Digitalisierung
Plattformrecht für digitale Dienste
Durch den Digital Services Act (DSA) sollen EU-einheitliche Regelungen für digitale Plattformen, Soziale Netzwerke und Online-Plattformen geschaffen werden.
Die Pflichten treffen grundsätzlich alle Diensteanbieter, die ihre Dienste Nutzern in der EU zugänglich machen, der Umfang bestimmt sich nach der jeweiligen Größe des Anbieters.
Zur Bekämpfung von illegalen Inhalten müssen Plattformen verpflichtend ein System einführen, bei dem Nutzer entsprechende Verstöße melden können (Notice-and-Action-Pflicht). Plattformen und Online-Marktplätzen werden Dokumentationspflichten zur Transparenz auferlegt. Online-Plattformen sind zudem verpflichtet, Informationen über die auf ihrer Plattform zugelassenen Gewerbetreibende zu sammeln und zu überprüfen („Know-Your-Business-Customer-Prinzip“). Künftig verboten wären sogenannte „dark patterns“. Hierunter versteht man manipulative Designpraktiken wie beispielsweise irreführende Benutzeroberflächen.
Am 16. November 2022 ist das Gesetz in Kraft getreten und wird im Wesentlichen ab dem 17. Februar 2024 gelten; für von der Europäischen Kommission benannte, sehr große Plattformen gilt es bereits seit dem 25. August 2023.
Aktuelles
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt durch das „Digitale-Dienste-Gesetz“, das derzeit im Entwurf vorliegt:
BMDV - BMDV legt Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz vor.
BMDV - BMDV legt Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz vor.