Innovation und Technologie

KMU-Fonds zum Schutz von geistigem Eigentum

Der KMU-Fonds (Ideas Powered for Business SME Fund) unterstützt KMU in der EU, die ihre Strategien in Bezug auf geistiges Eigentum entwickeln und ihre Rechte schützen möchten. Das Programm wurde von der Europäischen Kommission in Kooperation mit der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ins Leben gerufen. (Laufzeit: 3. Februar – 5. Dezember 2025)

Folgende Unterstützungen können beantragt werden:

IP Scan

  • Erstattung von bis zu 90 Prozent (maximal 1.350 Euro) der Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) durch ein nationales Amt für geistiges Eigentum in der EU. Die Dienstleistung muss beim nationalen Amt für geistiges Eigentum des Landes beantragt werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, sofern dieses Amt die Dienstleistung im Rahmen der Initiative „KMU-Fonds“ anbietet.

Marken und Designs

  • Erstattung von 75 Prozent der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-Ebene.
  • Erstattung von 75 Prozent der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf nationaler und regionaler Ebene.
  • Erstattung von 50 Prozent der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Designs, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU. Die Benennungsgebühren für EU-Länder sind im Programm für den KMU-Fonds 2025 enthalten. Bearbeitungsgebühren, die vom Amt des Herkunftslandes in Rechnung gestellt werden, sind ausgeschlossen.

Der erstattungsfähige Höchstbetrag je KMU beläuft sich auf:

  • 1.350 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem IP Scan (der Wert ist je nach Land unterschiedlich)
  • 1.000 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Designs
Die Mittel des KMU-Fonds sind begrenzt. Sind die Mittel erschöpft, endet der Antragszeitraum vorzeitig. Sollten für einen bestimmten Gutschein keine Mittel mehr verfügbar sein, wird auf der Website des KMU-Fonds darüber informiert. Weitere Anträge für den betreffenden Gutschein sind dann nicht mehr möglich.
Tipp: Bevor Sie mit dem Antragsverfahren für den KMU-Fonds beginnen, sollten Sie bereits über eine klare Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums verfügen. Weitere Informationen zur Antragstellung, Verwendung des Gutscheins bis hin zum Erstattungsverfahren finden Sie unter den FAQ des EUIPO.

So stellen Sie Ihren Antrag:

  1. Erstellen Sie ein Nutzerkonto auf der Website des EU IPO Anmelden | SME Fund (europa.eu)
  2. Melden Sie sich in Ihrem Konto an und stellen Sie einen Antrag (auch für mehrere Gutscheine möglich)
  3. Warten Sie auf Ihre Finanzhilfezusage des EUIPO (ca. 15 Arbeitstage)
  4. Sie müssen die Gutscheine innerhalb der Fristen ab dem Tag des Erhalts der Finanzhilfe aktivieren
  5. Reichen Sie Ihren Erstattungsantrag mit den Kostennachweisen über Ihr Nutzerkonto ein