Maßnahmen der IT-Sicherheit
Kein Unternehmen kommt mittlerweile noch ohne IT-Anwendung und Internetzugang aus. Durch die fortschreitende Digitalisierung gibt es immer mehr Schnittstellen die potenzielle Einfallstore für Cyberkriminalität sein können. Mittelstand Innovativ & Digital (MID) schafft mit dem Programm-Baustein „Digitale Sicherheit” Abhilfe und unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.
Zum 1. Januar 2026 übergibt der Projektträger Jülich (PtJ) die Betreuung neuer Fördervorhaben im Programm Mittelstand Innovativ & Digital an die NRW.BANK. Die Wichtigsten Informationen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.
Unternehmen können sich bereits jetzt registrieren. Die erste Auslosung findet am 7. Januar 2026 statt.
Unternehmen können sich bereits jetzt registrieren. Die erste Auslosung findet am 7. Januar 2026 statt.
Was ist MID-Digitale Sicherheit?
Das Land NRW fördert KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen die Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit im Unternehmen ergreifen.
Was wird gefördert?
Das Teilprogramm Digitale Sicherheit besitzt drei Förderschwerpunkte:
- Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustands in der Organisation
Förderung von Analysen der bestehenden IT-Infrastruktur, Behebung von Schwachstellen und Sicherheitslücken durch Verbesserung der eingesetzten IT-Systeme sowie von Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle und Simulation/Planbesprechung von diesen. - Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen
Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch Schulungen, Festlegung von Zuständigkeiten und Fortbildung von Mitarbeitenden zur/zum IT-Sicherheitsbeauftragten. - Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz
Unterstützung bei der erstmaligen Einführung von Soft- und Hardware wie AntivirenSoftware, Firewalls, Back-Up-Lösungen sowie Lizenzen für bis zu 36 Monate. Ausgeschlossen hiervon sind Verlängerungen bereits bestehender Lizenzen und Software für die gem. Warnungsliste der BSI eine Warnung ausgesprochen wurde.
Eine vollständige Auflistung der einzelnen förderfähigen Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten finden Sie in der Förderbekanntmachung.
Was wird nicht gefördert?
- Der alleinige Abschluss von Wartungsverträgen zur Pflege der Systemlandschaft und deren Komponenten.
- Software-Updates, Erneuerungen von Lizenzen und Hersteller-/Anbieterwechsel sind ebenfalls nicht förderfähig.
Wer wird gefördert?
Das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit wendet sich branchenübergreifend an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben. (KMU Definition)
Wie hoch ist die Förderung?
- Es gilt eine einheitliche Förderquote von 50 % für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen.
- Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro; die minimale Fördersumme beträgt 4.000 Euro. Bei den 4.000 Euro handelt es sich um den Zuschussbetrag, die förderfähigen Kosten müssen bei einer Förderquote von 50 % also mindestens 8.000 Euro betragen.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Der Antrag muss digital über das Kundenportal der NRW.Bank erfolgen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Anmeldung zum sogenannten „Losverfahren“ und eine daran anschließende Antragstellung. Förderinteressenten melden sich im Kundenportal der NRW.BANK zum Losverfahren an.
Die durch das Losverfahren ausgewählten Unternehmen werden im Anschluss an die Losung für das Antragsverfahren freigeschaltet. Eine digitale Antragstellung ist innerhalb von 28 Tagen im Förderportal möglich. Erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft. Es gilt zu beachten, dass die Freischaltung nicht mit einer automatischen Förderzusage gleichzusetzen ist und lediglich die Möglichkeit einräumt, einen Antrag zu stellen.
Nicht ausgeloste Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.
Wie lange habe ich für die Maßnahme Zeit?
Die Projektlaufzeit beträgt wahlweise drei, sechs, neun oder maximal zwölf Monate. Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungszeitraumes vollständig umgesetzt werden. Der Durchführungszeitraum beginnt an dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Datum und orientiert sich an dem von Ihnen im Antrag anzugebenden Zeitraum.
Wann kann ich mit der Maßnahme starten?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als vorzeitig begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag/Vereinbarung zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich). Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen und das Angebot rechtsverbindlich unterzeichnen bzw. mündlich zusagen.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Webseite der NRW.Bank zum Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit
Fragen und Antworten FAQ zu MID Digitale Sicherheit
Förderrichtlinie zu MID Digitale Sicherheit
Kundenportal der NRW.Bank zur Antragstellung
Webseite der NRW.Bank zum Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit
Fragen und Antworten FAQ zu MID Digitale Sicherheit
Förderrichtlinie zu MID Digitale Sicherheit
Kundenportal der NRW.Bank zur Antragstellung