Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/-in – Einstellungszuschuss zur Digitalisierung des Landes NRW
Die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung / Nachhaltigkeit / Innovationen kann gefördert werden.
- Was ist MID Assistent/-in?
- Was wird gefördert?
- Was wird nicht gefördert?
- Wer wird gefördert?
- Wie hoch ist die Förderung bei MID-Assistent/-in?
- Welche Voraussetzungen gibt es für dem MID-Assistenten?
- Wie kann ich einen Antrag stellen?
- Wann kann ich mit der Maßnahme starten?
- Wo bekomme ich weitere Informationen?
Zum 1. Januar 2026 übergibt der Projektträger Jülich (PtJ) die Betreuung neuer Fördervorhaben im Programm Mittelstand Innovativ & Digital an die NRW.BANK. Daraus ergeben sich ein paar Änderungen. Die wichtigsten Infos haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.
Was ist MID Assistent/-in?
Das Land NRW fördert KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen die Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten durch Hochschulabsolventinnen und -absolventen.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent(in) einstellen, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen.
Der Fokus liegt auf der (Weiter)-Entwicklung von intelligenten Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, der Erstellung und Erprobung von Prototypen und der grünen Transformation.
Für welchen thematischen Schwerpunkt kann ein MID-Assistent/-in eingestellt
werden?
- Digitale Produkte und Dienstleistungen (Schwerpunkt a): Förderung der Integration von Algorithmen des maschinellen Lernens, Verfahren des Data Mining, Methoden der Echtzeit- sowie Hochgeschwindigkeitsverarbeitung sowie AR/VR-Anwendungen in intelligente und smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
- Prototypen und MVP1 (Schwerpunkt b): Unterstützung bei der Entwicklung und dem Bau von Prototypen und Minimum Viable Products.
- Grüne Transformation (Schwerpunkt c): Förderung nachhaltiger Maßnahmen zur Steigerung von Ressourcen- und Energieeffizienz sowie Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien für Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Eine detaillierte Auflistung der geförderten und nicht geförderten Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten findet sich in der Förderbekanntmachung.
Was wird nicht gefördert?
Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die auf eine Entwicklung beziehungsweise Optimierung der eigenen internen Geschäftsprozesse abzielen. Routinemäßige oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen, sind ebenfalls nicht förderfähig.
Wer wird gefördert?
- Das Teilprogramm MID-Assistent/-in wendet sich kleinst- und kleine Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon max. 5 mit akademischem Abschluss. (KMU Definition)
- Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben.
Wie hoch ist die Förderung bei MID-Assistent/-in?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- max. 48.000 Euro für die Dauer von zwei Jahren für Unternehmen ohne Mitarbeitende mit Hochschulabschluss
- max. 33.000 Euro für die Dauer von zwei Jahren für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss
Förderfähig sind die Personalausgaben inkl. Arbeitgeberanteile für 24 Monate für den MID-Assistenten (m/w/d).
Welche Voraussetzungen gibt es für dem MID-Assistenten?
- Der Hochschulabschluss des Kandidaten/der Kandidatin darf zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme im Betrieb nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
- Der Arbeitsvertrag darf erst unterzeichnet werden, nachdem Sie die Förderzusage in Form des Zuwendungsbescheides erhalten haben.
- Ausnahme ist eine Beschäftigung als Praktikant/Praktikantin oder Werkstudierende, welche durch den entsprechenden Arbeitsvertrag nachgewiesen werden muss.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Der Antrag muss online gestellt werden. Der Antragsprozess ist nach einem „Wartesaalverfahren“ ausgelegt. Zur zeitnahen Bearbeitung der Anträge steht ein monatliches Kontingent von in der Regel drei Anträgen zur Verfügung. Wenn das verfügbare Kontingent erschöpft ist, kann sich das interessierte Unternehmen für einen sogenannten „Wartesaal“ registrieren. Die Anmeldung zum Wartesaal stellt keinen Anspruch auf eine Antragstellung dar.
Wann kann ich mit der Maßnahme starten?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als vorzeitig begonnen, wenn der Arbeitsvertrag mit dem MID-Assistenten (m/w/d) bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids geschlossen wurde.
Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen, das heißt, den Arbeitsvertrag abschließen. Die Einstellung des MID-Assistenten (m/w/d) muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen.