Mittelstand Innovativ Digital (MID) – Gutschein Digitalisierung: Beratungs- und Umsetzungsförderung des Landes
Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen MID-Digitalisierungs-Gutscheine an, das Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen zur Digitalisierung fördert. Hier finden Sie Informationen zum Programm „MID-Gutschein Digitalisierung“.
Zum 1. Januar 2026 übergibt der Projektträger Jülich (PtJ) die Betreuung neuer Fördervorhaben im Programm Mittelstand Innovativ & Digital an die NRW.BANK. Dadurch gibt es auch einige Änderungen. Das wichtigste haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.
Eine Registrierung ist bereits möglich, die erste Auslosung findet am 7. Januar 2026 statt.
Eine Registrierung ist bereits möglich, die erste Auslosung findet am 7. Januar 2026 statt.
Was ist MID-Digitalisierung?
Das Land NRW fördert KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zur digitalen und technologischen Transformation in Form von Zuschüssen für digitale Produkte.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen.
Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien oder Verfahren einsetzen:
- Künstliche Intelligenz (KI)
- Algorithmen des maschinellen Lernens
- Data-Mining-Verfahren
- Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung
- AR/VR-Technologien
Das geförderte Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische
Marktverwertung erwarten lassen.
Marktverwertung erwarten lassen.
Näheres finden Sie in der Förderbekanntmachung.
Was wird nicht gefördert?
Der Kauf von Hardware und Standard-Software ist für den Schwerpunkt Digitale Produkte – Intelligente Applikationen als Produkt nicht zuwendungsfähig. Außerdem wird der Abschluss von Wartungsverträgen zur Pflege der Systemlandschaft und deren Komponenten nicht gefördert.
Wer wird gefördert?
Das Teilprogramm MID-Digitalisierung wendet sich branchenübergreifend an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben. (KMU Definition).
Wie hoch ist der MID-Digitalisierungsgutschein?
- Es gilt eine einheitliche Förderquote von 50 Prozent für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen.
- Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro; die minimale Fördersumme beträgt 4.000 Euro. Bei den 4.000 Euro handelt es sich um den Zuschussbetrag, die förderfähigen Kosten müssen bei einer Förderquote von 50 Prozent also mindestens 8.000 Euro betragen.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Der Antrag muss digital über das Kundenportal der NRW.Bank erfolgen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Anmeldung zum sogenannten „Losverfahren“ und eine daran anschließende Antragstellung.
Förderinteressenten melden sich im Kundenportal der NRW.BANK zum Losverfahren an. Die durch das Losverfahren ausgewählten Unternehmen werden im Anschluss an die Losung für das Antragsverfahren freigeschaltet. Eine digitale Antragstellung ist innerhalb von 28 Tagen im Förderportal möglich. Erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft.
Es gilt zu beachten, dass die Freischaltung nicht mit einer automatischen Förderzusage gleichzusetzen ist und lediglich die Möglichkeit einräumt, einen Antrag zu stellen.
Nicht ausgeloste Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.
Wie lange habe ich für die Maßnahme Zeit?
Die Projektlaufzeit beträgt wahlweise drei , sechs , neun oder maximal zwölf Monate. Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungszeitraumes vollständig umgesetzt werden. Der Durchführungszeitraum beginnt an dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Datum und orientiert sich an dem von Ihnen im Antrag anzugebenden Zeitraum.
Wann kann ich mit der Maßnahme starten?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als vorzeitig begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag/Vereinbarung zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich). Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen und das Angebot rechtsverbindlich unterzeichnen bzw. mündlich zusagen.