Ausbildung

Nachschlagwerke bei der schriftlichen Zwischenprüfung in den IT-Berufen

In Teil B der Abschlussprüfung sind Tabellenbücher, Formelsammlungen und IT-Handbücher in den IT-Berufen nicht als Hilfsmittel zugelassen.
Diese Regelung hat sich bewährt. So kann ein einheitliches und transparentes Verfahren sichergestellt werden.
Im Zuge der Vereinheitlichung der Prüfungsbedingungen sind im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für die Aufgabenerstellung der bundeseinheitlichen schriftlichen Zwischenprüfungen in den IT-Berufen ebenfalls keine Nachschlagewerke mehr als Hilfsmittel zugelassen.
Analog zu den Abschlussprüfungen sind die Prüfungsaufgabensätze so gestaltet, dass den Aufgabenstellungen alle zur Bearbeitung und Lösung erforderlichen Informationen in geeigneter Form beigefügt sind. Das betrifft die Informationen, die üblicherweise auch in der Berufspraxis von Fachkräften in Nachschlagewerken recherchiert werden, z. B. Formeln, technische Werte und Gesetzestexte. Dadurch erübrigt sich die Verwendung der Nachschlagewerke in der Prüfung.