Digitalisierung

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit: Zuschuss für Maßnahmen der IT-Sicherheit

Kein Unternehmen kommt mittlerweile noch ohne IT-Anwendung und Internetzugang aus. Durch die fortschreitende Digitalisierung gibt es immer mehr Schnittstellen die potenzielle Einfallstore für Cyberkriminalität sein können. Mittelstand Innovativ & Digital (MID) schafft mit dem Programm-Baustein „Digitale Sicherheit” Abhilfe und  unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.
Das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit wird auf ein Losverfahren umgestellt. Interessenten können sich ab Mitte März zur Teilnahme am Losverfahren registrieren.

Was wird gefördert?

Es werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert, die bei der Antragstellung beliebig miteinander kombiniert werden können:

Zuschüsse Organisation

Durchführung einer Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit durch ein externes Unternehmen und Ergreifung von Maßnahmen, um die erkannten Schwachstellen zu beheben. Ebenfalls sind u. a. Penetrationstests und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen förderfähig. Auch die Simulation von Sicherheitsvorfällen und die Erstellung eines Notfallplans werden unterstützt.

Zuschüsse Faktor Mensch

Schulungen für Mitarbeitende um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren, aber auch Unterstützung bei der organisatorischen Verankerung des Themas im Unternehmen sowie die Fortbildung einzelner Mitarbeitenden (z. B. zu IT-Sicherheitsbeauftragten)

Zuschuss Hard-/Software für den IT-Basisschutz

Hierbei handelt es sich insbesondere um Antiviren-Software, Anti-Ransomware, schlüsselfertige Firewalls (Soft- und Hardware) und Back-up-Software. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate. Ausgaben für Wartungs-, Lizenz- und Schulungsverträge können in Vorkasse geleistet werden und bereits vor dem Ablauf von zwölf Monaten mit dem Projektabschluss eingereicht werden.
Eine vollständige Auflistung der einzelnen förderfähigen Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten finden sich in den FAQ und in der Förderbekanntmachung.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 Euro
  • Förderquote 70 Prozent bei Kleinst- und kleinen Unternehmen und 50 Prozent bei mittleren Unternehmen

Welche Unternehmen können MID-Digitale Sicherheit beantragen?

  • Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent)
  • Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro

Weitere Informationen

  • „Losverfahren“: KMU können sich fortlaufend für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren. In regelmäßigen Abständen wird ein festgelegtes Kontingent an registrierten KMU ausgelost, die einen konkreten Förderantrag stellen können.
  • Durchführungszeitraum: sechs, neun oder zwölf Monate
  • Das Kompetenzzentrum Digital.Sicher.NRW des Landes NRW berät in einer Sprechstunde zum Förderprogramm MID – Digitale Sicherheit.
  • Die Bearbeitungszeit eine Antrages wird mit vier bis sechs Wochen angegeben. 
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website Mittelstand Innovativ & Digital – Digitale Sicherheit
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