IHK24

Was muss man tun, wenn man aus Krankheitsgründen an einer Prüfung nicht teilnehmen kann?

Wird ein Prüfling vor der Prüfung krank, kann er jederzeit zurücktreten. Wichtig: Schriftliche Erklärung und Attest!
Der Rücktritt muss rechtzeitig vor Beginn der Prüfung und durch schriftliche Erklärung erfolgen. Diese ist bei der IHK einzureichen. Der Nachweis muss in der Regel durch ein ärztliches Attest geführt werden.
In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Der Prüfungsbewerber hat also noch uneingeschränkt die Möglichkeit, an der Prüfung teilzunehmen und eine eventuell nicht bestandene Prüfung zweimal zu wiederholen.