Innovation und Technologie

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): neue Förderrichtlinie ab Januar 2025

Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen.
Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt. Zusätzliche Verbesserungen zielen unter anderem auf die weitere Erhöhung der Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen, etwa bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste.
Zudem wurde auch die ZIM-Projektträgerschaft neu ausgeschrieben. Projektträger für Kooperationsprojekte ist ab 1. Januar 2025 die AiF Projekt GmbH. Mit der Betreuung der Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und deren FuE-Vorhaben ist VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2024 eingereicht wurden, werden ab 1. Januar 2025 von den jeweiligen neuen Projektträgern bearbeitet. Die Neufassung der Richtlinie finden Sie unter Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden.
Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften. Details über das Förderprogramm finden Sie unter: www.zim.de
Anträge können komplett elektronisch eingereicht werden: Dazu genügt es, die Förderanträge online über die jeweiligen Upload-Portale der Projektträger hochzuladen, eine begleitende postalische Übersendung von Dokumenten entfällt. Die unterzeichneten Originale verbleiben bei Ihnen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge stets auf den aktuell geltenden Formularen (amtliche Vordrucke) gestellt werden müssen. Diese und alle Hinweise finden Sie im ZIM-Formularcenter.