Beratung und Services
Merkblatt zum JobTicket für Mitgliedsunternehmen der IHK Köln
IHK Köln, KVB und VRS ermöglichen JobTickets im Fakultativmodell auch für kleine Unternehmen
- Wer ist am Vertrag beteiligt?
- Was für Sie wichtig ist. Die Fakten:
- Wahlmöglichkeit VRS-JobTicket oder JobTicket NRW:
- Preistabelle JobTicket NRW gültig ab 01.01.2024
- Was für Ihre Mitarbeitenden wichtig ist. Die Vorteile:
- Was müssen IHK-Mitgliedsunternehmen tun, um JobTickets zu beziehen?
- Wo erhalten Sie Erstinformationen?
Ein Rahmenvertrag zwischen der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln), der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) und dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS GmbH) ermöglicht es kleineren und mittleren Betrieben, mit einer Belegschaft von 2 bis 49 Mitarbeitern JobTickets für diese zu erhalten.
Wer ist am Vertrag beteiligt?
- Auf der Grundlage des Rahmenvertrages schließen Mitgliedsunternehmen der Größenordnung 2 bis 49 Mitarbeitenden einen JobTicket-Vertrag mit der KVB AG und der VRS GmbH ab.
- Die Laufzeit des JobTicket-Vertrages beträgt jeweils ein Vertragsjahr.
- Der Erhalt der JobTickets sowie sämtliche Zahlungs- und Abrechnungsvorgänge werden auf der Grundlage des abgeschlossenen JobTicket-Vertrages zwischen Ihnen und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG organisatorisch abgewickelt.
Was für Sie wichtig ist. Die Fakten:
- Sie sind ein Mitgliedsunternehmen der IHK Köln.
- Sie haben 2 bis 49 ständig beschäftigte Mitarbeitende im Unternehmen.
- Die Mindestabnahme beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit 2 JobTickets pro Monat.
- Sie erhalten einen äußerst günstigen Festpreis.
- Für die Kunden- und Vertragsbetreuung wird eine Aufwandspauschale von 2,80 Euro pro JobTicket und Monat erhoben.
JobTickets sind gültig im gesamten VRS Netz. Für das Vertragsjahr gelten ab Vertragsverlängerung folgende
Fahrpreise je abgenommenem VRS JobTicket und Monat:
Fahrpreise je abgenommenem VRS JobTicket und Monat:
Vertragsjahr
(Laufzeit des Dachverbands- vertrages mit der IHK) |
Ankerpreis
Monats- Ticket im Abo, Preisstufe 1b |
Rabattsatz
für den Preis für das JobTicket im Fakulta- tivmodell |
Preis
JobTicket im Fakultativ -model |
Preis
Übergangs- tarif VRR |
Preis
Erweite- rungstarif AVV |
---|---|---|---|---|---|
01.07.2023-
30.06.2024 |
92,90 €
|
10%
|
83,70 €
|
75,90 €
|
81,90 €
|
Wahlmöglichkeit VRS-JobTicket oder JobTicket NRW:
Anstelle des VRS-JobTickets kann auch das JobTicket NRW gemäß den Tarifbestimmungen über den NRW-Tarif erworben werden. Der Bezug eines JobTickets NRW wird auf die erforderliche Abnahmemenge im Rahmen des bestehenden VRS-JobTicket-Vertrags angerechnet. Der ausschließliche Bezug von JobTickets NRW setzt einen NRW-JobTicket-Vertrag voraus.
Der Fahrpreis für das JobTicket NRW wird durch das Kompetenzcenter Marketing NRW beschlossen und jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres fortgeschrieben, unabhängig von der Laufzeit des Vertragsjahrs des VRS-JobTicket-Vertrags.
Es gelten folgende Preise je JobTicket NRW und Monat:
Preistabelle JobTicket NRW gültig ab 01.01.2024
Ticket
|
Ankerpreis
SchönesJahrTicket NRW |
Rabattsatz
Für den Preis für das JobTicket NRW |
Preis
JobTicket NRW |
---|---|---|---|
JobTicket
NRW, 1. Wagenklasse |
403,35 €
|
10%
|
363,01 €
|
JobTicket
NRW, 2. Wagenklasse |
287,08 €
|
10%
|
258,37 €
|
Was für Ihre Mitarbeitenden wichtig ist. Die Vorteile:
- Die Mitarbeitenden können je nach gewähltem JobTicket (VRS oder NRW) unbegrenzt im ganzen VRS-Netz bzw. NRW-Netz, Bus & Bahn fahren.
- Das JobTicket gilt die ganze Woche, auch in der Freizeit, rund um die Uhr.
- JobTicket-Inhaber sind berechtigt an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztags sowie montags bis freitags von 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages zur kostenlosen Mitnahme einer Person über 14 Jahre, drei Kindern bis einschließlich 14 Jahre sowie ein Fahrrad. Beim VRS-JobTicket gilt ferner die Kindermitnahme Mo.-Fr. bereits ab 15 Uhr.
- Anstelle von Personen oder Kindern können beim JobTicket NRW auch Fahrräder mitgenommen werden, pro Person oder Kind ist nur ein Fahrrad erlaubt.
- Das JobTicket ist nicht übertragbar.
Was müssen IHK-Mitgliedsunternehmen tun, um JobTickets zu beziehen?
Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen lassen sich ihre Mitgliedschaft bei der IHK Köln bescheinigen. Dazu genügt ein Anruf oder eine E-Mail an das Kundendialog-Center der IHK Köln.
Anhand der IHK-Mitgliedsnummer – diese Ident-Nummer finden Sie im Anschriftenfeld der IHK-
Zeitschrift „IHKplus“ oder im Beitragsbescheid der IHK Köln – bestätigen wir interessierten
Unternehmen gerne schriftlich ihre Mitgliedschaft bei der IHK Köln.
Zeitschrift „IHKplus“ oder im Beitragsbescheid der IHK Köln – bestätigen wir interessierten
Unternehmen gerne schriftlich ihre Mitgliedschaft bei der IHK Köln.
Die Bescheinigung legen Sie bei der KVB vor, die mit Ihnen einen Vertrag abschließt.
Kontaktdaten KVB:
Buchstabenkreis A - C:
Frau Katrin Rothardt Telefon: 0221 547-1319, Fax: 0221 547-111319 E-Mail: jt-rothardt@kvb.koeln |
Buchstabenkreis D - G:
Frau Susanne Kaschig Telefon: 0221 547-1224, Fax: 0221 547-111224 E-Mail: jt-kaschig@kvb.koeln |
Buchstabenkreis H - L:
Herr Stefan Berg Telefon: 0221 547-1323, Fax: 0221 547-111323 E-Mail: jt-berg@kvb.koeln |
Buchstabenkreis M - R:
Frau Martina Mildner Telefon: 0221 547-3655, Fax: 0221 547-113655 E-Mail: jt-mildner@kvb.koeln |
Buchstabenkreis S - Z:
Frau Cristin Adam Telefon: 0221 547-1349, Fax: 0221 547-111349 E-Mail: jt-adam@kvb.koeln |
Wo erhalten Sie Erstinformationen?
Ausführlich informieren die VRS-Tarifbestimmungen „2024: JobTicket unter 50 Mitarbeiter“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2302 KB), die als Datei auf den Internetseiten der KVB AG hinterlegt sind.