Innovation und Technologie

Die Forschungszulage

WAS IST DIE FORSCHUNGSZULAGE?

Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den Kategorien:
  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung

FÜR WEN?

Egal ob KMU, Start-up oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.

WIE?

Das Antragsverfahren ist vollständig digital.
Zwei Schritte zur Begünstigung:
  1. Beantragung der Bescheinigung bei der BSFZ
  2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Arbeitslöhne

  • bei eigenbetrieblichen FuE-Vorhaben
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern in FuE
  • die vorhabenbezogene Mitarbeit von Gesellschaftern einer anspruchsberechtigten Mitunternehmerschaft

Auftragsforschung

  • sofern der Auftragnehmer seinen Geschäftssitz in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat

Abschreibungen

  • vorhabenbezogene Kosten der Nutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die eigenbetrieblich verwendet werden und für die Durchführung des FuE-Vorhabens erforderlich sind

Gemein- und Betriebskosten

  • Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, werden erstmals sonstige Gemein- und zusätzliche Betriebskosten berücksichtigt.
Das Forschungszulagengesetz wurde mehrfach angepasst. Hier finden Sie die Darstellung der förderfähigen Aufwendungen seit 2020.

WANN?

Antrag auf Bescheinigung des FuE-Vorhabens

  • zu jeder Zeit möglich: vor, während, oder nach Abschluss des Vorhabens
  • aber immer vor dem Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt

Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt

  • bis zu vier Jahre nach jedem Wirtschaftsjahr, in dem förderfähiger Aufwand entstanden ist (unabhängig vom Stand des FuE-Vorhabens)

WIE VIEL?

Grundsätzlich beträgt die Forschungszulage 25 % der Bemessungsgrundlage, also der förderfähigen FuE-Personalkosten sowie ggf. der Kosten für Aufträge und Wirtschaftsgüter. Somit sind ab dem 1. Januar 2026 bis zu 3 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich.
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich eine Erhöhung um 10 %, also eine Forschungszulage von insgesamt 35 %, beantragen. So sind für kleine und mittlere Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 bis zu 4,2 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich.