Digitalisierung
Digitalisierung: Unterstützung für KMU
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (Digitalisierung) hat in der Wirtschaft einen Transformationsprozess angestoßen. In allen Branchen werden Prozesse optimiert, neue Technologien und Innovationen entlang der Wertschöpfungskette eingesetzt oder neue Geschäftsmodelle an den Markt gebracht. Bei diesem Veränderungsprozessen werden Unternehmen mit Anlaufstellen/Beratungen, Publikationen oder Zuschüssen bei Ihrer Digitalisierung unterstützt.
Wir haben Ihnen einige (regionale und überregionale) Anlaufstellen, Informationen, Hilfestellungen, Services und Beratungsförderungen zum Thema Digitalisierung zusammengestellt.
Services der IHK Köln zu Anlaufstellen und Fördermittel Digitalisierung
Nutzen Sie eine Erstberatung in der IHK Köln und verschaffen sich einen Überblick zu den Themen, den Fördermöglichkeiten und den Hilfestellungen in unserer Region.
Passgenaue Vermittlung von Ansprechpartnern und Experten
Buchen Sie auf unserer Website der IHK Köln Ihre individuelle Digitalisierungssprechstunde. Wir suchen Ihnen themenorientiert einen neutralen, passenden Berater aus unserem Partner-Netzwerk von Kompetenzzentren wie dem Mittelstand Digital Zentrum WertNetzWerke (Köln) dem Mittelstand Digital Zentrum Handel (Köln) oder Digital.Sicher.NRW (Bonn).
Buchen Sie auf unserer Website der IHK Köln Ihre individuelle Digitalisierungssprechstunde. Wir suchen Ihnen themenorientiert einen neutralen, passenden Berater aus unserem Partner-Netzwerk von Kompetenzzentren wie dem Mittelstand Digital Zentrum WertNetzWerke (Köln) dem Mittelstand Digital Zentrum Handel (Köln) oder Digital.Sicher.NRW (Bonn).
#GemeinsamDigital
Mit der IHK-weiten Initiative bündeln wir Veranstaltungen und Webinare zur Digitalisierung. Erfahren Sie mehr!
Mit der IHK-weiten Initiative bündeln wir Veranstaltungen und Webinare zur Digitalisierung. Erfahren Sie mehr!
DigitalNavi Köln
Digitale Angebote und Anlaufstellen aus der Region: Von Fördermitteln über AR/VR bis zur Künstlichen Intelligenz – das Navi bietet eine übersichtliche Sammlung regionaler Angebote und Ansprechpartner, präsentiert in einer Karte. Jetzt suchen und finden!
Geförderte Anlaufstellen (Beratung)
Lassen Sie sich kostenfrei beraten. Hier finden Sie eine Auflistung geförderter Anlaufstellen die produkt- und dienstleistungsneutral unterstützen:
- Mittelstand Digital Zentren des BMWK
Hier finden Sie über 20 Anlaufstellen des Bundes, die viele Services - wie neutrale Beratung, KI-Trainer, Leitfäden, Checks oder Sprechstunden – zu vielen Digitalthemen anbieten. Eine Übersicht, thematische Schwerpunkte und Kontaktdaten haben wir hier für Sie zusammengestellt. Gerne vernetzen wir Sie mit Ihrem Spezialisten aus dem Netzwerk der Mittelstand Digital Zentren. - Branchenhubs.DE digital
Neue Technologien und Innovationen für bestimmte Branchen werden in den DE.Hubs aufbereitet und vermittelt. - Digital Hubs NRW
Die Hubs in NRW begleiten Unternehmen in den ersten Schritten der Digitalisierung und bringen Mittelstand und Start-ups in Nordrhein-Westfalen zusammen. - European Digital Innovation Hubs in NRW
Europäische Hubs für Digitalinnovationen unterstützen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bei der Bewältigung von Herausforderungen im Rahmen der digitalen Transformation. Von den insgesamt knapp 150 EDIHs haben drei ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen: der EDIH Rheinland, EDIH Dortmund und der EDIH Südwestfalen. - Weitere Zentren und Anlaufstellen in der Region Köln
Weitere Programme, Innovation Hubs und Zentren unterstützen bei der Digitalisierung von Unternehmen.
Förderprogramme Digitalisierung (Zuschüsse)
Diverse Programme unterstützen die Digitalisierung der Unternehmen.
Die Beratung für Unternehmen in vielen Themenbereichen der Digitalisierung wird gefördert oder bezuschusst. Auf der Website des BMWK finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.
Die Beratung für Unternehmen in vielen Themenbereichen der Digitalisierung wird gefördert oder bezuschusst. Auf der Website des BMWK finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.
Hier ein Auszug aktueller Förderprogramme für digitale Vorhaben:
- Mittelstand Innovativ Digital (MID) – Gutschein Digitalisierung: Beratungs- und Umsetzungsförderung des Landes
Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen MID-Digitalisierungs-Gutscheine an, das Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen zur Digitalisierung fördert. Hier finden Sie Informationen zum Programm „MID-Gutschein Digitalisierung“.Zum 1. Januar 2026 hat die NRW.BANK die Betreuung neuer Fördervorhaben im Programm Mittelstand Innovativ & Digital übernommen. Die Wichtigsten Informationen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.
Was ist MID-Digitalisierung?
Das Land NRW fördert KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zur digitalen und technologischen Transformation in Form von Zuschüssen für digitale Produkte.Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen.Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien oder Verfahren einsetzen:- Künstliche Intelligenz (KI)
- Algorithmen des maschinellen Lernens
- Data-Mining-Verfahren
- Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung
- AR/VR-Technologien
Das geförderte Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische
Marktverwertung erwarten lassen.Näheres finden Sie in der Förderbekanntmachung.Was wird nicht gefördert?
Der Kauf von Hardware und Standard-Software ist für den Schwerpunkt Digitale Produkte – Intelligente Applikationen als Produkt nicht zuwendungsfähig. Außerdem wird der Abschluss von Wartungsverträgen zur Pflege der Systemlandschaft und deren Komponenten nicht gefördert.Wer wird gefördert?
Das Teilprogramm MID-Digitalisierung wendet sich branchenübergreifend an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben. (KMU Definition).Wie hoch ist der MID-Digitalisierungsgutschein?
- Es gilt eine einheitliche Förderquote von 50 Prozent für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen.
- Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro; die minimale Fördersumme beträgt 4.000 Euro. Bei den 4.000 Euro handelt es sich um den Zuschussbetrag, die förderfähigen Kosten müssen bei einer Förderquote von 50 Prozent also mindestens 8.000 Euro betragen.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Der Antrag muss digital über das Kundenportal der NRW.Bank erfolgen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Anmeldung zum sogenannten „Losverfahren“ und eine daran anschließende Antragstellung.Förderinteressenten melden sich im Kundenportal der NRW.BANK zum Losverfahren an. Die durch das Losverfahren ausgewählten Unternehmen werden im Anschluss an die Losung für das Antragsverfahren freigeschaltet. Eine digitale Antragstellung ist innerhalb von 28 Tagen im Förderportal möglich. Erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft.Es gilt zu beachten, dass die Freischaltung nicht mit einer automatischen Förderzusage gleichzusetzen ist und lediglich die Möglichkeit einräumt, einen Antrag zu stellen.Nicht ausgeloste Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.Wie lange habe ich für die Maßnahme Zeit?
Die Projektlaufzeit beträgt wahlweise drei , sechs , neun oder maximal zwölf Monate. Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungszeitraumes vollständig umgesetzt werden. Der Durchführungszeitraum beginnt an dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Datum und orientiert sich an dem von Ihnen im Antrag anzugebenden Zeitraum.Wann kann ich mit der Maßnahme starten?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als vorzeitig begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag/Vereinbarung zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich). Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen und das Angebot rechtsverbindlich unterzeichnen bzw. mündlich zusagen.Wo bekomme ich weitere Informationen?
- Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/-in – Einstellungszuschuss zur Digitalisierung des Landes NRW
Die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung / Nachhaltigkeit / Innovationen kann gefördert werden.Zum 1. Januar 2026 hat die NRW.BANK die Betreuung neuer Fördervorhaben im Programm Mittelstand Innovativ & Digital übernommen. Die Wichtigsten Informationen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.
Was ist MID Assistent/-in?
Das Land NRW fördert KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen die Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsprojekten durch Hochschulabsolventinnen und -absolventen.Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent(in) einstellen, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen.Der Fokus liegt auf der (Weiter)-Entwicklung von intelligenten Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, der Erstellung und Erprobung von Prototypen und der grünen Transformation.Für welchen thematischen Schwerpunkt kann ein MID-Assistent/-in eingestellt
werden?- Digitale Produkte und Dienstleistungen (Schwerpunkt a): Förderung der Integration von Algorithmen des maschinellen Lernens, Verfahren des Data Mining, Methoden der Echtzeit- sowie Hochgeschwindigkeitsverarbeitung sowie AR/VR-Anwendungen in intelligente und smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
- Prototypen und MVP1 (Schwerpunkt b): Unterstützung bei der Entwicklung und dem Bau von Prototypen und Minimum Viable Products.
- Grüne Transformation (Schwerpunkt c): Förderung nachhaltiger Maßnahmen zur Steigerung von Ressourcen- und Energieeffizienz sowie Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien für Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Eine detaillierte Auflistung der geförderten und nicht geförderten Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten findet sich in der Förderbekanntmachung.Was wird nicht gefördert?
Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die auf eine Entwicklung beziehungsweise Optimierung der eigenen internen Geschäftsprozesse abzielen. Routinemäßige oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen, sind ebenfalls nicht förderfähig.Wer wird gefördert?
- Das Teilprogramm MID-Assistent/-in wendet sich kleinst- und kleine Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon max. 5 mit akademischem Abschluss. (KMU Definition)
- Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben.
Wie hoch ist die Förderung bei MID-Assistent/-in?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss zum Zeitpunkt der Antragstellung.- max. 48.000 Euro für die Dauer von zwei Jahren für Unternehmen ohne Mitarbeitende mit Hochschulabschluss
- max. 33.000 Euro für die Dauer von zwei Jahren für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss
Förderfähig sind die Personalausgaben inkl. Arbeitgeberanteile für 24 Monate für den MID-Assistenten (m/w/d).Welche Voraussetzungen gibt es für dem MID-Assistenten?
- Der Hochschulabschluss des Kandidaten/der Kandidatin darf zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme im Betrieb nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
- Der Arbeitsvertrag darf erst unterzeichnet werden, nachdem Sie die Förderzusage in Form des Zuwendungsbescheides erhalten haben.
- Ausnahme ist eine Beschäftigung als Praktikant/Praktikantin oder Werkstudierende, welche durch den entsprechenden Arbeitsvertrag nachgewiesen werden muss.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Der Antrag muss online gestellt werden. Der Antragsprozess ist nach einem „Wartesaalverfahren“ ausgelegt. Zur zeitnahen Bearbeitung der Anträge steht ein monatliches Kontingent von in der Regel drei Anträgen zur Verfügung. Wenn das verfügbare Kontingent erschöpft ist, kann sich das interessierte Unternehmen für einen sogenannten „Wartesaal“ registrieren. Die Anmeldung zum Wartesaal stellt keinen Anspruch auf eine Antragstellung dar.Wann kann ich mit der Maßnahme starten?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als vorzeitig begonnen, wenn der Arbeitsvertrag mit dem MID-Assistenten (m/w/d) bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids geschlossen wurde.Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen, das heißt, den Arbeitsvertrag abschließen. Die Einstellung des MID-Assistenten (m/w/d) muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen.Wo bekomme ich weitere Informationen?
- Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit: Zuschuss für Maßnahmen der IT-Sicherheit
Kein Unternehmen kommt mittlerweile noch ohne IT-Anwendung und Internetzugang aus. Durch die fortschreitende Digitalisierung gibt es immer mehr Schnittstellen die potenzielle Einfallstore für Cyberkriminalität sein können. Mittelstand Innovativ & Digital (MID) schafft mit dem Programm-Baustein „Digitale Sicherheit” Abhilfe und unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.Zum 1. Januar 2026 hat die NRW.BANK die Betreuung neuer Fördervorhaben im Programm Mittelstand Innovativ & Digital übernommen. Die Wichtigsten Informationen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.
Was ist MID-Digitale Sicherheit?
Das Land NRW fördert KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen die Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit im Unternehmen ergreifen.Was wird gefördert?
Das Teilprogramm Digitale Sicherheit besitzt drei Förderschwerpunkte:- Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustands in der Organisation
Förderung von Analysen der bestehenden IT-Infrastruktur, Behebung von Schwachstellen und Sicherheitslücken durch Verbesserung der eingesetzten IT-Systeme sowie von Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle und Simulation/Planbesprechung von diesen. - Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen
Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch Schulungen, Festlegung von Zuständigkeiten und Fortbildung von Mitarbeitenden zur/zum IT-Sicherheitsbeauftragten. - Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz
Unterstützung bei der erstmaligen Einführung von Soft- und Hardware wie AntivirenSoftware, Firewalls, Back-Up-Lösungen sowie Lizenzen für bis zu 36 Monate. Ausgeschlossen hiervon sind Verlängerungen bereits bestehender Lizenzen und Software für die gem. Warnungsliste der BSI eine Warnung ausgesprochen wurde.
Eine vollständige Auflistung der einzelnen förderfähigen Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten finden Sie in der Förderbekanntmachung.Was wird nicht gefördert?
- Der alleinige Abschluss von Wartungsverträgen zur Pflege der Systemlandschaft und deren Komponenten.
- Software-Updates, Erneuerungen von Lizenzen und Hersteller-/Anbieterwechsel sind ebenfalls nicht förderfähig.
Wer wird gefördert?
Das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit wendet sich branchenübergreifend an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben. (KMU Definition)Wie hoch ist die Förderung?
- Es gilt eine einheitliche Förderquote von 50 % für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen.
- Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro; die minimale Fördersumme beträgt 4.000 Euro. Bei den 4.000 Euro handelt es sich um den Zuschussbetrag, die förderfähigen Kosten müssen bei einer Förderquote von 50 % also mindestens 8.000 Euro betragen.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Der Antrag muss digital über das Kundenportal der NRW.Bank erfolgen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in eine Anmeldung zum sogenannten „Losverfahren“ und eine daran anschließende Antragstellung. Förderinteressenten melden sich im Kundenportal der NRW.BANK zum Losverfahren an.Die durch das Losverfahren ausgewählten Unternehmen werden im Anschluss an die Losung für das Antragsverfahren freigeschaltet. Eine digitale Antragstellung ist innerhalb von 28 Tagen im Förderportal möglich. Erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft. Es gilt zu beachten, dass die Freischaltung nicht mit einer automatischen Förderzusage gleichzusetzen ist und lediglich die Möglichkeit einräumt, einen Antrag zu stellen.Nicht ausgeloste Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.Wie lange habe ich für die Maßnahme Zeit?
Die Projektlaufzeit beträgt wahlweise drei, sechs, neun oder maximal zwölf Monate. Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungszeitraumes vollständig umgesetzt werden. Der Durchführungszeitraum beginnt an dem im Zuwendungsbescheid festgelegten Datum und orientiert sich an dem von Ihnen im Antrag anzugebenden Zeitraum.Wann kann ich mit der Maßnahme starten?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als vorzeitig begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag/Vereinbarung zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich). Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen und das Angebot rechtsverbindlich unterzeichnen bzw. mündlich zusagen.Wo bekomme ich weitere Informationen?
Webseite der NRW.Bank zum Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit
Fragen und Antworten FAQ zu MID Digitale Sicherheit
Förderrichtlinie zu MID Digitale Sicherheit
Kundenportal der NRW.Bank zur Antragstellung - Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustands in der Organisation
- Kölner Rahmen 2026
Das Förderprogramm [Kölner Rahmen 2026 ] für Kölner Unternehmen fördert innovative Ideen zur digitalen und nachhaltigen Transformation.
Was ist „Der Kölner Rahmen“?
Mit dem Förderprogramm „Der Kölner Rahmen 2026“ möchte KölnBusiness für ein gründungs- und wachstumsfreundliches Innovationsklima sorgen und vielversprechende unternehmerische Ideen fördern. Im Förderjahr 2026 werden insbesondere digitale und ökologisch nachhaltige Innovationsvorhaben gefördert, die einen messbaren Beitrag zur Transformation von Unternehmen leisten. Unterstützt werden Projekte, die die eigene Unternehmensentwicklung stärken, etwa durch die Optimierung interner Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Ebenso fördert KölnBusiness Vorhaben, die marktfähige Lösungen entwickeln, mit denen Geschäftskunden bei ihrer digitalen oder ökologisch nachhaltigen Transformation unterstützt werden.Was wird gefördert?
Gefördert werden sowohl Entwicklungs- als auch Weiterentwicklungsprojekte, die- klar abgegrenzte Innovationsinhalte aufweisen,
- einen messbaren Beitrag zur digitalen oder ökologisch nachhaltigen Transformation leisten und
- eindeutig einer der beiden unter 1. genannten Zielrichtungen zugeordnet werden können.
Die Projekte können in unterschiedlichen Bereichen verortet sein, wie z.B. Künstliche Intelligenz, Circular Economy, Education Technology, Smart Mobility, Cybersicherheit, Digital Health oder Kultur- und Kreativwirtschaft.Wie hoch ist die Förderung?
Für 15 einzelne, inhaltlich und finanziell abgrenzbare Projekte wird ein Zuschuss in der Höhe von jeweils bis zu 10.000,00€ gewährt. Das Gesamtfördervolumen des Programms beträgt 150.000 Euro. Der Projektzeitraum für die Umsetzung des Projektes reicht vom 15.06.2026 bis zum 30.04.2027.Wie lange geht die Bewerbungsphase?
Bis zum 26. April 2026 um 23:59 Uhr können Unternehmen sich für eine Förderung bewerben.
Anträge auf Förderung ausschließlich unter Verwendung des bereitgestellten Förderantragsformulars unter koeln.business per E-Mail eingereicht werden.Welche Unternehmen können eine Förderung beantragen?
Der Kölner Rahmen richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Kleinstunternehmen, die neue Innovationsvorhaben realisieren, um auf dem Weg der Transformation voranzuschreiten.Wo bekomme ich weitere Informationen?
- Go-to-Market-Gutschein
Bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte unterstützt die Landesregierung Start-ups mit dem Förderangebot „Go-to-Market-Gutschein“.Ziel ist es, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen. Die Qualität des Prototyps ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Markteintritt. Da junge Gründungsteams jedoch erfahrungsgemäß nicht über alle benötigten Kompetenzen für die Prototypenentwicklung verfügen, müssen sie bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung auf externe Kompetenzen zurückgreifen, die über die Förderung mitfinanziert werden sollen.
Was wird gefördert?
Fremddienstleistungen im Rahmen der Prototypenerstellung werden gefördert, dazu zählen:- Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
- Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z. B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)
- Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren
- Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 15.000 EuroWelche Unternehmen können Go-to-Market Gutscheine beantragen?
Die Förderung gilt für nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Zudem muss der Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen sein.Weitere Informationen
Anträge können jederzeit bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden. Jedes Start-up kann die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.Der Antrag kann online über das EFRE.NRW.online-Portal gestellt oder schriftlich bei der bewilligenden Stelle, der Innovationsförderagentur NRW, eingereicht werden.Wo bekomme ich weitere Informationen?
Fragen und Antworten Wirtschaft.NRW Innovationsförderagentur
Antragstellung EFRE.NRW.Online-Portal
- go innovativ (BMWK) – Beratungszuschuss für produkt- und technische Verfahrensinnovationen des Bundes
Mit BMWK-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen u. a. zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen unterstützt. Es ist kein reines Digitalisierungsprogramm.Was ist go inno?go inno ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Bezuschusst wird qualifizierte externe Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung von innovativen Produktlösungen.Was wird gefördert?Mit go inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert (zwei Leistungsstufen). Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
- Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
- Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
- voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
- Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
- Abschätzung der Erfolgsaussichten.
Leistungsstufe 2: RealisierungskonzeptNach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.Das Realisierungskonzept- Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
- Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
- Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
- Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
- Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
- Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften.
- Kreativworkshop
- Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements
Wie hoch ist die Förderung bei go inno?- Mit diesem Gutschein können kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent der Ausgaben der Beratungsleistungen in der jeweiligen Leistungsstufe (Potenzialanalyse, Realisierungskonzept) decken. Der Wert des Gutscheins richtet sich somit nach dem Umfang der zwischen dem Unternehmen und dem autorisierten Beratungsunternehmen vertraglich vereinbarten bzw. realisierten Beratungsleistung. Die maximal mögliche Anzahl der Beratertrage pro Leistungsstufe ist in der Richtlinie geregelt.
- In einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen einen maximalen Gesamtwert von 20.000 Euro in Anspruch nehmen.
Welche Unternehmen können go inno beantragen?- Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen.
- Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem KMU und dem vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen muss das KMU
- weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und
- im Jahr vor der Nutzung des Gutscheines einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsummer von höchstens 20 Mio. € haben.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- “Unternehmen in Schwierigkeiten“ sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was ist beim Programm go inno zu beachten?- Beratung nur durch autorisierte Berater
- INQA-Coaching
Das Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen bezuschusst Beratungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation.Was ist das Programm INQA-Coaching?
INQA-Coaching ist ein ESF Plus-Programm der ESF Plus-Förderperiode 2021 – 2027. Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Projekte in Deutschland.Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).Mit der Hilfe des Programms können KMU Prozesse erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientiert und gleichzeitig zukunftsweisend die Herausforderung der digitalen Transformation umsetzt. Speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches stehen Ihnen dabei zur Seite.
Das Programm zielt darauf ab, Lern- und Entwicklungsprozesse zu entwickeln, um den digitalen Wandel innovativ zu gestalten.Was wird gefördert?
Die Begleitung eines betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozesses wird ein Coaching von maximal zwölf Beratungstagen gefördert. Hierfür kann das KMU gemeinsam mit den Beschäftigten einen Beratungscheck im Sinne dieser Richtlinie in Anspruch nehmen.Es können nur Beratungsleistungen gefördert werden, die- durch für das Programm INQA-Coaching autorisierte Coaches durchgeführt werden. Eine Unterbeauftragung bzw. Subunternehmerschaft von Coaches ist nicht gestattet.
- nach Maßgabe der methodischen Vorgaben unter Einbeziehung der Beschäftigten durchgeführt werden.
- auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf bezogen sind, der im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebs steht.
Wie hoch ist die Förderung bei INQA-Coaching?- Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können für die Betriebe übernommen werden.
- Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1.200 Euro netto.
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:- Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigte (Teilzeitkräfte sind anteilig anzurechnen), Azubis bleiben unberücksichtigt
- Mindestens zwei Jahre am Markt sind
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- und Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro
Wann kann ich mich für das Programm bewerben?
Sollten Sie sich für INQA-Coaching interessieren, können Sie eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. Details erfahren Sie auf www.inqa.de.
- Gut beraten im Rheinischen Revier durch das Förderprogramm „Fit für die Zukunft“
Zuschuss für Beratungskosten für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Transformationsprozessen mit einem Standort im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet.Wie gelingt die Transformation Ihres Unternehmens? Lassen Sie sich beraten. Das Land NRW unterstützt ihr Unternehmen dabei finanziell.Der Kohleausstieg verändert die Wirtschaftsstrukturen im Rheinischen Revier. Unternehmen stehen vor Veränderungsprozessen. Produkte und Dienstleistungen müssen hinsichtlich ihrer Klima- und Umweltauswirkungen hinterfragt und neu ausgerichtet werden.Dies erfordert von den Unternehmen und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft. Um betriebliche Potentiale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben, bietet die Landesregierung mit dem Förderprogramm Fit für die Zukunft schnelle und unbürokratische Hilfe. „Fit für die Zukunft“ ist ein Programm aus der Produktfamilie Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier und setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Mitarbeitenden mit ein. Deren Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind wichtiger Bestandteil des Erfolgs eines Unternehmens.
Zugangsvoraussetzung
Mit „Fit für die Zukunft“ können Unternehmen in vier zentralen Themen – unter Einbindung ihrer Mitarbeitenden – ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:- Green Economy
- Arbeitsorganisation
- Digitalisierung
- Personalentwicklung
Wichtiger Bestandteil der Beratung ist die Entwicklung einer Strategie zu Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden. Diese unterstützt die Beschäftigten im Veränderungsprozess.
In diesem Video erfahren Sie, wie eine „Fit für die Zukunft“-Beratung funktioniert und wie sie zusammen mit anderen Programmen genutzt werden kann.Antragsberechtig sind Unternehmen mit mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder einem sozialversicherungs-pflichtigem Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) und einer Arbeitsstätte innerhalb der Gebietskulisse des Just Transition Fund (JTF).Die JTF-Gebietskulisse umfasst das Rheinische Revier und das Nördliche Ruhrgebiet. Dazu gehören: Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg, kreisfreie Stadt Bottrop, kreisangehörige Städte Dorsten, Gladbeck, Marl im Kreis RecklinghausenFörderhöhe
Gefördert werden bis zu 15 Beratungstage mit einem Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten. Es gilt ein Referenztagessatz von 1.077 Euro, dieser ergibt eine maximale Förderung von 861 Euro pro Beratungstag. Der tatsächlich vereinbarte Tagessatz kann davon abweichen.
Die Beantragung der Förderung muss zwingend vor dem Start der Beratung erfolgen. Die IHK Köln – Geschäftsstelle Rhein-Erft – ist zugelassene Beratungsstelle im Rahmen des Antragsverfahrens und unterstützt Sie gerne bei Ihrer Antragstellung.
Wenn Sie die Unterstützung durch einen Unternehmensberater benötigen, der für Ihr Vorhaben geeignet ist, können Ihnen bei der Suche und Auswahl unsere Tipps für die Suche nach Unternehmensberatern helfen.
- Förderaufruf Defence.Tech.NRW
Was ist Defence.Tech.NRW?
Die sicherheitspolitische Lage hat sich grundlegend verändert – und Nordrhein-Westfalen zieht Konsequenzen: Mit Defence.Tech.NRW hat das Land gemeinsam mit der Europäischen Union einen neuen Förderwettbewerb für zivile und militärische Verteidigungstechnologien gestartet. Insgesamt stehen 25 Millionen Euro EU-Mittel für die Entwicklung einsatzfähiger Prototypen bereit. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die gemeinsam mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen neue Lösungen entwickeln – insbesondere sogenannte Dual-Use-Lösungen, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind.Der Förderaufruf „Defence.Tech.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt.Was wird gefördert?
Entwicklung von High-Tech-Innovationen für die Sicherheits- und Verteidigungsforschung inkl. Dual-Use- Anwendungen und -Technologien in der gesamten Wertschöpfungskette der industriellen und dienstleistungsorientierten Produktion.
Gefördert werden:- Angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung und Innovationen (F&E) , Entwicklung neuer, marktnaher Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, z.B. Prototypen oder Demonstratoren in den unten genannten Schlüsseltechnologien. Weiterhin Innovationen und F&E zur Skalierung bestehender Prozesse, Verfahren und Produkte.
- Technologietransfer und Validierung: Maßnahmen zum Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, Validierung und Demonstration von innovativen Technologien oder Produkten in realen oder realitätsnahen Umgebungen.
- Infrastruktur und Ausstattung: Investitionen in die Erweiterung von Forschungs-, Erprobungs- und Versuchs-Infrastruktur, z.B. Labore, Testeinrichtungen, Kommunikations- und IT-Infrastrukturen, Geräte und Maschinen, die für die Entwicklung und Erprobung sicherheits- und verteidigungsrelevanter Anwendungen oder zur Skalierung von Produktion und Produktionsprozessen erforderlich sind.
Fokus auf Schlüsseltechnologien für Sicherheit und Resilienz:
Die Förderung aus dem EFRE/JTF-Programm NRW zielt auf die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien im sogenannten STEP-Sektor (Strategic Technologies for Europe Platform) ab.Zu den Schlüsseltechnologien gehören:- Autonome Land-, Luft-, und Bodensysteme, autonome Seefahrzeuge oder unbemannte Unterseebote
- Hyperschall-Anwendungen und Weltraumtechnologien
- Laser- und elektromagnetische Waffen und weitere Systeme und Anwendungen der elektronischen Kampfführung
- Drohnen- und Flugabwehrsysteme
- Cybersicherheit und Resilienz vernetzter IT-Systeme, Abwehr hybrider Bedrohungen und Stärkung ziviler und militärischer Cyber-Fähigkeiten
- Sicherheit kritischer Versorgungsinfrastruktur
- Technologien und neuartige Anwendungen für den Zivilschutz
Explizit sind hier auch Vorhaben adressiert, die selbstständige Teilbereiche oder Komponenten kritischer Technologien weiterentwickeln bzw. erforschen. Die Anwendbarkeit und mögliche Einsatzszenarien im Bereich militärischer und ziviler Verteidigung müssen stets klar erkennbar sein.Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:- kleine und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
und einen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat. Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.Die Antragstellenden müssen im Sinne der STEP-Verordnung der EU entweder ein neues, innovatives und wegbereitendes Element mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial für den Binnenmarkt und die europäische Gesamtverteidigung und Resilienz erbringen oder zur Schließung kritischer Lücken in europäischen Wertschöpfungsnetzen oder zur Verringerung von strategischen Abhängigkeiten der Europäischen Union beitragen.Wie hoch ist der Fördersatz?
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von
der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab.- Die Förderhöchstsätze betragen für Unternehmen mit
1 bis 49 Beschäftigten (JAE) und einem Umsatz bis 10 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. Euro höchstens 80 Prozent - 50 bis 249 Beschäftigten (JAE) und einem Umsatz bis 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro höchstens 75 Prozent
- für Hochschulen und Forschungs- oder kulturelle Einrichtungen, die das Projekt
im nicht wirtschaftlichen Bereich durchführen höchstens 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben des einzelnen Projektes.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt.Eine Antragsstellung ist bis zum 30.04.2026 ausschließlich über das oben genannte Portal möglich. Da das Verfahren einstufig angelegt ist, sind direkt Förderanträge zu stellen. Die Vorlage von Projektskizzen ist insofern nicht erforderlich.Der geplante Durchführungszeitraum sollte sechs bis zwölf Monate nach der Einreichungsfrist beginnen und einen Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreiten.Was sollten Sie noch wissen?
- Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
- Bis zur Bewilligung bzw. Genehmigung dürfen keine projektbezogenen Verträge geschlossen werden.
- Die Teilnahmeberechtigten müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, um das Vorhaben im Falle einer Förderempfehlung umsetzen zu können.
- Die Auswahlentscheidung wird anhand von Kriterien getroffen. So müssen Sie zum Beispiel mit der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW im Einklang stehen, einen Beitrag zu Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung oder ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit leisten sowie die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Diese Recherchen und Informationen werden regelmäßig überprüft. Ein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit können wir leider nicht garantieren. Sollten Verlinkungen oder Informationen dennoch unvollständig oder nicht aktuell sein, würden wir uns über eine kurze Nachricht sehr freuen.