Zukunft Ausbildung
Teilnahmebedingungen – Gewinnspiel für Auszubildende
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel, welches die IHK Köln, Unter Sachsenhausen 5–7, 50667 Köln, im Rahmen der Bewerbungsphase zur Preisverleihung Zukunft Ausbildung organisiert. Die IHK Köln ist Veranstalter (nachfolgend so benannt) des Gewinnspiels. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos.
§ 1 Kreis der Teilnehmenden
- Der Kreis der Teilnehmenden beschränkt sich auf alle Auszubildende, die in einem aktiven Ausbildungsverhältnis mit einem Ausbildungsbetrieb, dessen Vertrag bei der IHK Köln eingetragen ist, stehen. Ehemalige Auszubildende sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
- Mitarbeiter des Veranstalters und des Kooperationspartners sowie deren Angehörige sind von dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
§ 2 Teilnahme
(1) Eine Teilnahme erfolgt durch Einreichen einer Bewerbung für die Auszeichnung in der Kategorie „Ausbildungsengagement“.
(2) Die Bewerbung wird über das Online-Formular „Zukunft Ausbildung 2027: Bewerbung Ausbildungsengagement – IHK Köln“ elektronisch übermittelt.
(3) Als Teilnehmende gelten alle Auszubildenden, die einen Vorschlag einreichen und im Online-Formular auf Seite 2 unter „Funktion im Unternehmen“ als „Auszubildende“ oder „Auszubildender“ gekennzeichnet sind.
(4) Die Teilnahme ist bis einschließlich 31. Januar 2027 möglich.
§ 3 Ermittlung der Gewinnerin bzw. des Gewinners
(1) Alle Bewerbungen, in denen im Online-Formular als vorschlagende Person eine Auszubildende oder ein Auszubildender angegeben ist, werden geprüft.
(2) Berücksichtigt werden nur Auszubildende, deren Berufsausbildungsverhältnis bei der IHK Köln im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach § 34 BBiG geführt wird.
(3) Unter allen teilnahmeberechtigten Einsendungen werden drei Finalistinnen bzw. Finalisten ausgelost und zur Veranstaltung „Zukunft Ausbildung“ am 29. April 2027 in den BALLONI Hallen in Köln-Ehrenfeld eingeladen. Die Auslosung erfolgt unter Anwesenheit von drei Personen.
(4) Unter den drei ausgelosten Finalistinnen bzw. Finalisten wird die Gewinnerin bzw. der Gewinner des in § 4 bezeichneten Gewinns während der Veranstaltung per Los ermittelt.
(5) Die persönliche Teilnahme an der Veranstaltung ist grundsätzlich Voraussetzung für die Teilnahme an der finalen Auslosung. Meldet sich eine ausgeloste Finalistin bzw. ein ausgeloster Finalist nicht bis einschließlich 28. Februar 2027 zur Veranstaltung an, wird aus den übrigen teilnahmeberechtigten Einsendungen eine Ersatzperson ausgelost und zur Veranstaltung eingeladen.
(6) Kann eine Finalistin bzw. ein Finalist aufgrund eines wichtigen, kurzfristig eingetretenen Grundes, insbesondere wegen einer Erkrankung, nicht an der Veranstaltung teilnehmen und teilt sie bzw. er dies dem Veranstalter unverzüglich mit, bleibt sie bzw. er zur finalen Auslosung zugelassen. Die Auslosung erfolgt in diesem Fall in Abwesenheit der Finalistin bzw. des Finalisten. Bei einer Absage ohne wichtigen Grund oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen nimmt die betreffende Person nicht an der finalen Auslosung teil. Der Veranstalter kann, soweit organisatorisch möglich, eine Ersatzperson aus den übrigen teilnahmeberechtigten Einsendungen auslosen und zur Veranstaltung einladen.
§ 4 Gewinn
Unter den gemäß § 3 Abs. 3 ausgelosten Finalistinnen bzw. Finalisten wird ein Wunschgutschein im Wert von 100,00 Euro verlost (Wunschgutschein GmbH, Rosental 6, 80331 München).
§ 5 Gewinnmitteilung und -übergabe
(1) Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird am 29. April 2027 während der Veranstaltung „Zukunft Ausbildung“ in den BALLONI Hallen in Köln-Ehrenfeld bekannt gegeben. Der Wunschgutschein wird der Gewinnerin bzw. dem Gewinner vor Ort ausgehändigt.
(2) Ist die Gewinnerin bzw. der Gewinner gemäß § 3 Abs. 6 entschuldigt nicht anwesend, wird sie bzw. er am 30. April 2027 per E-Mail über den Gewinn informiert. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird in dieser E-Mail aufgefordert, innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Mitteilung die Gewinnannahme zu erklären und eine Versandadresse mitzuteilen. Der Wunschgutschein wird anschließend auf dem Postweg übersandt. Unterbleibt die Gewinnannahme innerhalb der Frist oder wird der Gewinn ausgeschlagen, wird unter den übrigen Finalistinnen bzw. Finalisten ein Nachfolgelos gezogen.
(3) Der Gewinn wird ausschließlich an die ausgeloste teilnehmende Person übergeben und ist nicht auf Dritte übertragbar. Ein Austausch des Gewinns oder eine Barauszahlung anstelle des Gewinns ist nicht möglich.
(4) Eine etwaige Versteuerung des Gewinns hat die Gewinnerin bzw. der Gewinner selbst zu veranlassen.
§ 6 Beendigung des Gewinnspiels; Ausschluss von Teilnehmern
- Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden und die Teilnahmebedingungen anzupassen, ohne dass die Teilnehmenden daraus Ansprüche herleiten können.
- Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahem am Gewinnspiel oder bei (versuchter) Manipulation des Gewinnspiels ist der Veranstalter berechtigt, die entsprechenden Personen von der Teilnahme auszuschließen.
§ 7 Haftung
Für Schäden, die bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstanden sind, haftet der Veranstalter nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
§ 8 Datenschutz
- Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden (vgl. § 3 Abs. 2 der Teilnahmebedingung) werden zur Durchführung des Gewinnspiels im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten der Teilnehmenden werden über 6 Monate nach der Durchführung des Gewinnspiels gespeichert, um geltend gemachte Ansprüche der Teilnehmenden überprüfen zu können und danach gelöscht.
- Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere Ermittlung der Gewinner und Versand des Gewinns). Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.
- Die Teilnehmenden können jederzeit Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung der Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an IHK Köln, Unter Sachsenhausen 10–26, 50667 Köln oder eine E-Mail an ausbildungsmarketing@koeln.ihk.de.
Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. - Weitere Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu finden.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden zu diesen Teilnahmebedingungen bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen der Teilnahmebedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der Teilnahmebedingung im Ganzen nicht. Der Veranstalter verpflichtet sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
Köln, den 16. Dezember 2025