Nr. 6344494
Abschlussprüfung

Antrag auf externe Zulassung zur Abschlussprüfung

An einer IHK-Abschlussprüfung können im Ausnahmefall auch diejenigen teilnehmen, die keine Ausbildung absolviert haben, aber über Berufserfahrung verfügen.
Diese sogenannte „externe Prüfung“ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Absatz 2.
Absolventen müssen für die Zulassung zur Prüfung nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Allgemeine Informationen zur Externen Prüfung, Zulassungsvoraussetzungen, benötige Unterlagen etc. finden Sie auf unserer Infoseite.
Die Zulassung zur Prüfung wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk die zu prüfende Person wohnt. Die IHK Köln ist für die Stadt Köln, die Stadt Leverkusen, den Rhein-Erft-Kreis, den Rheinisch-Bergischen-Kreis und den Oberbergischen Kreis zuständig. Andere IHKs können im IHK-Finder recherchiert werden.