Innovation und Technologie
Die Forschungszulage
WAS IST DIE FORSCHUNGSZULAGE?
Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den Kategorien:
- Grundlagenforschung
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
FÜR WEN?
Egal ob KMU, Start-up oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.
WIE?
Das Antragsverfahren ist vollständig digital.
Zwei Schritte zur Begünstigung:
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitslöhne
- bei eigenbetrieblichen FuE-Vorhaben
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern in FuE
- die vorhabenbezogene Mitarbeit von Gesellschaftern einer anspruchsberechtigten Mitunternehmerschaft
Auftragsforschung
- sofern der Auftragnehmer seinen Geschäftssitz in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat
Abschreibungen
- vorhabenbezogene Kosten der Nutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die eigenbetrieblich verwendet werden und für die Durchführung des FuE-Vorhabens erforderlich sind
Gemein- und Betriebskosten
- Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, werden erstmals sonstige Gemein- und zusätzliche Betriebskosten berücksichtigt.
Das Forschungszulagengesetz wurde mehrfach angepasst. Hier finden Sie die Darstellung der förderfähigen Aufwendungen seit 2020.
WANN?
Antrag auf Bescheinigung des FuE-Vorhabens
- zu jeder Zeit möglich: vor, während, oder nach Abschluss des Vorhabens
- aber immer vor dem Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
- bis zu vier Jahre nach jedem Wirtschaftsjahr, in dem förderfähiger Aufwand entstanden ist (unabhängig vom Stand des FuE-Vorhabens)
WIE VIEL?
Grundsätzlich beträgt die Forschungszulage 25 % der Bemessungsgrundlage, also der förderfähigen FuE-Personalkosten sowie ggf. der Kosten für Aufträge und Wirtschaftsgüter. Somit sind ab dem 1. Januar 2026 bis zu 3 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich.
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich eine Erhöhung um 10 %, also eine Forschungszulage von insgesamt 35 %, beantragen. So sind für kleine und mittlere Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 bis zu 4,2 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich.