Wirtschaftshilfen für coronageschädigte Unternehmen
Neues Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen des Landes NRW
Nicht alle Rückmeldeverfahren der Corana-Wirtschaftshilfen des Landes NRW wurden vollständig abgeschlossen. In ca. 45.000 Fällen wurde ein neues Rückmeldeverfahren vom Land NRW initiiert. Sie müssen nur am neuen Rückmeldeverfahren teilnehmen, wenn Sie durch das Land NRW dazu aufgefordert werden.
Wenn Ihr Förderverfahren für die NRW-Soforthilfe 2020 durch bestandskräftigen Schlussbescheid oder Verzicht bereits vollständig abgeschlossen ist, ist das neue Rückmeldeverfahren für Sie nicht relevant. Sie müssen nichts veranlassen.
Weiterführende Informationen zum neuen Rückmeldeverfahren finden Sie hier: NRW-Soforthilfe 2020 – FAQ zum neuen Rückmeldeverfahren | Wirtschaft NRW
Überbrückungshilfen, Neustarthilfen und Corona-Soforthilfen
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt.
Wurde der Antrag bereits auf Basis von Ist Zahlen gestellt und bestanden keine oder nur geringe Abweichungen dazu in der Schlussabrechnung, sollen Schlussabrechnungen beschleunigt geprüft werden. Das BMWE strebt in Abstimmung mit den Bewilligungsstellen der Länder an, Transparenz über die Verfahrensdauer und den Bearbeitungsstand, z.B. durchschnittliche Bearbeitungszeit, herzustellen.
Wurde der Antrag bereits auf Basis von Ist Zahlen gestellt und bestanden keine oder nur geringe Abweichungen dazu in der Schlussabrechnung, sollen Schlussabrechnungen beschleunigt geprüft werden. Das BMWE strebt in Abstimmung mit den Bewilligungsstellen der Länder an, Transparenz über die Verfahrensdauer und den Bearbeitungsstand, z.B. durchschnittliche Bearbeitungszeit, herzustellen.
Am 30. September 2024 endete die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung im Falle einer beantragten Fristverlängerung. Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung blieb, so das BMWE, bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung möglich war.
Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen wurden von der Bewilligungsstelle akzeptiert und bearbeitet. In den Fällen, in denen bis zum 15. Oktober keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, haben die Bewilligungsbehörden direkt im Anschluss ein Anhörungsverfahren gestartet.
Das BMWE informiert, dass für vorläufig bewilligte Anträge, zu denen keine fristgerechte Schlussabrechnung einging, die Bewilligungsstellen das Mahn- und Anhörungsverfahren eingeleitet haben. Antragsteller werden gebeten, die Schreiben der Bewilligungsstelle zu beachten, um eine Rückforderung des Förderbetrages zu vermeiden.
Weiterführender Link: BMWE - Pressemeldung zu den Corona-Wirtschaftshilfen
Alle Informationen zu den Wirtschaftshilfen und die FAQs der Programme finden Sie unter im Artikel Corona-Hilfen der Bundesregierung auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Corona-Soforthilfe: Rückmeldeverfahren
Alle Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 wurden im Bewilligungsbescheid darüber informiert, dass die Soforthilfe zweckgebunden war. In Nordrhein-Westfalen wurde zu jedem bewilligten Antrag zunächst die maximale Fördersumme ausgezahlt, um schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Mit der Rückmeldung erinnerte das Land daran, dass der Anteil der Soforthilfe, der im Förderzeitraum nicht für betriebliche Ausgaben verwendet wurde, zurückerstattet werden musste.
Die Rückmeldung über das Rückmelde-Formular ist daher für alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe verpflichtend.
Bei einem Großteil der Antragstellenden ist das Verfahren durch bestandskräftigen Schlussbescheid oder Verzicht bereits vollständig abgeschlossen. Lediglich 45.000 Antragstellerinnen und Antragstellern, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, wurden aufgefordert, an einem neuen Rückmeldeverfahren teilzunehmen.
Weitere Informationen zur Soforthilfe und zum entsprechenden Rückmeldeverfahren erhalten Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums NRW: NRW-Soforthilfe 2020 – FAQ zum neuen Rückmeldeverfahren | Wirtschaft NRW