Digitalisierung

Plattformrecht für digitale Dienste

Durch den Digital Services Act (DSA) sollen EU-einheitliche Regelungen für digitale Plattformen, Soziale Netzwerke und Online-Plattformen geschaffen werden.
Die Pflichten treffen grundsätzlich alle Diensteanbieter, die ihre Dienste Nutzern in der EU zugänglich machen, der Umfang bestimmt sich nach der jeweiligen Größe des Anbieters.
Zur Bekämpfung von illegalen Inhalten müssen Plattformen verpflichtend ein System einführen, bei dem Nutzer entsprechende Verstöße melden können (Notice-and-Action-Pflicht). Plattformen und Online-Marktplätzen werden Dokumentationspflichten zur Transparenz auferlegt. Online-Plattformen sind zudem verpflichtet, Informationen über die auf ihrer Plattform zugelassenen Gewerbetreibende zu sammeln und zu überprüfen („Know-Your-Business-Customer-Prinzip“). Künftig verboten wären sogenannte „dark patterns“. Hierunter versteht man manipulative Designpraktiken wie beispielsweise irreführende Benutzeroberflächen.
Am 16. November 2022 ist das Gesetz in Kraft getreten und gilt im Wesentlichen ab dem 17. Februar 2024. Für sehr große Plattformen gilt eine kürzere Frist von vier Monaten nach Benennung durch die Europäische Kommission. 

Aktuelles

Halbjährliche Berichtspflicht

Onlineplattformen und -suchmaschinen (mit Ausnahme von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen und bis zu 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder maximaler Jahresbilanzsumme von 10 Mio. EUR) mussten bis zum 17. Februar 2023 (und danach alle sechs Monate) in einem öffentlich zugänglichen Bericht Informationen über die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer in der EU veröffentlichen, damit die Kommission prüfen kann, welche Anbieter als „sehr große“ Onlineplattformen bzw. -suchmaschinen benannt werden. 

Entwurf Durchführungsverordnung – Anmerkungen von Unternehmen möglich

Der Entwurf der Durchführungsverordnung (aktuell nur in Englisch) enthält unter anderem Vorschriften in Bezug auf die Durchführung von Nachprüfungen und Überwachungsmaßnahmen sowie hinsichtlich der Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Kommission. Bis zum 16. März 2023 konnten betroffene Unternehmen Rückmeldungen direkt gegenüber der Kommision zum Entwurf  einreichen.
 Weitere Informationen finden Sie unter ec.europa.eu