Fluthilfe

Fluthilfe: Antragsformular und -verfahren

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW hat die Frist für die Abgabe der Anträge für die Aufbauhilfe für Unternehmen verlängert.
Um Mittel aus der „Aufbauhilfe 2021“ zu erhalten, müssen betroffene Unternehmen den Schaden von einem Gutachter dokumentieren lassen, ihren Antrag von der zuständigen IHK prüfen lassen und diesen anschließend bei der NRW.BANK einreichen. Der Antrag sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der NRW.BANK eingestellt. Details zum Antragserfahren finden Sie nachstehend.

Wofür können Hilfen beantragt werden?

Mit der Aufbauhilfe können insbesondere Sachschäden an betroffenen Betriebsgebäuden und Betriebsmitteln kompensiert werden. Dabei werden vorrangig die Reparaturkosten finanziert. Für den Fall, dass eine Reparatur nicht möglich oder gewollt ist, kann der Zeitwert ersetzt werden. Damit ist der Gebrauchtmarktwert (z.B. von Maschinen) gemeint. Zusätzlich können auch in Folge der Flutkatastrophe erlittene Einkommenseinbußen erstattet werden. Diese finden bis Januar 2022 Berücksichtigung.

Härtefallanträge

Die Unternehmen, die im Rahmen der Aufbauhilfe für Unternehmen förderberechtigt sind, können, sofern eins der folgenden Kriterien vorliegt, einen Antrag auf eine 100 Prozent Förderung im Rahmen der Härtefallregelung stellen:
  • Die Fortführung des Betriebs ist bei einer 80 Prozent Förderung nicht gewährleistet. Die Antragsteller müssten nachweisen, dass sie nur bei einer 100 Prozent Förderung den Betrieb tatsächlich wiederaufnehmen beziehungsweise fortführen werden können.
  • Große Diskrepanz zwischen dem geleisteten Schadensersatz (wirtschaftlicher Wert vor der Flut verglichen mit dem wirtschaftlichen Wert nach der Flut) und den Neuanschaffungskosten. Als Anhaltspunkte könnten um 50 Prozent höhere Neuanschaffungskosten im Vergleich zu geleistetem Schadensersatz angesetzt werden. 
  • Junge Unternehmen, vornehmlich gegründet durch junge Gründerinnen und Gründer, die bis zum Schadenseintritt keine Möglichkeit hatten, entsprechende Reserven auszubauen.
  • Unterbrechung/massive Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs länger als sechs Monate. Einkommenseinbußen können aufgrund der beihilferechtlichen Regelungen nur bis zu sechs Monaten geleistet werden. Bei den Unternehmen, die deutlich länger als sechs Monate in ihrem Betrieb beeinträchtigt sind, kann aber wenigstens für die sechs Monate der volle Fördersatz von 100 Prozent geleistet werden.
  • Der Antragssteller wollte in der Vergangenheit eine Elementarschadensversicherung abschließen, dies war aber nachweislich nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten möglich.
  • Darüber hinaus weitere Härtefälle, zum Beispiel Insolvenzbedrohung
Um einen Antrag auf eine Prüfung auf Härtefall zu stellen, nennen Sie die Gründe Ihres Antrags und reichen Sie die Begründung, unterstützt durch entsprechende Unterlagen, gemeinsam mit Ihrem Antrag bei der IHK Köln ein. Sollte bereits ein Antrag auf Aufbauhilfe für Unternehmen bei der NRW.Bank vorliegen, stellen Sie den Antrag auf Prüfung eines Härtefalls direkt bei der NRW.Bank.

Dreistufiges Antragsverfahren

  1. Voraussetzung für die Bewilligung der Aufbauhilfe ist die Vorlage von entsprechenden Gutachten, sodass die entstandenen Schäden dokumentiert und nachvollziehbar sind. Die durch entsprechende Gutachten ermittelten Schäden werden in einer Höhe von bis zu 80 Prozent kompensiert. In besonderen Härtefällen ist sogar eine Erstattung von bis zu 100 Prozent möglich. Dazu zählen auch die Kosten für die Gutachten. Mit dem Wiederaufbau darf bereits vor der Antragstellung begonnen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der zuständigen Sachverständigen
  2. Im nächsten Schritt werden alle benötigten Dokumente mit dem ausgefüllten Antrag an Ihre zuständige IHK (IHK-Finder) gesendet. Die jeweilige IHK überprüft, ob die Unterlagen vollständig und plausibel sind. Dabei wird unter anderem die Identität und die tatsächliche Betroffenheit des Antragstellers geprüft.
  3. Nach Abschluss dieser Prüfung erhalten Sie ihre Unterlagen zurück. Diese können Sie dann bis zum 30.06.2025 auf dem Upload-Portal der NRW.BANK hochladen. Die NRW.Bank entscheidet schließlich über die Bewilligung Ihres Antrags und zahlt die Mittel aus.
Sofern Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, steht Ihnen Ihre IHK gerne zur Seite. Gerne klären wir Sie auch darüber auf, welche weiteren Unterlagen (z.B. Gutachten von Sachverständigen über die Schadenshöhe) Sie dem Antragsformular beifügen müssen. 
WICHTIG: Vor Beginn des Wiederaufbaus müssen die entstandenen Schäden gründlich für die Gutachterinnen und Gutachter dokumentiert werden! Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Landes NRW.
Grafik: Aufbauhilfe für Unternehmen: Einzureichende Unterlagen
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